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Finanzbooster der Regierung?

Tatsächlich kann eine neue Regierung nicht nur hinsichtlich eines passenden Rechtsrahmens frei und modern gestalten – sie hat dazu auch die nötigen finanziellen Mittel: Über den Aufbaufonds der Europäischen Union zur Bewältigung der Coronafolgen in den Mitgliedstaaten erhält die Bundesrepublik 25,6 Mrd. EUR, wovon allein 14 Mrd. EUR in den Bereich Digitalisierung fließen sollen.

Otto Schell, stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei der Deutschsprachigen SAP Anwendergruppe e.V., betrachtet diese Milliarden durchaus als Chance – allerdings nur, wenn sie richtig eingesetzt werden: „Viele Diskussionen der letzten Monate zum Thema Digitalisierung erinnern inhaltlich an Ziele wie elektronische Abläufe zu optimieren. Digitalisierung sollte aber in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Wie intelligente Netzwerke geschaffen, umgesetzt und genutzt werden können, das sollte im Fokus stehen. Wenn wir die nun bereitgestellten Gelder für weitere Pilotprojekte zur Optimierung bereits bestehender Prozesse nutzen, ist das der falsche Weg. Auch dass wir planen, vor allem die öffentliche Verwaltung mit diesen Finanzmitteln zu unterstützen, ist ein Zeichen der Ohnmacht.“

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Die Mittel seien nur dann richtig eingesetzt, profitiere das gesamte Netzwerk des Landes – inkl. der Wirtschaft: „Nur so werden wir es schaffen, unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft mit Großkonzernen und dem Mittelstand, alle mitzunehmen, und den lange überfälligen Veränderungsprozess zur Sicherstellung des Standorts Deutschlands zu gewährleisten.“

Digitalisierungspläne des Finanzministers

Modernisierung und Digitalisierung muss ganzheitlich gedacht werden, die Konzerne und deren Aktionäre dürfen nicht vergessen werden – so weit, so gut in der Theorie. Zeit also, sich anzusehen, welche Pläne das Bundesfinanzministerium mit den 14 Mrd. EUR verfolgt, die von der EU für die Digitalisierung bereitgestellt werden.

Erst einmal geht es um Datenpolitik: Mit einer Datenstrategie will die Bundesregierung „neue Handlungsräume für eine innovative Datennutzung in Deutschland eröffnen“. Zudem soll Geld in die Digitalisierung der Schiene fließen – über ein Schnellläuferprogramm, das Stellwerks- und Bahnübergangstechnik durch Sicherungsanlagen der neuesten digitalen Generation ersetzt. Dann ist da noch das Investitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie, das Forschung und Entwicklung in neue Produktionsanlagen und Industrie 4.0. fördern soll und zusätzliche Anreize für die Fahrzeugindustrie schaffen will, ihre Produktionssysteme und Wertschöpfungsketten zu digitalisieren. Weiter erwähnt wird: „Digitalisierung ist Querschnittsthema in nahezu allen Bereichen, wie beispielsweise bei der digitalen Bildungsoffensive, dem IPCEI Cloud und Datenverarbeitung, der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen mit Onlinezugangsgesetz und Registermodernisierung und des öffentlichen Gesundheitssystems mit Krankenhauszukunftsgesetz.“

Parteien halten sich bedeckt

Von virtueller Hauptversammlung oder auch nur der Unterstützung der Wirtschaft abseits der Autoindustrie ist auch bei genauem Lesen nichts zu finden. Also ein zweiter Versuch auf dem direkten Weg und Anfrage an die drei größten deutschen Parteien, die SPD, die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die EU. Welche Vision haben die Verantwortlichen von einer künftigen Gesetzgebung im Bereich der Hauptversammlung – und ist angedacht, die Emittenten auch finanziell oder mit Know-how beim Etablieren der neuen Regelungen zu unterstützen?

