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Das Hauptversammlungsjahr 2026 wartet mit einigen Änderungen auf: Mit fünf Jahren Verzögerung geht die neue Informationsübermittlung durch HV-Intermediäre via SWIFT und Clearstreamin Betrieb. Der Kommunikations- und Einladungsprozess wird damit digitaler, er dürfte für Aktionäre aber nicht zwingend günstiger werden: Denn so manche Depotbank lässt sich das Verschicken von HV-Einladungen einiges kosten – was offenbar Auswirkungen auf die Teilnehmerzahlen bei HVs hat. Auch bei Struktur und Abstimmverhalten der großen Investoren und Stimmrechtsberater tut sich etwas. Welche Herausforderungen und To-dos sich daraus für Dienstleister, Aktionäre und Banken ergeben, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Von Thorsten Schüller
Dieser Beitrag ist auch im HV Magazin 01/26 erschienen!
Die Kommunikationsprozesse der Intermediäre sind komplex und laufen im Verborgenen ab. Dabei handelt es sich um jene Akteure, die zwischen den börsennotierten Gesellschaften und Aktionären stehen, meist Banken und Depotverwahrern. Sie spielen bei Hauptversammlungen eine wenig sichtbare, aber entscheidende Rolle, denn die Intermediäre übermitteln gemäß §§ 67a bis f, 125, 135 Aktiengesetz Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären: Sie leiten Einladungen weiter, ermöglichen die elektronische Stimmabgabe, verarbeiten Weisungen und halten Stimmrechte nachprüfbar fest.
SRD II: Kommunikation mit Aktionären
Die Aktivitäten der Intermediäre gehen auf die sogenannte europäische Shareholder Rights Directive II (SRD II) zurück, auf Deutsch „AktionärsrechterRichtlinie II“. Diese wurde im Mai 2017 erlassen und soll die Investorenrechte stärken sowie die Kommunikation zwischen börsennotierten Gesellschaften und deren Aktionären verbessern. Intermediäre sind nach dieser Richtlinie verpflichtet, zwecks Aktionärsidentifizierung Informationen über die Anleger an börsennotierte Gesellschaften zu übermitteln. Darüber hinaus ist auch die Gesellschaft verpflichtet, über die Intermediäre ihren Aktionären Informationen zukommen zu lassen.
Fünf Jahre später „SRD II-ready“
Allerdings hat die Umsetzung von SRD II in die digitale Praxis gedauert: „Mit fünf Jahren Verzögerung sind HV-Deutschland und Clearstream nun im Grundsatz SRD II-ready“, stellt Thomas Wagner, Senior Berater und Board Advisor von meet2vote, auf einer HV-Fachveranstaltung seines Unternehmens im Februar 2026 fest. Ein Baustein dieser Kommunikationskette ist die digitale Daten- und Informationsübermittlung zwischen Intermediären und die Standardisierung des neuen Nachrichtenformats ISO 20022. Eine wichtige Rolle spielt dabei zudem der deutsche Zentralverwahrer Clearstream. Dieser wird Hauptversammlungen im Jahr 2026 automatisiert und elektronisch abwickeln.
Entlohnung der Intermediäre
Es ist nachvollziehbar, dass die Intermediäre für ihre Kommunikationstätigkeiten entlohnt werden wollen. Ersatzfähig sind dabei „nur notwendige Aufwendungen“, die per Gesetz vorgesehen sind. So schreibt das Bundesgesetzblatt beispielsweise von „Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4“ oder von „Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung“. Dabei können die Intermediäre unter anderem Pauschalen von 200 EUR „für jedes Unternehmensereignis“ verlangen oder 0,10 EUR „für jede elektronische Mitteilung“, alternativ 0,20 EUR „für jede schriftliche Mitteilung“.
Dass so mancher beim Erheben von Gebühren über das Ziel hinausschießt, zeigt neuerdings die Praxis einiger Depotbanken. Die lassen sich die Ausstellung und das Versenden von Eintrittskarten zu Hauptversammlungen an Privatanleger teilweise einiges kosten, wie Marc Tüngler von der DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in seinem Beitrag auf S. 12 erläutert. Die Folge: Aktionäre verzichten auf den Besuch der Hauptversammlung, die Präsenz nimmt ab, die Aktionärskultur wird beschädigt.
