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3. Die Integration des Zielunternehmens (Anpassung der betrieblichen Versicherungen)

In dieser dritten Phase ist der Vollzug der Transaktion bereits erfolgt. Das erworbene Unternehmen kann nun in einem letzten Schritt nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes mit der SPAC als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Aus dem Target, dem vormals privaten Unternehmen, ist nun eine börsennotierte Gesellschaft mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten geworden. Dies hat auch Folgen für die betrieblichen Versicherungen des mit der SPAC verschmolzenen Unternehmens. Wehkamp: „Anders als bei einer klassischen Akquisition kann das zugekaufte Unternehmen nicht einfach in ein auf der Käuferseite bereits bestehendes Versicherungsprogramm integriert und das zuvor beim Target vorhandene Programm beendet werden. Die SPAC als operativ nicht tätige Gesellschaft verfügt schlicht nicht über die erforderlichen Policen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.“ Es kann daher empfehlenswert sein, auf dem Versicherungsprogramm des Targets aufzubauen bzw. sich daran zu orientieren.

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Von der All-Risk-Police bis zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Die Verschmelzung kann je nach Sparte und Bedingungswerk ganz unterschiedliche Folgen für die Versicherungen des Zielunternehmens haben. Für eine erste Einordnung und einen Überblick über die Entwicklung einzelner Versicherungsparten stellt das Funk Forum Markt Spezial 2021 eine geeignete Quelle dar. Im einfachsten Fall läuft eine Police bis zum vertraglich festgelegten Beendigungszeitpunkt weiter und würde sich gegebenenfalls automatisch verlängern. Die erfolgte Verschmelzung hat dann keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Es können jedoch auch Meldepflichten ausgelöst werden, wenn z. B. eine Verschmelzung innerhalb der Vertragslaufzeit als eine Gefahrerhöhung im Versicherungsvertrag vereinbart ist. „Die Gefahrerhöhung muss dem Versicherer meist innerhalb einer festgelegten Frist angezeigt werden und kann diesem das Recht geben, eine angemessene Bedingungsanpassung oder auch eine neue Prämie festzusetzen“, bestätigtPrinzenberg. Davon möchten Versicherer insbesondere dann Gebrauch machen, wenn sich die Risikobeurteilung aufgrund der erfolgten Verschmelzung verändert hat. Bei der D&O-Versicherung würde das Risiko höher beurteilt, da nun etwa Publizitätspflichten erfüllt werden müssen und Anleger Ersatzansprüche geltend machen können. Einen in der Platzierung derartiger Risiken erfahrenen Makler hinzuzuziehen, ist aus zeitlichen und kommerziellen Gründen ein wesentlicher Faktor.

Auch die automatische Beendigung eines Versicherungsvertrags mit dem Vollzug der Verschmelzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, ist eine in den Bedingungswerken häufig anzutreffende Regelung. Wird dies nicht rechtzeitig erkannt, besteht ab Vollzug der Transaktion kein Versicherungsschutz mehr – und im schlimmsten Fall ein erhebliches betriebliches Risiko. „Funk kann schon in der Due Diligence bestehende Lücken aufdecken, auf Handlungserfordernisse hinweisen und Optimierungsvorschläge zur künftigen Ausgestaltung des Versicherungsprogramms machen“, fasst Jan Wehkamp zusammen.

Fazit

Auf die Management- und Beraterteams von SPACs warten im Zuge der dargestellten Entwicklungsphasen vielgestaltige versicherungstechnische Fragestellungen. Angesichts der sich zuletzt schnell verändernden Versicherungsmärkte sowie der aufgezeigten Besonderheiten ist die Auswahl eines erfahrenen Versicherungsmaklers, der über geeignete und ausreichende Ressourcen verfügt, von großer Bedeutung für das Kosten- und Risikomanagement der SPACs. Die Experten von Funk unterstützen hier als fachkundige Partner.

Zu den Autoren:
Benedict PrinzenbergBenedict Prinzenberg, LL.M.: Volljurist, ursprünglich Rechtsanwalt im Bereich M&A, seit über 3 Jahren verantwortlich für den Bereich M&A bei der Funk Gruppe.
Jan Wehkamp

Jan Wehkamp: Volljurist, ursprünglich im Bereich Industrieversicherungen (Haftpflicht) tätig gewesen, seit über 3 Jahren verantwortlich für den Bereich M&A bei der Funk Gruppe.

Autor/Autorin

Benedict Prinzenberg

Benedict Prinzenberg, LL.M., ist Co-Head of Funk M&A Services der Funk Gruppe.

Jan Wehkamp

Jan Wehkamp ist Co-Head of Funk M&A Services der Funk Gruppe.