Daniela GebauerDie Vorbereitung einer Hauptversammlung ist nie Routine. Gut, wenn man in großen Teilen auf Bewährtes zurückgreifen kann, um so zumindest eine gewisse Routine zu haben und sich auf die notwendigen Neuerungen und Veränderungen konzentrieren zu können. Dass die Stolpersteine dabei oftmals in kleinen Details liegen, muss ich Ihnen als HV-Profis nicht erläutern. Einladungen, Tagesordnungen und Leitfäden gilt es daher immer mit größter Sorgfalt durchzukämmen, um auch die letzten Anfechtungsgründe auszuschließen.

Die Vermeidung von Fehlern führt jedoch dazu, dass die genannten Dokumente immer umfangreicher und – fast noch schlimmer – immer technischer werden. Die wenigsten Aktionäre werden die HV-Einladungen mittlerweile in Gänze lesen, insbesondere Teilnahmebedingungen und Vollmachtsklauseln wirken eher abschreckend als einladend. Von Ausführungen zu Kapitalmaßnahmen ganz zu schweigen. Und Versammlungsleiter können einem bei der Verlesung des Leitfadens oft leidtun, denn ein (frei) gesprochenes Wort findet man in den seltensten Fällen.

Nun gab es in der Vergangenheit immer wieder das Bestreben, dieser Situation entgegenzusteuern. So ließ der Gesetzgeber die Möglichkeit der verkürzten Beschlussverkündung zu – endlose Zahlenreihen aus dem Munde der geplagten Versammlungsleiter sollte es nur noch bei ausdrücklichem Aktionärswunsch geben. Eigentlich ein Segen, denn das menschliche Gehirn kann derartige Ungetüme nur in den seltensten Fällen erfassen. Aber was mussten wir bei unserer eigenen HV feststellen? Diese Vereinfachung gilt nur für „börsennotierte Gesellschaften“, nicht jedoch für Freiverkehrswerte. Eine Unterscheidung, die für uns nicht nachvollziehbar ist.

Auch wenn eine HV natürlich juristisch fehlerfrei sein muss, darf die Gesetzestreue nicht derartige Stilblüten treiben, dass sinnvolle Vereinfachungen nur einem Teil der Gesellschaften zugute kommen. Gerade kleinere Gesellschaften sind häufiger noch direkt an ihren Aktionären dran und man kennt sich gegenseitig. Diesem besonderen Vertrauensverhältnis sollte Rechnung getragen werden. Unnötige Formalia wirken eher abschreckend. Vielleicht findet die nächste Bundesregierung ja einmal den Mut und die Zeit, eine Aktienrechtsnovelle auf den Weg zu bringen, die Unternehmen mehr Gestaltungsspielraum bringt und damit die Institution der HV wieder zu einem besonderen Event werden lässt, auf das sich Aktionäre auch freuen können.

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