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In einer bisher einzigartigen Finanznovität plant der traditioneller deutsche Mittelständler Fassfried aus der Brauindustrie, seine Aktionäre künftig direkt mit Bier zu bezahlen. Das neu aufgelegte Bierdividenden- und Ausschüttungsgesetz (BDAG) soll ab dem Börsengang des Unternehmens am 1. Juli 2026 in Kraft treten und regelt erstmals in Deutschland die Auszahlung von Unternehmensgewinnen in flüssiger Form.
Dividende 2.0: Flaschen statt Kontostand
Nach den Vorschriften des BDAG erhalten Aktionäre pro Aktie eine festgelegte Menge Bier. Premium-Aktionäre profitieren von limitierten Craft-Bier-Sondereditionen, Basisaktionäre erhalten standardmäßiges Pils. Um den gesetzlichen Rahmen zu erfüllen, muss die Lieferung entweder persönlich abgeholt oder über zertifizierte Getränkelieferdienste erfolgen, die den Alkoholgehalt dokumentieren und Alterskontrollen durchführen.
Die Begründung des Gesetzgebers: „Die Auszahlung von Sachdividenden stärkt die Bindung zwischen Unternehmen und Anlegern, bringt die Produktwelt direkt zu den Investoren und schafft gleichzeitig ein neues steuerliches Betätigungsfeld.“
Berechnung der Bierdividende
- Grunddividende: Pro Aktie wird eine Flasche Standardbier ausgeschüttet.
- Sonderdividende: Ab 100 gehaltenen Aktien gibt es zusätzlich eine Flasche der Jahres-Spezialedition.
- Lieferungspflicht: Das Unternehmen muss die Dividende spätestens 30 Tage nach Hauptversammlung ausliefern; eine Barauszahlung ist nur zulässig, wenn der Anleger die Lieferung verweigert.
- Alkoholverordnung: Die Lieferung ist dokumentationspflichtig, um die gesetzlichen Alters- und Verbrauchsvorgaben einzuhalten.
Logistische und steuerliche Kuriositäten
Die Kombination aus Finanzmarkt und flüssiger Dividende wirft neue Fragen auf: Wie wird Bier als steuerpflichtige Dividende bewertet? Müssen Anleger ihre Lagerkapazitäten nachweisen? Erste Planungen sehen vor, dass Bierlagerungen über registrierte Depotpartner abgewickelt werden, um die Bilanz korrekt zu führen. Gleichzeitig wird diskutiert, wie „Bieraktien“ in den Index aufgenommen werden können, ohne dass die Kurse von Jahreszeiten oder Hopfenqualität abhängen.
Vorstand Lars Tragl sieht in der Bierdividende eine einzigartige Chance: „Mit unserer Bierdividende betreten wir zwar Neuland, aber Aktionäre erhalten jetzt nicht nur finanzielle Beteiligung, sondern erleben unsere Braukunst und damit das Produkt in das sie investieren, ganz unmittelbar. Das ist Dividende zum Anstoßen!“
Fazit: Investieren mit Durst
Mit diesem IPO wird die bisherige Vorstellung von Dividenden grundlegend erweitert: Anleger investieren nicht nur in Unternehmensanteile, sondern erhalten die Gewinne direkt in flüssiger Form. Ob sich flüssige Dividenden auf Dauer im Kapitalmarkt etablieren, bleibt offen – sicher ist jedoch, dass Aktionäre künftig nicht nur die Marktbewegungen im Blick haben müssen, sondern auch den eigenen Durst.
Autor/Autorin
Die Redaktion der Kapitalmarkt Plattform GoingPublic (Magazin, www.goingpublic.de, LinkedIn Kanal, Events) widmet sich seit Dezember 1997 den aktuellen Trends rund um die Finanzierung über die Börse. Ob Börsengang (GoingPublic) oder die vielfältigen Herausforderungen für börsennotierte Unternehmen (Being Public), präsentiert sich GoingPublic cross-medial als Kapitalmarktplattform für Emittenten und Investment Professionals.