Es zeigt sich: So viele Gedanken haben sich die Parteien offenbar noch nicht gemacht – die Anfragen werden von Pressestelle zu Pressestelle weitergereicht, Antworten bleiben allerdings aus. Lediglich der Pressesprecher der EU meldet sich: „Eine vorgesehene Unterstützung digitaler Hauptversammlungen von AGs ist mir nicht bekannt.“ Dann kommt noch eine Rückmeldung des Bundesjustizministeriums: „Die Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen seit April 2020 zeigen, dass sich die gesetzlichen Regelungen zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften im Rahmen der Pandemiesituation im Großen und Ganzen bewährt haben. Die durch die Abhaltung entsprechender Hauptversammlungen gewonnenen Erfahrungen der Jahre 2020 und 2021 werden in die weiteren Überlegungen zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der virtuellen Hauptversammlung einfließen. Es obliegt der Entscheidung der künftigen Bundesregierung, ob und inwieweit sie neue Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen in der kommenden Wahlperiode vorlegt.“ Schließlich erklärt auch die CDU-Pressestelle noch: „Eine digitale Hauptversammlung wollen wir auch nach Ende der Corona-Pandemie ermöglichen. Diese darf aber nicht zur Verringerung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre missbraucht werden, sondern sollte sie stärken. Dazu gehört bei Publikumsgesellschaften auch ein verlässlicher Informationsanspruch, der z.B. nach einem Delisting über die gesetzlichen Regelinformationen hinausgeht.“

Die Grünen melden sich zuletzt auch noch: „Die virtuelle Hauptversammlung ist in vielen Unternehmen als Notlösung in Pandemiezeiten eingeführt worden. Die so gesammelten Erfahrungen sollten genutzt werden, die Aktionärsrechte in hybriden und virtuellen Hauptversammlungen zu stärken, damit das alte Versprechen größerer Partizipation mittels Internet und Technik endlich auch durch die Mehrzahl der Unternehmen als Normalfall eingelöst wird. Darüber hinaus wollen wir die Transparenz gegenüber der Hauptversammlung verbessern und bestehende Kontrollrechte stärken, um die kritisch-konstruktive Überwachung des Vorstands durch die Hauptversammlung zu fördern. So soll insbesondere eine unabhängige Untersuchung der Finanzberichterstattung auf Antrag eines bestimmten Quorums möglich werden und Aktionäre sollen auch gegenüber den Abschlussprüfern ein Auskunftsrecht bekommen. Sofern bestimmte Hinweise eingehen, die auf Rechtsverstöße der Geschäftsführung hindeuten, müssen diese im Grundsatz zwingend auch die Hauptversammlung erreichen.“

Praktiker einbinden

Angesichts der kaum vorhandenen Rückmeldung und unspezifischen Antworten, die nur den Schluss zulassen, dass auch kaum Pläne vorhanden sind, kann den künftig Regierenden nur geraten werden, diejenigen bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens ins Boot zu holen, die Expertise mitbringen. Nicola Bader von BADER & HUBL: „Die virtuelle Hauptversammlung ist sicherlich nicht die einzig richtige Option für die Zukunft, aber sie sollte vom Gesetzgeber ermöglicht werden.“ Bader hat denn auch direkt einen Vorschlag, wie Rahmenbedingungen aussehen könnten: „Zur Ermächtigung kann jeweils ein Hauptversammlungsbeschluss mit oder ohne Satzungsregelung dienen, oder auch eine Tagesordnung ohne Beschlussvorlagen mit erforderlicher Dreiviertelmehrheit.“

Ideen gibt es laut der Expertin reichlich, am wichtigsten ist ihrer Meinung nach aber: „Bei der Ausgestaltung einer Gesetzesvorlage sollten alle Beteiligten am Tisch sitzen – Gesellschaften und Aktionärsschützer, aber auch die an der Umsetzung Beteiligten wie Gesellschaftsrechtler, Hauptversammlungsagenturen und Technikdienstleister.“

Das betont auch Orlik: „Die verschiedenen Interessengruppen haben bereits eine Reihe von Vorschlägen und Konzepten vorgelegt. Ich würde mir wünschen, dass auch die Hauptversammlungsdienstleister als Praktiker in diesen Findungsprozess eingebunden werden.“

Fazit

Die Bundesregierung erhält Milliarden aus dem Topf der EU, um es der „NextGeneration“ zu ermöglichen, in einem modernen und digitalen Land aufzuwachsen. Die Ideen, die bei den Zuständigen für die Nutzung des vielen Geldes gefunden wurden, sind sicher gut – sie lassen aber auch entscheidende Bereiche aus und zeigen, dass es eben keine gesamtheitliche Strategie gibt. „Make it digital“ – das gilt nicht für die Hauptversammlung, zumindest wenn man das Schweigen der Verantwortlichen richtig interpretiert. Das ist schade, denn die Emittenten haben über die virtuelle Hauptversammlung die Möglichkeit erhalten, ihre Aktionäre anders einzubinden, und bräuchten nun die Unterstützung der Regierung, um die Notlösung in eine dauerhafte Praxis zu überführen. Es bleibt zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung die Appelle der Experten hört und diese mit in den Findungsprozess einbezieht.

Autor/Autorin

Isabella-Alessa Bauer