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Schlagwort: MAR

Fünf Jahre MAR – Jetzt kommen die Daten auf den Prüfstand

Fünf Jahre MAR

Das Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation; MAR) brachte einschneidende ­Änderungen des Insiderrechts mit sich. Die neuen Anforderungen führten neben einem hohen administrativen Aufwand...

Ausblick 2020

Mit vollzogenem BrExit, den allgegenwärtigen Sorgen, die uns das Coronavirus beschert, und dem sich abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwung hat das neue Jahrzehnt erst einmal keinen...

Stakebuilding: was zu beachten ist

Bei einem beabsichtigten Erwerb von Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen sind auch aufseiten der potenziellen Investoren die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zu beachten. Insiderrechtliche Fragestellungen...

Delisting im Freiverkehr

Nach Inkrafttreten von MAR im Juli letzten Jahres erwägen immer mehr Emittenten im Freiverkehr ein Delisting. Für diesen Schritt müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

M&A Leaks bleiben auf Vorjahresniveau

Ein aktueller Report von Intralinks zeigt, dass weltweit 8,6% der M&A-Transaktionen vor der offiziellen Veröffentlichung bekannt geworden sind. 2015 waren es ebenso viele.

MAR: Eine unendliche Änderungsgeschichte

Im Juli 2016 ist ein neues Marktmissbrauchsregime in Kraft getreten: Der Teufel steckt jedoch wie so oft im Detail: Mit dem neuen Recht sind eine kaum überschaubare Vielzahl von Einzelregelungen zu beachten.

Ad-hoc-Publizität und Insiderlisten

Die größte Bedeutung unter den Änderungen durch die Marktmissbrauchsverordnung haben nach unserer Erfahrung für die meisten Emittenten die Neuregelungen zur Ad-hoc-Publizität und zur Insiderliste. Wir geben einen Überblick über die -wesentlichen Zusammenhänge sowie Dos und Don’ts.

„Die Marktmissbrauchsverordnung führt zu unmittelbarem Handlungsbedarf bei Emittenten“

Seit dem 3. Juli 2016 sind wesentliche Teile der europäischen Marktmissbrauchsverordnung („Market Abuse Regulation“, MAR) mit Auswirkungen auf eine Vielzahl von Rechtsbereichen in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

Die Listen-Verwalter – Wie die EU mit der MAR gelebte Routinen aufbricht

Irgendwie hat sie sich von hinten angeschlichen: die neue Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation: MAR). Die Anwendung gestaltet sich nicht.

Directors‘ Dealings

Seit Wirksamwerden der Regelungen der MAR am 3. Juli gelten für Führungskräfte und für mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen deutlich strengere Anforderungen bei Directors Dealings.