Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 18 verändert nicht nur die Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung – er stellt kapitalmarktorientierte Unternehmen vor grundsätzliche Fragen: Welche Kennzahlen sind künftig noch aussagekräftig? Und wie kommuniziert man das glaubwürdig am Kapitalmarkt? Von Karl-Benedikt Schwenke und Robin Allgaier
Dieser Artikel ist auch in GoingPublic 2/26 erschienen!
Mit IFRS 18 bricht nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen eine neue Ära der Finanzberichterstattung an: Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erhält eine verpflichtende Struktur, neue Zwischensummen werden eingeführt und bisherige Lieblingsgrößen wie EBIT und EBITDA geraten unter Legitimationsdruck. Für Investor Relations und Finanzkommunikation bedeutet das Erklärungsbedarf, Transparenz und strategische Weichenstellungen.
IFRS 18: Neuer Standard
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat mit IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ einen neuen Standard verabschiedet, der ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, von allen IFRS-Bilanzierern verpflichtend anzuwenden ist. Er löst den IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ab und ist weit mehr als ein Facelift der Bilanzierungsregeln. Im Kern schreibt IFRS 18 erstmals eine verbindliche Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) vor und definiert Pflichtzwischensummen, die bislang dem Ermessen der Unternehmen überlassen waren. Was zunächst nach einer rein technischen Standardsetzung klingt, hat weitreichende Konsequenzen: für die System- und Reportinglandschaft, für die interne Steuerung, für die externe Berichterstattung sowie für die Kommunikation mit Investoren, Analysten und dem gesamten Kapitalmarktumfeld.

Was IFRS 18 wirklich verändert
Das Herzstück des neuen Standards ist die strukturierte GuV. IFRS 18 schreibt drei neu eingeführte Kategorien vor: die betriebliche Kategorie, die Investitionskategorie und die Finanzierungskategorie. Darüber hinaus werden zwei Pflichtzwischensummen eingeführt: das Betriebsergebnis sowie Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern.
Damit soll erstmals eine einheitliche Vergleichsbasis zwischen Unternehmen entstehen, so das erklärte Ziel des IASB. Denn bislang war die GuV-Gestaltung weitgehend frei: Was ein Unternehmen z.B. als „EBIT“ oder „operatives Ergebnis“ auswies, folgte keiner verbindlichen Definition. Das führte zu einer kaum kontrollierbaren Vielfalt an Kennzahlen, deren Vergleichbarkeit, gerade für internationale Investoren, eingeschränkt war.
MPMs: Die neue Transparenzpflicht für selbst definierte Kennzahlen
Neben der GuV-Struktur führt IFRS 18 ein zweites zentrales Element ein: die sogenannten Management-defined Performance Measures (MPMs). Gemeint sind Kennzahlen aus Zwischensummen von Aufwendungen und Erträgen, die das Management zur Darstellung der finanziellen Performance des Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert. Ausgenommen sind Kennzahlen, die bereits von den IFRS zur Angabe oder Offenlegung gefordert werden. Klassische Beispiele: EBIT, EBITDA oder bereinigte operative Ergebnisgrößen.
Für MPMs gilt künftig eine strikte Transparenzpflicht im Anhang. Unternehmen müssen offenlegen, wie sich die MPMs aus den IFRS 18 Pflichtgrößen ableiten, inklusive einer vollständigen Überleitungsrechnung. Außerdem sind die Art und Weise der Berechnung, der Aspekt des finanziellen Erfolgs und der Zweck der Kennzahl zu beschreiben sowie die Konsistenz der Verwendung im Zeitablauf sicherzustellen und Änderungen zu erläutern. Das bedeutet zwar Mehraufwand, schafft aber auch Verbindlichkeit und Vertrauen.
Wichtig: Rein intern verwendete Steuerungsgrößen sind keine MPMs im Sinne des Standards. MPMs entstehen erst dann, wenn das Management eine Kennzahl zur Leistungsmessung öffentlich kommuniziert, etwa in Geschäftsberichten, Präsentationen oder Pressemitteilungen. Die Grenzziehung ist in der Praxis nicht immer trivial und wird insbesondere in der Übergangsphase ein zentrales Diskussionsthema sein.

EBIT, EBITDA und Co.: Müssen die KPIs neu definiert werden?
