Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wird das beherrschende Thema im Hauptversammlungsjahr 2019 sein. Bevor die EU-Vorgaben am 10. Juni in deutsches Recht übergehen, dürfte im Detail noch mal daran gefeilt werden. Spannend wird sein, wie verschiedene Aktionärsgruppen sich insbesondere beim Thema Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung verhalten werden.

Datenschutz-Grundverordnung ist verdaut

Tim-Frederik Oehr
Leiter Investor Relations,
Freenet

Nicht vor, sondern hinter den HV-Organisatoren liegt das Thema Datenschutz-grundverordnung (DSGVO). Die ersten Erfahrungen damit zeigen, dass die Umsetzung der Verordnung äußerst unterschiedlich gehandhabt wird. So reicht die Länge der Belehrungen von kurz bis lang, mal kommt sie als integraler Bestandteil der Einberufungsunterlagen daher, mal als Beiblatt zu postalisch versendeten Einladungen, mal als gesonderter Informationsblock auf den Internetseiten der Unternehmen.

Fakt ist: Im Rahmen der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Daher sind die Informationspflichten insbesondere gegenüber den Aktionären präzise, transparent, verständlich und in leicht zugänglicher Form zu erfüllen. Tim-Frederik Oehr, Leiter Investor Relations bei dem Medienunternehmen Freenet, weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass sein Arbeitgeber die Zusammenarbeit zwischen Organisationsteam, HV-Dienstleistern und internen Datenschutzexperten in diesem Punkt intensiviert habe.

Digitalisierung schreitet voran

Ein Dauerthema wird den HV-Machern nicht nur 2019, sondern auch darüber hinaus erhalten
bleiben – die zunehmende Digitalisierung der Aktionärsversammlungen. Siemens, OSRAM und Infineon haben auf ihren Hauptversammlungen 2019 bereits stark auf elektronisch-digitale Anwendungen gesetzt, so auf E-Tickets, digitale Vollmachtsanweisungen, Abstimmungen per Tablet und digitale Terminals, an denen die Besucher wichtige Unterlagen einsehen
und als Printprodukt bestellen können.

Auch kleinere Unternehmen wie Freenet weisen darauf hin, dass sie im organisatorischen Bereich in diesem Jahr den Fokus auf das erstmalige Angebot von Online- Services zur Anmeldung der Aktien zur HV und für Vollmachts- und Weisungserteilungen legen.

So mancher wird sich zudem noch oder neu mit dem Thema der Hybrid-HV beschäftigen, also einer Kombination aus Präsenzveranstaltung und Online-HV. Statistiken zeigen, dass in den USA bereits seit Jahren eine kontinuierliche Zunahme derartiger Veranstaltungen zu beobachten ist.

Wird die klassische deutsche Hauptversammlung damit überflüssig? Das wohl nicht, sie sollte nach Einschätzung von Marktbeobachtern aber neu gedacht werden. Eine Kombination aus Althergebrachtem und Neuem könnte den Veranstaltungen neues Leben einhauchen. Umfragen unter Investoren zeigen jedenfalls, dass sie Hybridveranstaltungen mehrheitlich begrüßen würden.

Vergütungsstrukturen in deutschen UnternehmenVergütungsstrukturen in deutschen Unternehmen

Quelle: Computershare/Kienbaum

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