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GoingPublic Life Sciences 1/17 - Digital-Health-Lösungen im Lichte der Pflegereform

Der Einsatz von digitalen Lösungen vor dem Hintergrund von Personalmangel und Unterversorgung

Märkte & Technologien Digital-Health-Lösungen im Lichte der Pflegereform Der Einsatz von digitalen Lösungen vor dem Hintergrund von Personalmangel und Unterversorgung Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit auch der Pfl ege ist in aller Munde. Während im medizinisch-ärztlichen Bereich in der Regel kranke Menschen möglichst schnell geheilt werden, dient die Altenpfl ege dazu, Menschen dauerhaft bis zum Tode zu betreuen und ihnen das Leben trotz altersbedingter Einschränkungen zu erleichtern. Dies stellt besondere An- forderungen an die Digitalisierung, auch im Hinblick auf den neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff. Von Dr. Benedikt Zacher Abb. 1: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff anhand des Begutachtungsschemas Zum neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff Beim neuen Pfl egebedürftigkeitsbegriff zählt im Gegensatz zur alten Defi nition nicht mehr die Zeit, die man zur Pfl ege und Betreuung eines Menschen benötigt. Viel- mehr werden Einschränkungen in unter- schiedlichen Bereichen und ganz explizit auch im kognitiven, kommunikativen, psy- chischen und sozialen Bereich bewertet und dementsprechend Ansprüche auf dau- erhafte Pfl ege-, Betreuungs- und Entlas- tungsleistungen sowohl für die Betroffenen selbst als auch deren Angehörige defi niert. Die Altenpfl ege arbeitet insofern nicht gegen eine Krankheit, sondern primär für die dauerhafte Betreuung eines Menschen. Digitalisierungsansätze in der Pfl ege müs- sen sich daran orientieren. Quelle: pflege.de D ie Pfl ege hilfsbedürftiger Men- schen, dient dazu, den Betroffe- nen ein möglichst angenehmes Leben zu ermöglichen, im Zweifelsfall bis zum Tod.. Es geht nicht darum, möglichst schnell körperliche und seelische Leiden abzustellen. Dies ist im Wesentlichen dem medizinisch-ärztlichen Bereich vorbehal- ten, der folgerichtig in einem anderen Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert ist. Hier wird in der Regel nach der Diagnose eine Therapie zur schnellen Beseitigung des Leidens verordnet. Das Elfte Sozial- gesetzbuch (SGB XI) hingegen stellt pfl e- gebedürftigen Menschen dauerhafte Budgets und sonstige Leistungen zur Verfügung, die kontinuierlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich nimmt der Betreuungsbedarf im Alter tendenziell zu. ZUM AUTOR Dr. Benedikt Zacher ist Gründer und Geschäftsführer des deutschen Pflegeportals pflege.de und hier insbe- sondere für Business Development, Investor Relations und M&A verantwortlich. Zudem unterstützt und berät er diverse Start-ups, vor allem im deutschen Gesundheitswesen. 32 ls 01-2017 „Digitale Transformation“

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