Hier liegt der entscheidende Scheideweg. Zwei grundlegende Optionen stehen zur Wahl:
Option A – KPI-Anpassung an die Vorgaben des IFRS 18: Das Unternehmen richtet seine intern und extern zu berichtenden Steuerungsgrößen konsequent an den neuen IFRS-18-Zwischensummen aus. „EBIT“ und „EBITDA“ werden neu definiert. Sie können nur in ganz spezifischen Sonderfällen und unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in die GuV aufgenommen werden, und die internen Steuerungssysteme werden mit dem externen Rechnungswesen (IFRS) harmonisiert bzw. weiterhin harmonisiert. Vorteile: maximale Konsistenz zwischen interner und externer Berichterstattung, weniger Überleitungen, reduzierte Komplexität, einheitliche Kommunikation an alle Stakeholder. Nachteile: erheblicher Umstellungsaufwand in Systemen, Prozessen und Budgetierungslogiken, ggf. Auswirkungen auf bestehende Covenants und Vergütungssysteme, geringere Flexibilität bei der Definition von KPIs sowie Zeitreihendiskontinuität, die gegenüber Investoren erklärt werden muss.
Option B – KPI-Beibehaltung mit MPM-Ableitung: Das Unternehmen behält seine bisherigen KPIs bei, was in vielen Fällen betriebswirtschaftlich zunächst sinnvoll sein wird, und kommuniziert sie als MPMs mit den erforderlichen Überleitungsrechnungen und Angaben im Anhang. Vorteile: keine Disruption der internen Steuerungslogiken, weniger Anpassungsbedarf in Systemen und Prozessen, Kontinuität der Zeitreihen und höhere Vergleichbarkeit, mehr Flexibilität in der internen Steuerung. Nachteile: bewusstes Auseinanderfallen von internen Steuerungssystemen und externer Berichterstattung, Risiko von Intransparenz zwischen externer Kommunikation und Steuerung, erhöhter Erklärungsaufwand, Anfälligkeit für Interpretationsdiskussionen mit Analysten, Prüfungspflicht aller MPMs.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Industrieunternehmen nutzt echtes Factoring als Finanzierungsinstrument und das „EBIT“ als zentrale Steuerungsgröße, das bisher auch als Zwischensumme in der GuV nach IFRS ausgewiesen wird und das die Aufwendungen aus Factoring außen vor lässt, da diese bisher im Finanzierungsergebnis erfasst wurden. Obwohl Factoring betriebswirtschaftlich eine Finanzierungstätigkeit darstellt, erfolgt nach IFRS 18 keine Zuordnung in die Finanzierungskategorie, da der Standard hier das Vorhandensein von Verbindlichkeiten voraussetzt, welche bei echtem Factoring, bei dem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vollständig ausgebucht werden, regelmäßig nicht entstehen. Es erfolgt nach IFRS 18 im Ergebnis eine Zuordnung zur betrieblichen Kategorie. In der Folge weicht das „EBIT“ vom Ergebnis vor Finanzierung und Steuern gemäß IFRS 18 ab.
Das Unternehmen kann zwar das „EBIT“ weiterhin als KPI nutzen und öffentlich kommunizieren, muss aber im Anhang die Transparenzpflichten für die MPMs erfüllen. Kein Verbot, aber klare Spielregeln. Alternativ ist es dem Unternehmen freigestellt, die bislang verwendete Definition von „EBIT“ an das Betriebsergebnis i.S.d. IFRS 18 anzupassen.
Das Dilemma zwischen Konsistenz und Kontinuität
Die Entscheidung ist keine rein technische, sondern sie ist auch strategisch und kommunikativ. Unternehmen, die seit Jahren mit einem klar definierten, am Markt etablierten EBIT-Begriff kommunizieren, stehen vor einer komplexen und differenzierten Abwägung: Soll man die Kapitalmarktkontinuität erhalten, auf Kosten einer wachsenden Divergenz zwischen interner Steuerung und externer Berichterstattung – oder nimmt man den kurzfristigen Erklärungsaufwand einer Umstellung in Kauf, um langfristig ein harmonisiertes Reporting zu erzielen?
