Bildnachweis: Mikhail – stock.adobe.com, BPI.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren. Für Oliver Kirst, Vorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Geschäftsführer von Servier Deutschland, greift das jedoch zu kurz. Von Urs Moesenfechtel
Kaum ein gesundheitspolitisches Vorhaben der vergangenen Monate wurde in der pharmazeutischen Industrie so intensiv diskutiert wie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Auslöser war die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Um einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern, wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens in die Pflicht nimmt. Wir sprachen mit Oliver Kirst zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Als Vorsitzender des BPI und Geschäftsführer von Servier Deutschland bewegt er sich an der Schnittstelle zwischen Gesundheitspolitik, Industriepolitik und Patientenversorgung. Kirst gehört zu den prägenden Stimmen dieser Debatte.
Plattform Life Sciences: Herr Kirst, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist inzwischen beschlossen. Was ist Ihr erstes Urteil: Erleichterung, Enttäuschung, Sorge?

Oliver Kirst: Das Gesetz hatte zunächst einmal einen klaren politischen Auftrag: die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu verhindern. Angesichts der prognostizierten Defizite war nachvollziehbar, dass die Politik kurzfristig handeln wollte. Aus unserer Sicht ist aus dem ursprünglich angekündigten Reformvorhaben am Ende jedoch vor allem ein Spargesetz geworden. Es wird also eigentlich alles „billiger“, aber es wird jetzt nicht besser. Die strukturellen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems bleiben aus unserer Sicht jedoch weitgehend unangetastet. Und: Wir haben jetzt ein Gesetz, was Risiken birgt: Für die Industrie, für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland – und vor allem für den Patienten.
Das Gesetz war aber auch nicht als große Strukturreform gedacht.
Ursprünglich schon. Die angespannte Finanzlage sollte anfangs für eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems genutzt werden. Das ist aber nicht passiert, trotz intensivstem Austausch zwischen den Ministerien, Industrie und uns. Und unsere Kritik richtet sich deshalb auch nicht gegen das generelle Ziel, die Beiträge zu stabilisieren. Aber sie richtet sich gegen die Art und Weise, wie dieses Ziel nun erreicht werden soll. Denn die eigentliche Frage lautet doch: Warum geraten wir immer wieder in dieselbe Situation? Weil wir ausschließlich kurzfristige Sparinstrumente einsetzen, ohne gleichzeitig die strukturellen Ursachen anzugehen! So stehen wir in wenigen Jahren erneut vor denselben Finanzierungsproblemen. Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Gleichzeitig erreichen wir bei vielen Gesundheits- und Versorgungsindikatoren nicht die Ergebnisse, die man angesichts dieser Ausgaben erwarten dürfte. Das zeigt aus unserer Sicht, dass wir nicht allein über die Höhe der Ausgaben sprechen sollten, sondern vor allem darüber, wie wir die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen. Ich drücke es mal anders aus: Die Therapie passt nicht zur Diagnose.
Wie hätte denn aus ihrer Sicht eine langfristig angelegte Beitragsstabilisierung erreicht werden können?
Als BPI hatten wir uns frühzeitig mit mehr als zwanzig weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen in die Debatte eingebracht und mit der Initiative „Gute Gesundheit 2030“ gemeinsam Vorschläge für eine umfassende Reform entwickelt und an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Im Mittelpunkt standen – und stehen – vier Handlungsfelder: Prävention, Digitalisierung, Innovation und Finanzierung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Anspruch auch politisch einzulösen.

Das sind sehr unterschiedliche Ansatzpunkte. Was verbindet diese vier Reformfelder?
Sie alle zielen darauf ab, das System langfristig leistungsfähiger zu machen, anstatt immer nur auf akute Finanzierungslücken zu reagieren. Prävention wird aus unserer Sicht noch immer unterschätzt. Jeder Euro, der hier sinnvoll investiert wird, zahlt sich doppelt aus – für die Gesundheit der Menschen und gleichzeitig für die Finanzierbarkeit des Systems. Bei der Digitalisierung hat Deutschland gegenüber vielen europäischen Ländern erheblichen Nachholbedarf. Sie darf allerdings kein Selbstzweck sein, sondern muss die Versorgung effizienter und besser machen. Innovation verstehen wir bewusst breiter als die Entwicklung neuer Arzneimittel. Dazu gehören ebenso neue Versorgungsformen, effizientere Prozesse und die Frage, wie Innovationen schneller bei den Patientinnen und Patienten ankommen. Und schließlich brauchen wir eine Finanzierung, die langfristig tragfähig ist und Versorgungsbedarf und Finanzierung wieder besser in Einklang bringt.
An welchen jetzigen Regelungen macht der BPI seine Kritik konkret fest?
Wir kritisieren nicht eine einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel verschiedenster Eingriffe. Dazu gehört zunächst die Anhebung des Herstellerabschlags – eines „Zwangsrabatts“ – von bislang 7 auf künftig 15,5 Prozent. Hinzu kommen Preis-Mengen-Regulierungen, bei denen ab bestimmten Umsatzschwellen zusätzliche Abschläge fällig werden. Erstmals sieht das Gesetz Rabattverträge auch für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung vor. Aus unserer Sicht haben diese Maßnahmen erhebliche Konsequenzen. Sie erhöhen nicht nur den wirtschaftlichen Druck auf die Unternehmen, sondern schmälern auch die finanziellen Spielräume für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion.
