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GRAF KANITZ, SCHÜPPEN & PARTNER

Graf Kanitz, Schüppen & Partner ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit Büros in Stuttgart und München. Wir beraten Unternehmen und Unternehmer, darunter vorwiegend mittelständische und börsennotierte Familiengesellschaften, sowie Privatpersonen mit besonderem Beratungsbedarf in wesentlichen Fragen des Wirtschafts‐ und Steuerrechts.

Unsere fachlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, im M&A-Bereich sowie im Steuerrecht.

Unsere Lösungen sind individuell und ganzheitlich, kreativ und wirtschaftlich sinnvoll. Pragmatisch und praxisorientiert gehen wir unsere Fälle an, denn wir möchten unseren Mandanten stets innovative und umfassend durchdachte Optionen anbieten. Ein Netzwerk von nationalen und internationalen Experten, mit welchen unsere Berater seit Jahren erfolgreich zusammen arbeiten, öffnet Ihnen dabei weitere Möglichkeiten.

Überblick
Gründung 2006
Niederlassungen München, Stuttgart

Ansprechpartner

Prof. Dr. Matthias Schüppen

E-Mail: matthias.schueppen@grafkanitz.com
Tel: +49 711 229 656 115

Dr. Alexandra Tretter

E-Mail: alexandra.tretter@grafkanitz.com
Tel.: +49 89 232 396 89 115

Kontakt

Graf Kanitz, Schüppen & Partner
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, SteuerberaterPariser Platz 7
70173 StuttgartURL: www.grafkanitz.com

Artikel von Graf Kanitz, Schüppen & Partner:

20.12.2020: Titelthema – virtuelle Hauptversammlung – gekommen, um zu bleiben?
13.06.2020: Begründung von Entsendungsrechten
08.06.2019: Die Nicht-Entlastungen aus rechtlicher Perspektive
04.10.2016: Vorsicht (Mitteilungs-) Falle § 20 AktG – auch pflichtvergessene Alleinaktionäre leben gefährlich
04.10.2016: Vorsicht (Mitteilungs-)Falle § 20 AktG – auch pflichtvergessene Alleinaktionäre leben gefährlich
07.03.2016: Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen – nicht nur im Hörsaal, sondern auch im Boardroom
10.12.2015: Absage der Hauptversammlung – Roma locuta causa non finita
10.10.2015: Auch die Besetzung von Führungspositionen geht die Hauptversammlung etwas an
Sonderausgabe HV-Recht 2015: Viele Einzelheiten ungeklärt
13.06.2015: Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei der KGaA
03.03.2015: Satzungsbestimmung zum Hauptversammlungsort muss sich am Teilnahmeinteresse aller Aktionäre ausrichten
07.02.2015: Absage der HV: viele Einzelheiten ungeklärt
09.12.2014: Gewinnverwendungsbeschluss und Widerspruchsrecht des Komplementärs bei der KGaA
04.10.2014: Gewinnverwendungsbeschluss und Rechtsverlust
08.02.2014: Die Wahl des Abschlussprüfers – „Status quo is not an option“. Der Beschlussvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers kann viele Fragen aufwerfen
14.12.2013: Gerichtliche Bestellung und Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
12.10.2013: Das Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG – ein zahnloser Tiger?
15.06.2013: Informationsrechte und Unabhängigkeitsdefinition: Entscheidung überzeugt nur teilweise
Heft 3/2013: Absage der aufgrund Minderheitsverlangens einberufenen HV durch den Einberufenden?
16.03.2013: Zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat: „Besondere Präzision“ bei der Behandlung von Verträgen zwischen AG und Vorstandsmitglied erforderlich?
Sonderausgabe HV Recht, 02.02.2013: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out – da waren’s nur noch 90
13.10.2012: Definition der „Insiderinformation“: EuGH schlägt Pflöcke ein
16.06.2012: Organverschulden und Rechtsberatung: Urteil rammt Pflöcke ein
17.03.2012: Unzulässige Sacheinlage; Schadensberechnung
04.02.2012: Aktienrechtsnovelle 2012, kleine Ursache, große Wirkung
10.12.2011: Grenzen der Versammlungsleitungskompetenz: Rederecht und unzulässige Sonderprüfungsanträge auf dem Prüfstand
18.06.2011: Ungeschriebene HV-Kompetenz beim Beteiligungserwerb
19.03.2011: Berufskläger und Rechtsmissbrauch: Neuigkeiten aus Berlin und Hamburg
22.01.2011: Einladen – aber richtig

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