Börse Düsseldorf; Foto: ZH2010 – Wikimedia Commons

Im Rahmen einer Neusegmentierung des Freiverkehrs hat die Börse Düsseldorf das neue Segment „Primärmarkt“ eingeführt. Dabei reagiert der Börsenbetreiber auch auf die Schließung des First Quotation Boards der Börse Frankfurt. Der Primärmarkt erfüllt laut der Börse Düsseldorf die von verschiedenen Obergerichten an die Ausgestaltung von Qualitätssegmenten gestellten Anforderungen. Aktienemittenten im regulierten Markt sollen so die Möglichkeit erhalten, ohne Abgabe eines Kaufangebots in den Freiverkehr zu wechseln. Der Primärmarkt ist mit dem m:access der Börse München und dem Entry Standard der Börse Frankfurt vergleichbar. Emittenten können mit Prospekt oder in bestimmten Fällen auch mit einem Exposé Einbeziehungsanträge stellen. Bei der Antragsstellung per Exposé muss der Emittent folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Sitz des Emittenten muss sich in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat mit vergleichbarer Rechtsordnung befinden,
  • es muss ein Grundkapital von mindestens 250.000 EUR oder einem vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung vorhanden sein,
  • der Nennbetrag oder rechnerische Anteil je Aktie am Grundkapital muss mindestens 1 EUR betragen oder einen vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung und
  • es muss eine operative Geschäftstätigkeit über die letzten drei Jahre vorliegen, mit einem positiven Ergebnis der beiden letzten Geschäftsjahre.

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