Unsere Einschätzung: In der ersten Welle der Einführung von IFRS 18 dürfte die große Mehrheit der IFRS-Bilanzierer – pragmatisch und nachvollziehbar – bei ihren etablierten KPIs bleiben und diese als MPMs mit Überleitungsrechnung fortführen. Der operative Aufwand einer vollständigen Anpassung der KPI-Architektur sowie Harmonisierung des internen und externen Berichtswesens, kombiniert mit dem Kommunikationsrisiko von Zeitreihenbrüchen, ist für viele schlicht zu hoch. Die MPM-Route bietet einen gesicherten, standardkonformen Mittelweg.
Mittelfristig jedoch, und das ist die spannende strategische Frage, dürfte sich ein Trend in Richtung harmonisierten Reportings entwickeln. Wer seine Steuerungslogik ohnehin modernisiert, wer neue ERP-Systeme einführt oder wer den Kapitalmarkt von einer verbesserten Transparenz überzeugen will, wird die KPI-Architektur schrittweise an IFRS 18 annähern. Erst dann entsteht echte Kongruenz zwischen dem, was das Controlling steuert, und dem, was der CFO auf dem Earnings Call kommuniziert.
Investor Relations: Kommunikation im Übergang
Für Investor-Relations-Verantwortliche ist IFRS 18 nicht nur eine Rechnungslegungsänderung – es ist ein Kommunikationsereignis. Schon jetzt sollten Unternehmen aktiv in den Dialog mit Analysten und Investoren treten. Die zentrale Botschaft: Wir wissen, was sich ändert, wir haben eine klare Strategie und unsere zentralen Leistungsindikatoren bleiben interpretierbar und vergleichbar.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Thema Adjusted-Kennzahlen. Adjusted EBIT und Adjusted EBITDA sind in vielen Branchen die eigentlichen Steuerungsgrößen und sie werden es vermutlich bleiben. Unter IFRS 18 werden sie zu MPMs mit strengen Transparenzanforderungen. Das ist kein Angriff auf die Kennzahl an sich, sondern eine Formalisierung ihrer Legitimation. Wer seine Adjustierungen sauber begründet und konsistent anwendet, hat im Kapitalmarktdialog nichts zu befürchten – im Gegenteil.
Fazit
IFRS 18 ist kein Sturm, aber ein kräftiger Wind, und kapitalmarktorientierte Unternehmen tun gut daran, frühzeitig die Segel neu zu setzen. Die neue GuV-Struktur mit verpflichtenden Zwischensummen, kombiniert mit den strengen Transparenzanforderungen für MPMs, verändert die Spielregeln der Finanzkommunikation nachhaltig. Wer seine KPIs beibehält, was zunächst der Regelfall sein dürfte, muss das als MPM sauber dokumentieren und überleiten. Wer den Schritt zur vollständigen Harmonisierung wagt, investiert in langfristige Reportingqualität.
Für Investor-Relations-Teams und CFOs gilt: Der Standard gibt mehr Transparenzpflichten auf, aber bietet auch mehr Werkzeuge, um Kapitalmarktkommunikation professionell zu gestalten. Die verbleibende Zeit bis 2027 sollte genutzt werden, um die KPI-Strategie zu definieren, die Systeme vorzubereiten und Stakeholdern einen klaren Fahrplan zu kommunizieren.
Konkrete Folgen für die Kapitalmarktkommunikation1. Frühzeitige Offenlegung der KPI-Strategie in Geschäftsberichten und Investorenpräsentationen. Werden bestehende Kennzahlen als MPMs weitergeführt oder angepasst? Ein klares Statement dazu schafft Planungssicherheit für den Kapitalmarkt. 2. Proaktive Erläuterung der Überleitungsrechnungen. Wer MPMs kommuniziert, muss diese ohnehin im Anhang erläutern. Nutzen Sie diese Pflicht als Chance zur Transparenz – Analysten schätzen nachvollziehbare Kennzahlen. 3. Earnings Calls als Steuerungsinstrument. Gerade in den ersten Quartalen nach IFRS-18-Erstanwendung werden Analysten Fragen stellen: zur neuen GuV-Struktur, zu den Zwischensummen, zu den Kennzahlen. Ein gut vorbereitetes Investor-Relations-Team, das den Standard inhaltlich durchdrungen hat, kann hier Vertrauen aufbauen und Missverständnisse vermeiden. |




