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Ab dem 27. September 2026 gilt eine verschärfte Rechtslage für die Verbraucherkommunikation. Für Unternehmen klingt das zunächst nach einem Thema für die Marketingabteilung. Tatsächlich betrifft die EmpCo-Richtlinie aber auch Investor Relations. Denn sobald Inhalte aus Berichten in Präsentationen, Roadshows oder Vorstandsstatements übernommen werden, stellt sich eine Frage: Ist die Botschaft durch belastbare Fakten gedeckt? Von Ilka Beyer und Jan-Dirk Seiler-Hausmann
Dieser Beitrag ist auch in GoingPublic 3/26 erschienen!
Die Empowering Consumers Directive verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, die sich an Verbraucher richten. Unspezifische Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ geraten ebenso stärker unter Druck wie bestimmte Kompensationsaussagen, eigene Siegel ohne tragfähiges Zertifizierungssystem oder Zukunftsversprechen, die nicht ausreichend belegt sind. Nachhaltigkeitsinformationen reichen aber noch weiter: Sie betreffen neben Umwelt- auch Sozial- und Governance-Aspekte, Risiken, Ziele, Kennzahlen, Methoden und Transformationspfade. Wir sprechen also nicht nur über Greenwashing.
Warum betrifft das auch die Berichterstattung? Sie ist Ausgangspunkt für weitere Kommunikationsformate wie IR-Präsentationen, Pressemitteilungen, Websites, Social-Media-Beiträge, Vorstandsreden oder Vertriebsunterlagen. Dabei ist es üblich, Texte zu kürzen, zu verdichten und ansprechender zu gestalten. Kritisch wird es, wenn in diesem Zuge wichtige Einordnungen verloren gehen. Eine Aussage liest sich dann zwar überzeugend, vermittelt aber womöglich einen größeren Wirkungsbereich, als Daten und Methoden hergeben.
Das Risiko liegt im Transfer
Die größten Stolperfallen entstehen selten durch offensichtliche Übertreibungen. Häufig schleichen sie sich während der Bearbeitung ein. Dabei gehen Einschränkungen, Voraussetzungen oder erläuternde Kontextinformationen verloren. So wird im Zweifel aus einem Teilaspekt eine Gesamtleistung, aus einer Kennzahl eine Haltung, aus einer Strategie ein Ergebnis. Was im Bericht belastbar und korrekt dargestellt ist, kann in der Kommunikation so schnell ein Bild erzeugen, das weiter reicht als die zugrunde liegende Datenlage.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen erläutert im ESG-Factbook, dass es ESG-Risiken bei der Auswahl liquider Finanzanlagen berücksichtigt. Im Investor Deck wird daraus schnell: „Unser Kapital arbeitet nachhaltig.“ Die Formulierung lässt jedoch offen, ob ESG-Faktoren die Anlageentscheidung verbindlich steuern, welche Kriterien und Schwellenwerte gelten, wie groß der betroffene Anlageanteil ist und welche Emittenten oder Branchen im Portfolio verbleiben können.
Belastbarer wäre die alternative Headline: „Wie unser Kapital arbeitet.“ mit der zusätzlichen Erläuterung „Bei der Auswahl unserer liquiden Finanzanlagen berücksichtigen wir definierte ESG-Risiken. Ausschlüsse gelten für konkret benannte Kriterien und Schwellenwerte.“ Die Formulierung wirkt vielleicht weniger werblich, macht aber deutlich, worauf sie sich bezieht und welche Grenzen gelten.
EmpCo ist ein Governance-Thema
Das Thema als reine Kommunikations- oder Rechtsfrage zu diskutieren, greift deswegen zu kurz. Tatsächlich berührt die Richtlinie zentrale Governance-Themen. Vor einer Veröffentlichung sollte geprüft werden:
- Worauf bezieht sich die Aussage?
- Für welchen Zeitraum gilt sie?
- Ist ihre Reichweite angemessen
beschrieben? - Liegen aktuelle Nachweise vor?
