Schlagwort: Aktiengesellschaft
Rechtsform und Börseneinführung – welche passt am besten?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist und bleibt die bevorzugte Rechtsform unter den Börsenaspiranten. In den letzten zehn Jahren sind es gerade einmal 21 von insgesamt 131 Emittenten gewesen, die eine andere Rechtsform wählten.
Der Aufsichtsrat in der Pflicht
Auch in der jüngeren Vergangenheit belegen Unternehmensschieflagen, dass Risiken, die von der Unternehmensleitung ausgehen, die Existenz von Unternehmen gefährden können
Vertrauensentzug gegenüber einem Vorstand: Anforderungen an die Beschlussfassung
Für das Verhältnis der Aktiengesellschaft zu ihrem Vorstand ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Er ist zuständig für die Bestellung und die Abberufung des Vorstands, den Abschluss von Anstellungsverträgen und deren Beendigung.