Was wären ihre Alternativvorschläge gewesen?
Ausgangspunkt war ja eine für das kommende Jahr erwartete Finanzierungslücke von zunächst rund 15 Milliarden Euro. Später war in der politischen Debatte sogar von 17 bis 18 Milliarden Euro die Rede. Unser Vorschlag war daher, versicherungsfremde Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen – das hätte rund 12 Milliarden Euro gebracht – sowie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel mit einem Entlastungseffekt von weiteren rund 4 Milliarden Euro zu überbrücken. Damit wäre eine Zwischenfinanzierung möglich gewesen. Das Ziel war ausdrücklich nicht, notwendige Reformen zu ersetzen, sondern den zeitlichen Spielraum zu schaffen, um sie überhaupt in Ruhe auf den Weg bringen zu können. Genau das leistet dieses Gesetz aus unserer Sicht nicht. Es macht das System zunächst „günstiger“, aber nicht besser.

Welche Folgen hat das nun?
Für die Industrie hat das Gesetz direkte, finanzielle Folgen. Schon jetzt regulieren rund 35 verschiedene Preis- und Absatzinstrumente den Arzneimittelmarkt und belasten die pharmazeutischen Unternehmen jährlich mit circa 24 bis 29 Mrd. Euro. Das neue Gesetz erhöht diesen Druck nochmals erheblich Alleine die Erhöhung des Herstellerabschlags dürfte die Industrie jährlich rund 3,2 Mrd. EUR kosten. Zudem hat das im letzten Jahr von der Pharmainitiative Bayern vorgelegte BASYS-Gutachten deutlich gezeigt, dass jeder zusätzliche Euro Zwangsrabatt 3,80 Euro gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung vernichtet und einen volkswirtschaftlichen Schaden von knapp 50 Milliarden Euro bis 2030 verursacht.
Und für die Patienten?
Nun, mit den neuen Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel übernehmen wir aus meiner Sicht Mechanismen, die wir bislang vor allem aus dem Generikamarkt kennen. Krankenkassen werden künftig auch bestimmte patentgeschützte Arzneimittel ausschreiben und Rabattverträge mit einzelnen oder wenigen Anbietern schließen. Erhält nur ein Hersteller den Zuschlag – ein sogenannter One-Slot-Tender –, verlieren die übrigen Unternehmen weitgehend ihren Marktzugang. In der Folge würden sich diese Unternehmen weitestgehend aus dem Markt zurückziehen. Im Grunde wird damit die Ausschreibungslogik aus dem Generikamarkt übernommen, mit dem Risiko, dass die Gefahr von Lieferengpässen weiter verschärft wird. Schon heute sind täglich mehrere hundert Arzneimittel von Lieferengpässen betroffen. Wenn sich diese Marktmechanismen künftig auch auf patentgeschützte Arzneimittel übertragen, kann sich die Versorgungslage weiter zuspitzen. Betroffen wären dann nicht nur Standardtherapien, sondern auch hochinnovative Arzneimittel – etwa in der Onkologie oder bei modernen Migränetherapien. Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Rabattverträge folgen in erster Linie einer Preislogik. Dadurch steigt der Druck, Produktion an kostengünstigere Standorte zu verlagern. Eine vergleichbare Entwicklung haben wir ebenfalls bereits im Generikamarkt erlebt. Aus unserer Sicht würde das die Versorgungssicherheit in Europa weiter schwächen – mit Nachteilen sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für den Pharmastandort.
Sie stellen Innovation häufig dem kurzfristigen Sparen gegenüber. Aber Patientinnen und Patienten sind zugleich Beitragszahler. Auch steigende Beiträge können den Zugang zu Versorgung erschweren. Wie lösen Sie diesen Zielkonflikt?
Wir sprechen häufig so, als stünden Innovation und Finanzierbarkeit gegeneinander. Ich glaube, das greift zu kurz. Ja, Innovation verursacht zunächst Kosten. Sie kann aber gleichzeitig helfen, Folgekosten zu vermeiden, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder Erkrankungen besser zu kontrollieren oder sogar zu heilen. Deshalb sollten wir Innovation nicht ausschließlich als Ausgabenposition betrachten, sondern stärker danach fragen, welchen Nutzen sie für das gesamte Gesundheitssystem stiftet, insbesondere für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Selbstverständlich muss Innovation ihren Nutzen belegen. Das ist heute bereits Bestandteil der Nutzenbewertung in Deutschland. Entscheidend ist aber, dass wir Innovation nicht von vornherein primär unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Kostendämpfung betrachten, sondern als Investition:
Arzneimittel sind keine Kosten. Sie sind eine Investition: in die Gesundheit der Menschen, in die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft, in die Zukunft dieses Landes.
