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Schlagwort: ZIRNGIBL

Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Mehrheitsaktionär und Bestellung eines besonderen Vertreters

BGH, Urteil vom 30.06.2020 – II ZR 8/19 – IFA Hotel & Touristik AG Die Verfolgung vonSchadensersatzansprüchen gegen einen Mehrheitsaktionär ist kein einfaches Unterfangen. Dies...

Strategie und Taktik im Übernahmerecht – eine Fallstudie zum Bieterwettstreit um die OSRAM Licht...

Am 2. Januar 2020 gab die ams AG mit Sitz in Österreich das Ergebnis ihres Bar-Übernahmeangebots für die OSRAM Licht AG bekannt. Die ams...

Rechtsbehelfe im Auskunftserzwingungsverfahren

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 18.11.2019 - 20 W 26/18 -Porsche Automobil Holding SE Das Auskunftserzwingungsverfahren ist ein im Aktiengesetz verankertes Verfahren, das dem Aktionär die Durchsetzung...

Anträge auf Abwahl des Versammlungsleiters

Der Versammlungsleiter ist eine zentrale Person jeder Hauptversammlung. Er hat für einen geordneten Ablauf der Versammlung Sorge zu tragen und soll sicherstellen, dass die Tagesordnung zügig und in angemessener Zeit abgearbeitet wird.

Besonderer Vertreter: Modalitäten des Informationsanspruchs

Das Aktiengesetz sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Sachverhalte durch externe Sonderprüfer aufzuklären und gegebenenfalls durch einen sogenannten besonderen Vertreter verfolgen und durchsetzen zu lassen.

Wahlverfahren auf dem Prüfstand  

Wahlen zum Aufsichtsrat laufen in den meisten Fällen routiniert und unkompliziert ab. Der Aufsichtsrat unterbreitet Wahlvorschläge, die gemeinsam mit der Einladung und der Tagesordnung...

Besonderer Vertreter: Informationsrecht und einstweiliger Rechtsschutz bei angefochtener Bestellung  

Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder ist grundsätzlich Sache von Vorstand und Aufsichtsrat.

Zeitenwende im Marktmissbrauchsrecht  

Das bisher im Wertpapierhandelsgesetz beheimatete Marktmissbrauchsrecht wurde zuletzt unter maßgeblichem Einsatz des europäischen Verordnungsgebers europäisiert und auf neue Beine gestellt.

Beschallung des Präsenzbereichs bei Hauptversammlungen

Die Beschallung des Präsenzbereichs zählte bisher zum technischen Mindeststandard jeder Hauptversammlung. Der Aktionär sollte dadurch in die Lage versetzt werden, dem Geschehen im Versammlungssaal auch dann zu folgen, wenn er sich in Vor- und Nebenräumen des Versammlungssaals oder den Sanitärräumen aufhielt.

Vergütung als Gegenstand der Hauptversammlung

Vergütungsfragen werden in jüngerer Zeit nicht mehr nur isoliert für einzelne Führungsebenen und Belegschaftsgruppen betrachtet. Zunehmend steht die Vergütungsstruktur des gesamten Unternehmens im Fokus. Neben die Marktüblichkeit der Vergütung des einzelnen Vorstands, der Führungskraft oder des Mitarbeiters tritt der sogenannte vertikale Vergütungsvergleich.