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2021 – zurück in die Vergangenheit?

Die Gesellschaften finden zunehmend Gefallen an dem neuen Format. Das ist aus Unternehmenssicht nicht überraschend. Die virtuelle Hauptversammlung auf Basis der COVID-19-Gesetzgebung erleichtert für die Emittenten die Planbarkeit sowie die Fragebeantwortung und gewährt darüber hinaus eine weitgehende Rechtssicherheit.

COVID-19-Gesetze sind zeitlich befristet. Insofern muss man in der nächsten Saison –  vorausgesetzt Großveranstaltungen sind wieder erlaubt – zur Präsenzveranstaltung im alten Rechtsrahmen zurückkehren. dass das bisherige Setup von Hauptversammlungen reformbedürftig ist, darüber sind sich die Unternehmen und deren Aktionäre prinzipiell einig. Aktionäre begrüßen die Möglichkeit der Online-Teilnahme, jedoch nur unter der Wahrung der Aktionärsrechte.

Die Forderungen der Aktionäre inkludieren interaktive Frage-Antwort-Möglichkeiten, ein Rederecht wie auch die Antragsrechte. Eine hybride Hauptversammlung, die den Onlineteilnehmern Frage- und Antragsrechte gewährt, findet bei den Aktionären und deren Vertretern durchaus Zustimmung.

Spannend wird, ob man Redebeiträge online zulässt und wenn ja, wie man damit umgeht, wenn der Redner verbotene „Uniformen“ trägt oder unbekleidet ist, um nur einige potenzielle Probleme zu nennen. Bei einer Präsenzveranstaltung gibt es hierfür bewährte Sicherheitskonzepte.

Der Gesetzgeber muss einen Mittelweg finden, der die Rechteausübung auch vom heimischen PC aus ermöglicht, ohne dabei die rechtliche Veranstaltungssicherheit in Frage zu stellen. Dabei muss geklärt werden, unter welchen Bedingungen eine virtuelle Fragemöglichkeit, ggf. sogar ein Rederecht, durch die Versammlungsleitung entgegengenommen aber auch abgelehnt werden kann, ohne dabei „Klassenunterschiede“ zwischen präsent oder online teilnehmenden Aktionären zu schaffen. Zeitlich wie inhaltlich unplanbare und unbeherrschbare Hauptversammlungen würden insgesamt für keinen Aktionär einen Zugewinn darstellen.

Der bestehende Rechtsrahmen ermöglicht eine hybride Hauptversammlung, aber wie Unternehmensvertreter zu Recht zu bedenken geben: mit erheblichen rechtlichen Risiken. Insofern wird es spannend, wann und ob es zu einer Reform kommt.

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen HV-Magazin. Das E-Magazin finden sie hier.

Autor/Autorin

Ingo Wolfarth

Relationship Manager,
Computershare

Christof Schwab

Christof Schwab verantwortet in seiner Rolle als Director Business Development die Weiterentwicklung des gesamten Dienst­leis­tungsportfolios für Emittenten bei Computershare. Schwab verfügt über 25 Jahre Managementerfahrung in den Berei­chen Business Development und Corporate Finance. Bei einem DAX40-Unternehmen war er als Head of Equity Capital Markets unter anderem für die Vorbereitung und Begleitung von Eigenkapitalmaßnahmen sowie die Organisation von Haupt­ver­sammlungen verantwortlich, bevor er 2016 zu Computershare kam.