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Pre-IPO-Investment an SpaceX für professionelle Anleger ab 25 T EUR – digitale Abwicklung fast in Echtzeit via eWpG-konformes Wertpapier. Von Falko Bozicevic


Rekordtempo für reguliertes pre-IPO-Engagement

COMETUM, ein digitaler Investmentmanager für Private Markets, hat erfolgreich eine tokenisierte pre-IPO-Beteiligung an SpaceX umgesetzt. Das Investment wurde vollständig reguliert als elektronisches Wertpapier nach deutschem eWpG strukturiert und innerhalb von nur 36 Stunden implementiert.

Die Platzierung bei professionellen Anlegern erfolgte ab einem Mindestinvestment von 25 TEUR; das eingesammelte Volumen liege bei rund 4 Mio. EUR. Dabei handelt es sich nicht um direkte Aktien von SpaceX, sondern um ein Wertpapier, das die wirtschaftliche Entwicklung einer Beteiligung über eine regulierte Zweckgesellschaft abbilde. SpaceX, das Unternehmen von Elon Musk, hatte im Sommer 2025 seine Börsenpläne publik gemacht.

Die schnelle und sichere Umsetzung sei laut COMETUM durch ein spezialisiertes Infrastruktur-Netzwerk möglich gewesen:

tokenforge: White-Label-Emission und Zeichnung der elektronischen Wertpapiere

Concedus: regulatorische Strukturierung nach MiFID II, WpHG und MiCAR

Tangany: regulierte Verwahrung

Smart Registry (NYALA): elektronisches Wertpapierregister

Stellar-Blockchain: technische Abwicklung und Settlement

COMETUM-CEO Sascha Miller betont: „Die Kooperation ermöglicht es, pre-IPO-

Sascha Miller, Founder und CEO Cometum

Beteiligungen transparent, strukturiert und rechtskonform anzubieten – ein Markt, der bislang schwer zugänglich war.“

Vom Onboarding über Angemessenheitsprüfung bis hin zu KYC (Know your Customer) erfolgte der gesamte Prozess digital. Dank Automatisierung könnten klassische Settlement-Zeiten von 30–60 Tagen perspektivisch auf T+1 oder gar Echtzeit (T+0) reduziert werden.

Auf Anfrage von GoingPublic präzisiert Sascha Miller noch etwas: „Technisch war die Tokenisierung von Wertpapieren bereits vor fünf Jahren möglich. Was gefehlt hat, war der rechtliche Rahmen. Mit dem eWpG hat Deutschland 2021 als eines der ersten Länder weltweit eine belastbare gesetzliche Grundlage geschaffen – das war der eigentliche Startschuss. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur auf Verwahrungsseite inzwischen die nötige Reife erreicht hat, um institutionellen Anforderungen zu genügen.“ Und mehr noch: „Mittelfristig eröffnet die Tokenisierung zudem die Möglichkeit, diese Positionen sekundärmarktfähig zu machen – das wäre ein echter Strukturwandel für die gesamte Assetklasse.“

Moritz Stumpf, Founding Partner und CEO tokenforge

tokenforge-Gründer Moritz Stumpf dazu: „Regulierung ist kein Hemmschuh, sondern ein Vorteil. Komplexe pre-IPO-Strukturen lassen sich so in kürzester Zeit als digitale Wertpapiere abbilden.“ Und: tokenforge übernehme in diesem Modell kein Platzierungs- oder Marktrisiko wie bei einem klassischen IPO. Ihre Rolle sei die Bereitstellung der regulierten Infrastruktur für Emission, Zeichnung und Settlement des elektronischen Wertpapiers nach eWpG, bestätigt uns Moritz Stumpf. Die wirtschaftliche Strukturierung sowie die Platzierung der Beteiligung erfolgten auf Ebene der beteiligten Kapitalmarktpartner und des SPV.

Nach SpaceX plane COMETUM, weitere Late-Stage-Unternehmen wie Stripe, Databricks oder Anthropic über vergleichbare digitale Strukturen für professionelle Anleger zugänglich zu machen. Die Infrastruktur richte sich an Emittenten, Family Offices und institutionelle Marktteilnehmer, die pre-IPO-Beteiligungen effizient und rechtssicher digitalisieren möchten.

OpenAI nennen die Kooperationspartner in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung indes nicht. GoingPublic fragte nach, warum nicht. Es gebe sehr wohl Auswahl- und Ausschlusskriterien. Ein mittelfristig angestrebter Börsengang sei quasi ein Muss – aber nicht allein. Für die Anteile müsse ein liquider Sekundärmarkt existieren, bestätigt uns Sascha Miller. Der primäre Exit-Trigger sei das IPO – Anleger partizipieren an der Bewertungssteigerung bis dahin. Verzögert oder verflüchtig sich jedoch das IPO-Szenario, müsse man die Anteile im Zweifel auch wieder unbeschadet abstoßen können. Die Auswahlkriterien seien also nicht Selbstzweck, sondern Teil des Anlegerschutzes.

Autor/Autorin

Falko Bozicevic

Falko Bozicevic ist Mitglied des Redaktionsteams des GoingPublic Magazins sowie verantwortlich für das Portal BondGuide.