Um diese Fragen zu beantworten, spielen gerade in größeren Unternehmen zahlreiche Verantwortlichkeiten eine Rolle – etwa Nachhaltigkeitsmanagement, Investor Relations, Corporate Communications, Marketing, Vertrieb, Fachbereiche, Legal und Compliance. Sie arbeiten oft parallel an Inhalten mit ESG-Bezug. Jetzt braucht es eine gemeinsame Prüf- und Freigabelogik – so verringert man das Risiko, dass Aussagen unterschiedlich formuliert, unvollständig belegt oder aus ihrem Ursprungskontext gelöst werden.
Der erste Schritt besteht darin, bestehende Aussagen systematisch zu erfassen. Unternehmen sollten ihre Websites, Berichte, Präsentationen, Social-Media-Kanäle und Vertriebsunterlagen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims überprüfen. Anschließend gilt es, Aussagen nach Sichtbarkeit und Risiko zu priorisieren.
Erst danach stellt sich die redaktionelle Frage, wie ein Claim belastbar formuliert werden kann. Ein hilfreicher Grundsatz lautet: Erst eingrenzen, dann erzählen. Die Kommunikation muss Orientierung geben und strategische Ambitionen verständlich machen, darf aber nicht mehr versprechen, als Daten, Maßnahmen und Prozesse tragen. Storytelling und Belegbarkeit müssen deshalb noch enger zusammengeführt werden. Das klingt zunächst nach zusätzlicher Arbeit. Spätestens wenn kurz vor der Veröffentlichung Fragen zur Herkunft einer Aussage auftauchen, zahlt sich diese Struktur aus.
Übrigens: Die Nutzung generativer KI erhöht den Prüfbedarf weiter. Beim Kürzen können Einschränkungen verloren gehen, und technische Befunde können zu eingängigen Gesamtaussagen werden. KI kann Inhalte strukturieren und Formulierungsvarianten entwickeln. Die Prüfung von Datenbasis, Geltungsbereich und Freigabestatus bleibt jedoch Aufgabe der verantwortlichen menschlichen Fachpersonen. Veröffentlichungsrelevante Inhalte benötigen weiterhin eine fachliche Kontrolle, Versionierung und einen kontrollierten Umgang mit vertraulichen Informationen.
Glaubwürdigkeit wird zum Wettbewerbsfaktor
Ganz klar: EmpCo bedeutet nicht, dass Unternehmen künftig weniger über Nachhaltigkeit sprechen sollten. Die Richtlinie erhöht vielmehr die Anforderungen an Präzision, Substanz und Nachvollziehbarkeit. Das kann auch eine Chance sein. Wer Nachhaltigkeitsinformationen konsequent mit überprüfbaren Daten, klaren Maßnahmen und transparent dargestellten Zielkonflikten verbindet, stärkt seine Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren und weiteren Stakeholdern. Und gerade im Kapitalmarktumfeld ist Glaubwürdigkeit ein wichtiger Faktor.
Damit verstärkt EmpCo eine Entwicklung, die längst begonnen hat: Reporting ist nicht mehr nur ein Endprodukt, sondern eine belastbare Informationsbasis für viele weitere Kommunikationsformate. Wenn diese Basis sauber strukturiert, nachvollziehbar dokumentiert und mit klaren Verantwortlichkeiten verbunden ist, können Unternehmen weiterhin wirksam kommunizieren.
Fazit
EmpCo wird die Unternehmenskommunikation ab 2026 spürbar verändern. Für Investor Relations und Kommunikation ergibt sich damit die Aufgabe, Botschaften über alle Kanäle hinweg konsistent, nachvollziehbar und belegbar zu halten.
Gute IR-Kommunikation vereinfacht komplexe Inhalte, ohne ihre Grundlage zu verlieren. Eine hilfreiche Prüffrage lautet: Würde die Fachabteilung denselben Satz unterschreiben wie die Kommunikationsabteilung? Wenn die Antwort „Ja“ lautet, ist meist schon viel gewonnen.




