Das österreichische Bundesgesetzblatt hat die die Börsegesetz-Novelle, mit der die Vorgaben von MiFID II umgesetzt werden, veröffentlicht: Dabei stehen erhöhte Transparenz und verbesserter Anlegerschutz im Fokus. Ab Januar 2018 soll diese in Kraft treten.

Gleichzeitig werden kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterien, wie z.B. Mitarbeiterbeteiligungen, modernisiert. „Wenn alle Marktteilnehmer an einem Strang ziehen, kommt Bewegung ins Land und das hat positive Auswirkungen auf die Attraktivität des Kapitalmarkts“, betont Christoph Boschan, CEO der Wiener Börse.

Leichterer Kapitalmarkt-Zugang für KMUs aus Österreich gefordert

Boschan erkennt jedoch weiterhin Potenzial für die Zukunft und ergänzt: „Was eine Öffnung des KMU-Segments an der Wiener Börse betrifft, gibt es allerdings noch ausreichend Luft nach oben.“ So gelte zwar der Dritte Markt als Einstiegssegment der Wiener Börse für kleinere Unternehmen, sei aber für österreichische Emittenten gesetzlich nicht zugänglich und müsse „dringend wieder geöffnet werden“, so Boschan. Hier fordert er vor allem von der Politik mehr Unterstützung.

Mitarbeiter für Aktien begeistern

Neben der Umsetzung von MiFID II, die ab Anfang 2018 fällig wird, sollen vor allem auch die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich einen „Neuanstrich“ bekommen: So soll die beschlossene neue Form der betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung, der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an Mitarbeiter dienen. Dafür wurde ein Freibetrag von 4.500 EUR p.a. eingeführt. Die Regelung wurde insgesamt neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Die Aktien für Mitarbeiter sollen von der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung treuhändig verwaltet und verwahrt werden können und soll eine einheitliche Stimmrechtsausübung die Stellung der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung als Kernaktionär sicherstellen.

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