Veränderungen bei Großinvestoren
Auf Veränderungen müssen sich Aktionäre und HV-Verantwortliche 2026 auch bei den großen Investoren BlackRock, Vanguard und State Street einstellen. Da diese in Deutschland stark investiert sind, kann es Anleger nicht kalt lassen, wenn die drei ihre Ansichten und ihr Abstimmverhalten ändern. Angesichts von Donald Trumps Aversion gegenüber Nachhaltigkeitsthemen und Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion (DEI) haben sich die Investoren teils neue Stewardship-Teams verpasst – Stewardship meint die verantwortungsvolle und aktive Ausübung von Eigentümerrechten durch Investoren. Sie unterscheiden nun zwischen aktiven und passiven Investments, zwischen US- und Nicht-US-Anlagen oder zwischen „allen Investments“ und vorzugsweise nachhaltigen Investments.
„BlackRock, Vanguard und State Street haben sich für 2026 komplett neu aufgestellt“, stellt Angelika Horstmeier, Senior Managing Director von Alliance Advisors, auf der Fachveranstaltung von meet2vote fest. HV-Verantwortliche hätten bei diesen Gesellschaften nun sechs verschiedene Ansprechpartner statt bislang drei. BlackRock, der weltweit größte Investor, hat plötzlich zwei unterschiedliche Abstimmungsrichtlinien für Deutschland. Zudem gibt es dort die Erwartung, dass Performancekriterien von Vorständen an strategische Ziele gekoppelt werden sollten.
Stimmrechtsberater: Keine Benchmark-Policy mehr
Neues gibt es auch aus der Welt der Proxy Advisor. So nutzt JP Morgan Asset Management keine Stimmrechtsberater mehr, sondern setzt auf eine interne KI-Lösung, um die eigenen Abstimmungsrichtlinien anzuwenden. Zwar gelte das vorerst nur für die Hauptversammlungen von ca. 3.000 US-Unternehmen, doch dürfte diese Praxis letztlich auch ihren Weg nach Deutschland finden, so Horstmeier.
Bei IVOX wird es ab 2027 keine Benchmark-Policy mehr geben. Konkret will IVOX – ebenso wie ISS – Vorstandsvergütungssysteme mit einer Bemessungsgrundlage von weniger als drei Jahren Länge nicht mehr unterstützen. Prüfungs-, Vergütungs- und Nominierungsausschüsse sollen künftig mehrheitlich unabhängig besetzt sein. Zudem wird es kritisch gesehen, wenn ein ehemaliger Vorstand den Vorsitz des Aufsichtsrats übernimmt.
Glass Lewis hat zudem beschlossen, die eigenen Standardrichtlinien („In-house Guidelines“) ab der HV-Saison 2027 abzuschaffen. Künftig wolle man sich darauf konzentrieren, alle Kunden bei der Erstellung individueller Abstimmungsrahmen zu unterstützen. Außerdem dürfte Glass Lewis in Deutschland reagieren, sofern eine hohe Abneigung der Aktionäre in Bezug auf eine virtuelle HV eintritt.
Übrigens: Auch deutsche Aktionärsvertreter passen ihre Stimmvorgaben an. So macht die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ihr Votum bei den Wahlen zum Aufsichtsrat künftig davon abhängig, dass eine maximale Amtszeit von 15 Jahren nicht überschritten wird.
Fazit
Die Organisation und Durchführung von Hauptversammlungen bleibt auch 2026 herausfordernd. Ob Intermediärskommunikation, Kostenansatz oder Abstimmverhalten – für HV-Verantwortliche ist es auch in diesem Jahr wichtig, die neuen Spielregeln und Verhaltensweisen zu kennen, um angemessen und flexibel reagieren zu können.
Autor/Autorin

Thorsten Schüller
Thorsten Schüller ist Wirtschafts- und Finanzjournalist und gehört zum Team der Kapitalmarkt-Plattform GoingPublic (GoingPublic, HV Magazin, www.goingpublic.de). Hier verantwortet er als Redaktionsleiter das viermal jährlich erscheinende HV Magazin. Darüber hinaus ist er auch als Autor von Analysen und Beiträgen tätig.