Nun ist die politische Entscheidung aber inzwischen erfolgt. Ihr Vorschlag einer Zwischenfinanzierung ist damit vom Tisch… Wie verändert das die weitere politische Arbeit des BPI?
Das Gesetz ist verabschiedet. Daraus folgt aber nicht, dass die eigentliche Arbeit beendet wäre. Jetzt geht es darum, die Diskussion über die langfristige Reform des Gesundheitssystems fortzuführen. Dazu gehört der weitere Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium ebenso wie die politische Auseinandersetzung mit den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit. Und wir werden noch stärker als bisher darauf hinweisen, dass die Wertschöpfungskette – von der Grundlagenforschung über die klinische Entwicklung bis hin zu Produktion, Logistik – von mittelständischen Unternehmen getragen wird, die tief in ihren Regionen verwurzelt sind. Sie schaffen Arbeitsplätze, investieren langfristig und tragen wesentlich zur Versorgung bei. Wenn man gerade mit diesem neuen Gesetz erneut belastet, birgt das auch ein weiteres Risiko: Die vergangenen Jahre haben uns zudem vor Augen geführt, wie verletzlich globale Lieferketten sein können. Deshalb geht es heute nicht mehr allein um Industriepolitik. Es geht auch um Versorgungssicherheit, Resilienz und die Frage, in welchen Bereichen Europa dauerhaft über eigene Produktions- und Innovationskapazitäten verfügen will. Denn Gesundheitspolitik ist Standortpolitik und auch Sicherheitspolitik. Diesen Punkte haben wir zuletzt mit unserem BPI-Sicherheitsstrategie-Papier konkret untersetzt. Darauf noch stärker als bisher aufmerksam zu machen, wird einen wesentlichen Teil unserer weiteren politischen Arbeit darstellen.
Wenn Sie zum Schluss einen konkreten Wunsch an die Politik frei hätten: Was müsste jetzt als Erstes passieren, damit Deutschland aus Ihrer Sicht wieder ein wettbewerbsfähiger Pharma- und Life-Sciences-Standort wird?
Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Rahmenbedingungen vernünftig bleiben und dass die Unternehmen vor allem Planungssicherheit haben. Ich zitiere mal unseren Gesundheitsminister der vorangegangenen Regierung, der gesagt hat – und das ist ja schon mal eine wichtige Erkenntnis – wir haben es mit der Ökonomisierung übertrieben. In dem Sinne ist der erhöhte Herstellerrabat zügig wieder zurückzusetzen und ein seit über 15 Jahren andauerndes Preismoratorium zu beenden. Im Koalitionsvertrag wurde der Anspruch formuliert, Deutschland zum innovativsten Pharma- und Biotech-Standort Europas zu entwickeln, sie zur neuen Leitindustrie zu entwickeln. Das spiegelt das aktuelle Geschehen so nicht wider. Die grundsätzliche Frage lautet, welche Rolle Deutschland dieser Branche künftig zuschreibt. Wollen wir sie in erster Linie als Kostenfaktor regulieren – oder als Industrie stärken, die Versorgungssicherheit, Wertschöpfung und Innovation gleichermaßen schafft? Unsere Industrie ist Innovationstreiber. Wachstumsmotor und vor allem Garant für eine hochwertige Arzneimittelversorgung. Wir hoffen darauf, dass sich der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann schnell in die Thematik einarbeiten wird und wir mit ihm die Strukturdebatte fortführen werden
Herr Kirst, herzlichen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Urs Moesenfechtel.
Zum Interviewpartner:
Oliver Kirst ist Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) und Geschäftsführer der Servier Deutschland GmbH. Nach Abschluss des Studiums der Pharmazie und der Approbation als Apotheker begann Oliver Kirst 1992 seine Laufbahn bei Servier, wo er zunächst einige Monate in der Firmenzentrale in Paris bei Servier International in den Bereichen F&E und internationales Marketing tätig war. Nach seiner Rückkehr aus Paris im Jahr 1993 arbeitete er in verschiedenen Positionen bei Servier Deutschland GmbH in München als Produktmanager für Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie später als Marketingleiter. 1998 wechselte Oliver Kirst als Franchise Director für den Bereich Stoffwechsel & Neuropsychiatrie nach Paris. Im Jahr 2002 übernahm er die Geschäftsführung von Servier Österreich in Wien, bevor er 2007 als Geschäftsführer von Servier Deutschland nach München zurückkehrte. Oliver Kirst ist Mitglied im erweiterten Vorstand der GRPG (Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen), Kuratoriumsvorsitzender der Paul-Nikolai-Ehlers-Stiftung, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) sowie Vorstandsvorsitzender des BPI-Landesverbandes Bayern und Mitglied der Bundesfachkommission Gesundheit des Wirtschaftsrates.
Autor/Autorin
Urs Moesenfechtel, M.A., ist Redaktionsleiter der Plattform Life Sciences und gehört zum Redaktionsteam der Kapitalmarkt-Plattform GoingPublic (GoingPublic, HV Magazin, www.goingpublic.de). Urs beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den Themenfeldern Biotechnologie und Bioökonomie und war u.a. bereits als Wissenschaftsredakteur für mehrere Forschungseinrichtungen tätig.




