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Geopolitische Spannungen, fragile Lieferketten und volatile Energiemärkte belasten Unternehmen zunehmend. Dies führt zu Herausforderungen für Vorstand und Aufsichtsrat: In der Hauptversammlung rücken strategische Weichenstellungen und Krisenkommunikation in den Fokus. Wie zukunftsweisende Entscheidungen getroffen und gegenüber Aktionären vertreten werden können und müssen, zeigt dieser Beitrag. Von Tobias Reiter und Katharina Kleinmann
Sowohl das Geschäftsjahr 2026 als auch die Hauptversammlungssaison 2026 stehen unter dem Stern der globalen Krisen. Vorstand und Aufsichtsrat muss bewusst sein, dass sie hierzu den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung Rede und Antwort stehen müssen, insbesondere dazu, welchen makroökonomischen Herausforderungen sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht und wie diesen durch die Unternehmensführung begegnet wird. Entscheidend ist hierbei, bereits im Vorfeld auf die Herausforderungen entsprechend zu reagieren und die Hauptversammlung passend vorzubereiten.
Geschäftsstrategie unter dynamischen Bedingungen
Geopolitisch-ökonomische Risiken können die Überprüfung des Geschäftsmodells der Gesellschaft erforderlich machen. Dabei obliegt es dem Vorstand der Gesellschaft, die Geschäftsstrategie anzupassen – diese Aufgabe, mögen die Zeiten auch noch so turbulent sein, fällt nicht in den Aufgabenbereich der Hauptversammlung. Der Vorstand hat dabei im Rahmen des Risikomanagements bestandsgefährdende Unternehmensrisiken zu identifizieren sowie Strategien zu deren Bewältigung aufzustellen. Ziel muss es sein, die Unternehmensstruktur so resilient auszugestalten, dass etwa der Ausfall einzelner Absatzmärkte oder Störungen in der Zuliefererstruktur durch Diversifikation und geeignete Ausgleichsmechanismen abgefedert werden können. Bei seiner Entscheidungsfindung hat der Vorstand sicherzustellen, dass sein Handeln auch unter veränderten makroökonomischen Rahmenbedingungen weiterhin ermessensfehlerfrei und am Gesellschaftswohl ausgerichtet ist sowie im Sinne der Business Judgement Rule, auf einer angemessenen Informationsgrundlage (jeweils der Tragweite und der Eilbedürftigkeit der konkreten Maßnahme entsprechend) basiert. Im Ergebnis kann dies auch die Anpassung bereits getroffener Maßnahmen bzw. der bisherigen Geschäftsstrategie erforderlich machen.
Aufsicht im Spannungsfeld wirtschaftlicher Umbrüche
Bei der Prüfung der Geschäftsstrategie rückt auch der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan in den Fokus. Gegenstand seiner Tätigkeit ist die Kontrolle der Rechtmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns, einschließlich des Risikomanagements. Hierbei ist er auf die aktuelle, vollständige und krisenspezifische Berichterstattung des Vorstands angewiesen, die vor allem auf unternehmensrelevante exogene Faktoren eingehen muss. Ist die vorgelegte Berichterstattung nicht ausreichend, hat der Aufsichtsrat die zur Überprüfung notwendigen Informationen vom Vorstand aktiv einzufordern. Nur so kann er den Vorstand auch zur künftigen Unternehmenspolitik beraten, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftsrelevante Krisen. In Zeiten makroökonomischer Herausforderungen kann es daher erforderlich sein, dass der Aufsichtsrat vom Vorstand eine häufigere Berichterstattung verlangt und zugleich selbst in kürzeren Abständen zusammentritt.
Berichterstattung im Fokus
Diese geopolitisch-ökonomischen Herausforderungen spielen zudem im Rahmen des der Hauptversammlung vorzulegenden Jahresabschlusses eine Rolle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kündigte Ende 2025 an, im Rahmen der Bilanzkontrolle 2026 schwerpunktmäßig zu prüfen, wie Unternehmen mit relevanten makroökonomischen Veränderungen etwa durch Handelsrestriktionen und schwankende Rohstoff- und Energiepreise umgehen. Im (Konzern-)Lagebericht sind die gegenwärtige Lage sowie der geplante Umgang mit makroökonomischen Herausforderungen darzustellen. Dabei ist eine umfassende Analyse der unternehmensrelevanten Stressfaktoren darzulegen, die sich nicht auf die subjektiven Einschätzungen des Vorstands beschränkt. Fehlerquellen wie unzureichende Datengrundlagen und übermäßig optimistische Prognoseannahmen sind zu vermeiden.
Auskunftspflicht in der Hauptversammlung
Schließlich spielt der Umgang der Gesellschaft mit makroökonomischen Herausforderungen in der Hauptversammlung eine entscheidende Rolle. Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG besteht grundsätzlich zu „Angelegenheiten der Gesellschaft“, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich sind. Der Umgang mit den bereits genannten Risiken kann vor allem unter den Tagesordnungspunkten „Vorlage des Jahresabschlusses“ sowie „Entlastung der Organmitglieder“ relevant werden. Hinsichtlich des Jahresabschlusses sind sämtliche in Abschluss, Anhang und Lagebericht aufzunehmenden Tatsachen beurteilungsrelevant und deshalb auskunftspflichtig. Der Vorstand hat Fragen zum Umgang mit makroökonomischen Herausforderungen zu beantworten, da diese auch im Lagebericht darzustellen sind. Bezüglich der Entlastung der Organmitglieder sind angesichts der Vielzahl geschäftsleitender und überwachender Entscheidungen nur solche Informationen auskunftsrelevant, die ein Durchschnittsaktionär benötigt, um beurteilen zu können, ob die Organe ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Dies betrifft insbesondere den Umgang des Vorstands mit unternehmensrelevanten makroökonomischen Risiken sowie die diesbezügliche Überwachung durch den Aufsichtsrat.
Um möglichen Rückfragen frühzeitig zu begegnen und zugleich den Umgang des Unternehmens mit den bestehenden Risiken transparent darzustellen, empfiehlt es sich für den Vorstand, bereits in seiner Rede ausführlich zu erläutern, welchen Herausforderungen die Gesellschaft ausgesetzt ist und durch welche Maßnahmen – insbesondere durch Anpassungen der Geschäftsstrategie – diesen begegnet wird. Des Weiteren sollten kritische Rückfragen im Vorfeld antizipiert und Antwortvorschläge erarbeitet werden.
Fazit
Gerade in Zeiten struktureller Unsicherheit kommt der Hauptversammlung als Ort der Rechenschaftslegung und Vertrauensbildung besondere Bedeutung zu. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher gehalten, die Unternehmensentwicklung vorausschauend zu steuern und zu überwachen sowie makroökonomische Risiken und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft transparent darzustellen. Eine nachvollziehbare Kommunikation gegenüber der Hauptversammlung ist dabei wesentlich, um den Aktionären eine sachgerechte Beurteilung der Organarbeit zu ermöglichen. Werden diese Anforderungen gewissenhaft erfüllt, können Haftungsrisiken minimiert und zugleich das Vertrauen der Aktionäre in die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gestärkt werden.





