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Schlagwort: DCGK

Say-on-Climate-Beschlüsse in der Hauptversammlung

Die Bedeutung von ESG-Aspekten für die Unternehmensstrategie und -berichterstattung nimmt kontinuierlich zu. Im Jahr 2022 hat sich die Entwicklung nochmals beschleunigt. Bisher noch weniger...

Die Chefetage ist nachhaltig gefragt

Am 27. Juni 2022 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) in Kraft getreten. Die Änderungen beziehen sich vor allem...

Aufsichtsrat und Beirat

Der DCGK 2020 regt weiterhin an, dass der Aufsichtsratsvorsitzende in angemessenem Rahmen bereit sein sollte, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Die...

DVFA launcht Scorecard für Corporate Governance im DAX-30

Die Datenerhebung erfolgt durch den Stimmrechtsberater, sog. Proxy Advisor IVOX Glass Lewis. Initiiert und unterstützt wird die Untersuchung durch die vier deutschen Asset Manager Allianz Global Investors, Deutsche Asset Management, Deka Investments und Union Investment.

Ist das duale System überholt?

Sollen die Rollen von Vorstand und Aufsichtsrat neu definiert werden? Mit keiner geringeren Frage beschäftigte sich die diesjährige Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexkonferenz).

Vergütung als Gegenstand der Hauptversammlung

Vergütungsfragen werden in jüngerer Zeit nicht mehr nur isoliert für einzelne Führungsebenen und Belegschaftsgruppen betrachtet. Zunehmend steht die Vergütungsstruktur des gesamten Unternehmens im Fokus. Neben die Marktüblichkeit der Vergütung des einzelnen Vorstands, der Führungskraft oder des Mitarbeiters tritt der sogenannte vertikale Vergütungsvergleich.

Investor Relations im DCGK etablieren

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) hat das Ziel, die Grundsätze guter Unternehmensführung darzustellen. Neben der Wiedergabe bereits bestehender Vorschriften werden dort Empfehlungen („soll“) und Anregungen („sollte“) aufgeführt, die in ihrer Gesamtschau allgemein anerkannte Prinzipien guter Unternehmensführung kodifizieren. Doch ein zentraler Bestandteil fand bisher keinen eindeutigen Eingang in den DCGK: die Kapitalmarktkommunikation, Investor Relations (IR).