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Mit ihrem Konsultationsentwurf vom 5. August 2026 setzt die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex einen wichtigen Impuls: Der Kodex soll schlanker, klarer und international anschlussfähiger werden. Das überzeugt, denn gute Corporate Governance bemisst sich nicht an der Zahl ihrer Regeln, sondern daran, ob sie Unternehmen Orientierung gibt, Vertrauen schafft und unternehmerischen Handlungsspielraum wahrt. Von Kay Bommer
Dieser Beitrag ist in GoingPublic 3/26 erschienen!
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist kein Gesetz. Genau darin liegt seine besondere Stärke. Er formuliert Leitlinien guter Unternehmensführung, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, ohne den Unternehmen jede Entscheidung vorzugeben. So schafft er einen gemeinsamen Referenzrahmen für Unternehmen, Investoren und andere Stakeholder.
Seine hohe Akzeptanz in der Praxis zeigt, dass sich der Kodex seit Jahren bewährt hat. Er schließt die Lücke zwischen verbindlichem Recht und den vielfältigen Erwartungen unterschiedlicher Kapitalmarktakteure.
Weniger Formalismus, mehr Wirkung
Aufgrund seiner Struktur kommt dem Kodex dabei eine besondere Rolle zu: Zwar sind seine Empfehlungen grundsätzlich freiwillig; Abweichungen müssen lediglich nach dem Comply-or-Explain-Prinzip erklärt werden. In der Praxis entfalten die Empfehlungen jedoch häufig eine deutlich stärkere Wirkung. Gerichte greifen in ihrer Rechtsprechung auf den Kodex zurück; behauptete Fehlangaben können Anfechtungen von Hauptversammlungsbeschlüssen nach sich ziehen.
In der Folge orientieren sich Unternehmen zunehmend eng an den Formulierungen, sodass der Kodex stellenweise eher wie ein Prüfprogramm als wie eine Leitlinie anmutet. Dadurch gerät sein eigentlicher Zweck zunehmend in den Hintergrund: durch Orientierung statt Detailsteuerung eine gute Unternehmensführung zu fördern.
Gerade deshalb ist die vorgeschlagene Weiterentwicklung der richtige Schritt. Ein stärker prinzipienorientierter Kodex baut Doppelungen mit bestehenden gesetzlichen Vorgaben ab und konzentriert sich auf jene Themen, die für eine wirksame Corporate Governance tatsächlich entscheidend sind.
Besonders überzeugend ist der stärkere Einsatz von Anregungen. Empfehlungen entfalten in Deutschland faktisch häufig eine erhebliche Bindungswirkung. Werden sie zu detailliert formuliert, können sie Unternehmen unnötig belasten und zugleich die Entwicklung innovativer Best Practices hemmen.
Anregungen bieten hier einen sinnvollen Mittelweg. Sie geben eine klare Richtung vor, lassen den Unternehmen aber die notwendige Flexibilität, angemessene Lösungen für unterschiedliche Geschäftsmodelle und Rahmenbedingungen zu entwickeln. Gerade in einem wirtschaftlichen Umfeld, das sich infolge von Digitalisierung, geopolitischen Veränderungen und neuen Technologien ständig wandelt, ist diese Offenheit ein entscheidender Vorteil.
Die Reformrichtung verdient Unterstützung
Aus Sicht des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband weist der Konsultationsentwurf insgesamt in die richtige Richtung. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Straffung des Kodex, den Abbau von Redundanzen und die stärkere Fokussierung auf tatsächlich Governance-relevante Inhalte. Die überwiegende Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen wird unterstützt, weil sie den Charakter des Kodex als Orientierungsrahmen stärkt, ohne sein bewährtes Anspruchsniveau an gute Unternehmensführung grundsätzlich zu verändern.
Der richtige Zeitpunkt zählt
Neben der inhaltlichen Ausgestaltung verdient auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens besondere Aufmerksamkeit. Viele börsennotierte Gesellschaften beginnen bereits im Herbst mit der Vorbereitung ihrer jährlichen Entsprechenserklärungen; die erforderlichen Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig im November oder Dezember gefasst. Ein Inkrafttreten des neuen Kodex mitten in dieser Phase würde vermeidbaren administrativen Aufwand verursachen und etablierte Prozesse unnötig unter Druck setzen.
Gerade weil die Reform breite Zustimmung findet, sollte ihre Einführung ebenso sorgfältig gestaltet werden wie ihr Inhalt. Ein angemessener Übergangszeitraum zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten würde es den Emittenten ermöglichen, die Änderungen rechtssicher und geordnet umzusetzen und die Entsprechenserklärungen für das Geschäftsjahr 2026 noch auf der bisherigen Grundlage abzuschließen. So ließe sich sicherstellen, dass eine sinnvolle Modernisierung nicht durch vermeidbare Umsetzungsprobleme belastet wird.
Fazit
Der Deutsche Corporate Governance Kodex zählt zu den erfolgreichsten Instrumenten guter Unternehmensführung in Deutschland. Seine Stärke liegt darin, Orientierung zu geben, Vertrauen zu schaffen und zugleich Raum für unternehmerische Verantwortung zu lassen. Die Reformvorschläge der Regierungskommission stärken diesen Charakter: weniger Formalismus, mehr Prinzipienorientierung und bessere internationale Anschlussfähigkeit. Nun gilt es, den richtigen Kurs mit einer ebenso klugen Umsetzung zu verbinden. Denn gute Governance entsteht nicht allein durch gute Regeln, sondern auch durch einen Übergang, der Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet.
Autor/Autorin

Kay Bommer
Kay Bommer (Rechtsanwalt, MBA) ist – mit einer Unterbrechung von 2011 bis 2012 – seit 2001 Geschäftsführer des DIRK – Deutscher Investor Relations Verband. Zudem ist er in Bei- und Aufsichtsräten innovativer Kapitalgesellschaften vertreten und nimmt Lehraufträge für Kapitalmarktrecht und Unternehmenskommunikation an renommierten Universitäten wahr.





