11 T I T E L T H E M A übergehen, Fragestellungen in der Haupt- versammlung zu ermöglichen. Und wie geht es weiter? 2021 steht nach Einschätzung von Weber, Dr. Ek und Singer eine Hauptversamm- lungssaison bevor, die der aus dem letzten Jahr nicht unähnlich sein wird – nur routi- nierter, sicherer. Mit Ablauf des nächsten Jahres aber ist das COVID-19-Gesetz Ver- gangenheit, eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Wie also kann es langfristig weitergehen mit der HV-Praxis? Für Singer ist klar: „Wenn der Gesetzgeber eine dauerhafte Regelung trifft, muss den Aktionären ein Fragerecht einge- räumt werden.“ Es sei eine Überlegung wert, dieses während der HV sogar bis zum Ende der Vorstandsrede zu gewähren. „Das birgt natürlich die Gefahr von Fragefluten, aber da- für lassen sich Regelungen finden, ähnlich denen in einer Präsenzhauptversammlung – da gibt es ja auch eine Redezeitbegrenzung.“ Auch für Weber ist das Thema Fragerecht ein Knackpunkt: „Für uns war die schriftli- che Einreichung von Fragen 2020 die größte Herausforderung. Viele Fragen kamen sehr kurzfristig bei uns an.“ Die 48 Stunden vor der Hauptversammlung, so Weber, hat sie mit ihrem Team durch- gearbeitet. Die Fristverlängerung, die 2021 gilt, hält sie für problematisch. „Wenn ein Gesetz erarbeitet wird, das langfristig gelten soll, müssen Frage und Antragsrecht der Aktionäre direkt in die Hauptversammlung verschoben werden.“ Nur diese Zwei-Wege-Kommunikation könne eine zufriedenstellende Wahrung der Aktionärsrechte gewährleisten. „Das ist aber technisch natürlich unglaublich schwierig“, ergänzt Weber. „Die Hauptver- sammlung braucht ein digitales Gesicht und muss sich modernisieren – man muss aber sehr genau darauf achten, die techni- sche Umsetzung im Blick zu behalten und alle rechtlichen Belange zu berück- sichtigen.“ Dr. Ek geht davon aus, dass viele Gesell- schaften die Hauptversammlungssaison 2021 nutzen werden, um bereits Sat- zungsklauseln zu verabschieden, die eine digitalisierte HV grundsätzlich erleichtern. Er mahnt aber auch: „Bleiben gesetzgeberi- sche Maßnahmen auch angesichts des Wahljahres 2021 aus, fällt die HV-Praxis wieder auf den Rechtszustand vor der Coro- na-Krise zurück. In diesem Fall würden die altbekannten Präsenzhauptversammlun- gen wieder dominieren.“ Der Rechtsanwalt würdigt aber auch die Tatsache, dass bereits eine Diskussion um die Praxis der Zukunft eingesetzt hat. Viele Aktionärsvertreter, so Dr. Ek, würden ein hybrides Modell begrüßen. Die Emittenten wiederum sehen solche Ideen eher kritisch – wegen höherer ist Anfechtungsrisiken und zusätzlicher Kosten. Der Experte hofft auf einen „gro- ßen Wurf“ des Gesetzgebers: „Die Moder- nisierung des HV-Rechts längst überfällig, sodass viele Elemente, die sich in der virtuellen HV-Praxis bewährt haben, weitergeführt werden sollten.“ Aller- dings kranke die Praxis hierzulande an der extensiven Ausübung von Aktionärs- rechten. Zu überlegen sei, diese Rechte auch im Vorfeld eines Aktionärstreffens bereits zu gewähren, indem man beispiels- weise den Frage- und Antwortprozess vor- verlege. Fazit Der Zeithorizont bis zur Verabschiedung eines möglichen neuen Gesetzes, das dauerhaft Bestand hat, lässt sich in jedem Fall nur schwer definieren. 2021 steht die Bundestagswahl an; die Parteien müssen nicht nur die Corona-Krise bewältigen, sondern auch noch bestmöglich aus den Wahlen hervorgehen. Wie eine neue Regie- rungskoalition zusammengesetzt sein wird, ist genauso wenig vorherzusehen wie der Zeitpunkt, zu dem sich diese neue Bundesregierung einem Gesetz zuwen- den wird, das die HV-Praxis regelt. Dr. Ek: „Es ist eine spannende Frage, bis wann mit einem Vorschlag zu rechnen ist und vor allem, wie viel Einfluss die Vertreter der Aktionärsschützer und der Industrie jeweils haben.“ Es lasse sich also kaum eine Prognose abgeben. Fest steht wohl nur: Carsten Rath hat in jedem Fall recht damit behalten, die Digitalisierung als Revolution zu bezeichnen – eine Revolution, die jetzt die börsennotierten Aktiengesell- schaften trifft. Dr. Ralf Ek, Partner, Baker Tilly Isabella-Alessa Bauer HV MAGAZIN 01/2021