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Im Februar 2024 haben sich die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf den EU Listing Act geeinigt, dessen Ziel es ist, die Attraktivität der Börsennotiz in Europa zu erhöhen. Ob das gelingt, bleibt zu hoffen! Damit trifft die Einigung auf eine Zeit, in der viele Kapitalmarktexperten in Deutschland aufgrund der Serie an Übernahme- und Delisting-Ankündigungen um Fassung ringen, denn: Der Kapitalmarkt schrumpft! Handeln ist dringend geboten, und jeder Deregulierungs-Rückenwind täte dem Aktienmarkt derzeit gut. Orientierung im Regulierungsdschungel liefert bereits im 20. Jahrgang das GoingPublic Special „Corporate Finance Recht“, das soeben erschienen ist.
Mit der langen Historie ist das Special bereits Teil der kollektiven Orientierung im deutschen Kapitalmarkt-, M&A- und Investment-Recht geworden!
In der 2024er Ausgabe werden folgende Themen diskutiert:
- EU Listing Act: Die wesentliche Neuerung der MAR betrifft die Pflicht zur Ad-hoc-Veröffentlichung. Besonders komplex ist die Beurteilung der Meldepflicht bei gestreckten Sachverhalten wie bei M&A-Prozessen. Der Listing Act vollzieht dahingehend einen Paradigmenwechsel, denn er entkoppelt für gestreckte Sachverhalte das Verbot des Insiderhandels von der Pflicht zur Veröffentlichung.
- Deutliche Erleichterungen bei der Prospektpflicht: Kapitalerhöhungen sind künftig weitgehend prospektfrei möglich, berichten Norbert Bröcker und Sabrina Hemforth von Hoffmann Liebs.
- Auch die Künstliche Intelligenz (KI; synonym Artificial Intelligence, AI) geht an der EU-Regulierung So wirft der „EU AI Act“ bereits seine Schatten voraus. Schließlich hat KI erheblichen Einfluss auf die künftige Compliance von Unternehmen, konstatiert Moritz Homann von der EQS Group.
Viele Neuerungen im Corporate-Finance-Recht, die überwiegend Lob aus dem Lager der Unternehmer und ihrer Berater bekommen, gehen mit dem Ende 2023 in Kraft getretenen Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einher und sind Teil von „Corporate Finance Recht 2024“, u.a.
- die E-Aktie, die „gekommen scheint um zu bleiben“, wie Markus Joachimsthaler von Pinsent Masens es pointiert zum Ausdruck bringt.
- der langersehnte Wegfall der Dry-Income-Besteuerung in der Mitarbeiterbeteiligung, den Berndt Paudtke und Stefan Heyder von Görg erläutern.
- Ob die Mehrstimmrechtsaktien, die nach rund 25 Jahren Abstinenz im deutschen Aktienrecht ihr Comeback feiern werden, als Instrument genutzt werden, scheint noch fraglich (Beitrag von Lena Pfeufer und Christopher Görtz, Heuking).
Weitere Themen:
- Was tun als Emittent, wenn die eigene Aktie trotz Delisting-Antrag an einer der hiesigen Börsen weiter gehandelt wird? Damit beschäftigt sich der Beitrag von Dr. Thomas Zwissler mit einer ganz aktuellen Thematik.
- Ein Segen für die Private-Equity-Industrie ist die Umsatzsteuerbefreiung der AIF-Verwaltung, so Dr. Peter Bujotzek und Dr. Philip Schwarz von Berk von Poellath .
Besonders prägnante Beispiele für die Langsamkeit der deutschen Justiz liefern traditionell Verfahren nach dem Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Die „Mutter aller Musterverfahren“ war der 20 Jahre andauernde Prozess gegen die Deutsche Telekom, während dem rund 25 % aller Kläger verstarben. Nun steht eine Reform des KapMuG an, bei der mit Blick auf die vielen kafkaesken Verfahren der vergangenen Jahrzehnte im Gesetzgebungsprozess vor allem auf die künftige Praxistauglichkeit geachtet werden sollte.
Nach der Europawahl wird sich das auch das EU-Regulierungskarussell weiter drehen. Es stehen zu den Regelungen der zu Ende gehenden Legislaturperiode noch viele Delegierte Rechtsakte und nationale Umsetzungsprozesse aus. Dazu kommen Vorhaben wieder auf die Agenda, die nicht zu Ende geführt wurden. Wir würden Ursula von der Leyen gerne beim Wort nehmen. Sie hatte im Frühjahr 2023 angekündigt, die Berichtspflichten der Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren! Derzeit sieht es eher danach aus, als würde der Regulierungsmarathon weiter gehen.
„Corporate Finance Recht 2024“ ist eines der Tools, das durch den Dschungel führt. (Lesen Sie hier das gesamte E-Magazin.)
Autor/Autorin
Markus Rieger ist Gründer und Vorstand der GoingPublic Media AG. Als „Brückenbauer“ zwischen Unternehmen und Investoren ist er gelegentlich auch als Autor von Analysen und Beiträgen tätig.