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Schlagwort: Aktiengesellschaft

Vertrauensentzug gegenüber einem Vorstand: Anforderungen an die Beschlussfassung

Für das Verhältnis der Aktiengesellschaft zu ihrem Vorstand ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Er ist zuständig für die Bestellung und die Abberufung des Vorstands, den Abschluss von Anstellungsverträgen und deren Beendigung.