Die Datenerhebung erfolgt durch den Stimmrechtsberater, sog. Proxy Advisor IVOX Glass Lewis. Initiiert und unterstützt wird die Untersuchung durch die vier deutschen Asset Manager Allianz Global Investors, Deutsche Asset Management, Deka Investments und Union Investment.

Die DVFA Scorecard wurde als Instrument entwickelt, um Investment Professionals eine qualitative Analyse der unternehmensspezifischen Corporate Governance-Situation sowie einen Vergleich auch unter Einbezug internationaler Standards zu ermöglichen.

Angelehnt sei die Scorecard an den Aufbau des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Abgebildet würde ein Großteil der sog. Soll- und Sollte-Empfehlungen des DCGK. Hinzu kommen Best-Practice-Vorgaben, teilweise auch internationale. Die kapitelweise Auswertung wird gewichtet und anschließend zusammengeführt.

Die DVFA Kommission Corporate Governance wird geleitet von Michael Schmidt, Deka Investment GmbH. Prof. Dr. Alexander Bassen, Universität Hamburg, und Prof. Christian Strenger, Deutsche Asset Management Investment GmbH und HHL – Center for Corporate Governance sind stellvertretende Leiter.

Scorecard by DVFA Kapitelübersicht

Übersicht
Schwache CG-Qualität stellte die Untersuchungs-Crew beim Thema Aktionäre & Hauptversammlung bei den DAX-30-Emittenten fest. Moniert werden u.a. transparente Ausweise zu Versorgungszusagen.

Eklatant lückenhaft sei indes das Kapitel Aufsichtsrat, so die Experten. Defizite bei Unabhängigkeitserklärungen von Aufsichtsratsmitgliedern und der Bestimmung von Financial Experts seien die Regel.

Immerhin nur Verbesserungspotential sieht die Kommission beim Thema Transparenz und Governance-Verpflichtung, so z.B. hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien etc.

Gleiches gelte für das Kapitel Rechnungslegung und Abschlussprüfung, so z.B. in Bezug auf wesentliche Kennzahlen oder auch der Mandatsdauer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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Resultate
Zwei DAX-Titel erzielten sehr gute Scores, die Mehrheit (16) immerhin eine gute Gesamtbewertung. Weitere 10 kamen allerdings nur noch auf eine befriedigende Note. Namentlich wurden diese nicht genannt, allerdings weisen die Fondsmanager innerhalb der Kommission darauf hin, dass die mit gut / sehr gut ausgewiesenen Emittenten mit dieser Beurteilung im Anlagemanagement in eigener Sache werben könnten.

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