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Die ersten Hauptversammlungen des Jahres 2026 haben stattgefunden. Dabei zeigt sich: Die Zahl der Besucher geht zurück, die virtuelle HV wird mit neuen Features ausgestattet, KI spielt eine immer größere Rolle und die Entwicklung der Kapitalpräsenzen bleibt spannend. Auch wenn die ersten Eindrücke nicht repräsentativ sind, liefern sie doch eine Indikation für die aktuelle HV-Saison und können Organisatoren die Vorbereitung erleichtern. Von Christof Schwab
Angesichts der Diskussionen um die aktuelle HV-Saison kann man den Eindruck gewinnen, dass das HV-Format die alles entscheidende Frage ist. Vor einem Jahr verfehlten TUI und Siemens denkbar knapp die Satzungsermächtigung für die virtuelle Hauptversammlung. Beide Gesellschaften luden heuer zu Präsenzveranstaltungen ein.
Gespannt beobachten sowohl Emittenten als auch Aktionäre die Entwicklung der Teilnehmerzahlen. Die thyssen-Präsenz-HV in Bochum besuchten etwas mehr als 600 Aktionäre. Der Rückgang kann teilweise wetter- und verkehrsbedingt erklärt werden – das sind aber nicht die einzigen Ursachen. Das Interesse an der HV ist durchaus vorhanden. Dies zeigen die mehr als 3.000 Zuschauer im frei zugänglichen Webcast. Zur TUI-Hauptversammlung reisten etwas mehr als 800 Aktionäre an; verglichen mit den Teilnehmerzahlen 2020 ist dies ein Rückgang von etwa einem Drittel.
Ursachen für Besucherrückgang
Der Besuch der Hauptversammlung ist für Aktionäre auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung. Einige Banken verlangen bei Inhaberaktien über 20 EUR für die Zusendung einer Eintrittskarte. Die Auswertung der Hotlineanrufe ergibt zudem, dass die Eintrittskarten immer später zugestellt werden. Dem Aktionär werden zwar die Kosten für die Karte berechnet, diese wird ihm aber teilweise nicht rechtzeitig zugestellt.
Einige Banken stellen Bestandsbestätigungen aus und versuchen auf diese Weise, die Ausstellung von Eintrittskarten zu umgehen. In der Summe ist dies für den Aktionär keine Erleichterung, da er sich erst an die Bank und dann an die Anmeldestelle oder Gesellschaft wenden muss. Diese negativen Erfahrungen im Vorfeld der HV tragen ebenfalls zu einer geringeren Teilnahme der Aktionäre bei.
Der Eintrittskartenversand bei Namensaktien funktioniert hingegen deutlich besser. Diese werden oft bereits fünf Wochen vor der HV verschickt. Dem Aktionär entstehen hierfür keine Kosten. Hinzu kommt, dass immer mehr Einladungen elektronisch versandt werden und die Aktionäre sich direkt über Links in den E-Mails zur HV anmelden können. Damit zeigt sich, dass die Anmeldequote der Privataktionäre bei Namensaktien deutlich ist höher als bei Inhaberaktien.
Generell bleibt es eine Herausforderung, Privataktionäre für die Abstimmung zu gewinnen. Dies gilt besonders für Gesellschaften mit einem großen Anteil von Privataktionären. Bei einigen Gesellschaften werden über 40 % der Aktien von Kleinanlegern gehalten.
Neuerungen bei virtueller HV
Zahlreiche Emittenten planen, den Aktionären mehr Interaktionsmöglichkeiten im Rahmen der virtuellen HV anzubieten. Dazu zählen Funktionen wie Emojis, Kommentarfelder, moderierte Chats zwischen Aktionären bis hin zu spontanen Umfragen.
Zahl der Fragen bisher unverändert
Das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld vieler Gesellschaften prägt die Generaldebatte. Anders als im letzten Jahr ist die Zahl der Fragen zu geopolitischen Spannungen, Zöllen, Währungs- und Lieferkettenrisiken leicht abnehmend. Fragen zu KI und Cybersecurity wie auch operative Fragen nehmen im Vorjahresvergleich zu.
Vergütungssysteme und -berichte spielen, wie in der Vergangenheit, eine zentrale Rolle für deutsche Assetmanager und Aktionärsvereinigungen. Die Diskussion zur Gewichtung von ESG-Faktoren nimmt im Gegensatz zu den USA noch etwas zu. Auffällig ist die Zunahme von Beiträgen und Fragen von ESG-Initiativen und Verbänden. Die Anzahl der Fragen aus diesem Umfeld lag bei den betroffenen Gesellschaften im mittleren zweistelligen Bereich.
Die Gesamtzahl der Fragen über alle Fragensteller hinweg bewegte sich bisher in einer ähnlichen Spanne wie in den Vorjahren.
KI im Rahmen der HV
Immer mehr Gesellschaften weisen im Rahmen der HV auf die Nutzung von KI hin. Dieser Trend beschleunigt sich deutlich und reicht von der Fragenerfassung über die KI-Unterstützung bei der Fragenbeantwortung und „Speech to Text“ im Rahmen der Barrierefreiheit bis hin zu Übersetzungen. Wir unterstützen den KI-Einsatz erfolgreich in unterschiedlichen Set-ups.
Kapitalpräsenz auf Vorjahresniveau
Mit großer Spannung wird die Entwicklung der Kapitalpräsenzen beobachtet. Der politische Druck auf große Assetmanager (z.B. BlackRock, State Street, Vanguard) und Proxy Advisor (ISS,
Glass Lewis) hat sich massiv erhöht. Beiden Gruppen wird vorgeworfen, politisch motiviert und intransparent zu agieren. Die Kritik tangiert schwerpunktmäßig ESG-bezogene Empfehlungen und Abstimmungen. Dies führt dazu, dass die ersten Assetmanager auf Proxy Advisor verzichten und eigene KI-unterstützte Analysetools einsetzen. Kleinere Assetmanager haben verlauten lassen, dass sie erwägen, vorerst nicht in Europa abzustimmen.
Bisher haben wir keinen Rückgang der Präsenzen beobachtet. Unsere Kollegen aus dem Investor Engagement Team arbeiten an einer genauen Analyse. Der Anteil der US-Investoren in Deutschland ist verglichen mit dem Vorjahr zunehmend – insofern haben sich die Befürchtungen bisher nicht bestätigt.
Herausforderung: Lange TOP-Überschriften
Für einige Unruhe sorgt das BGH-Urteil zu Volkswagen. Der BGH verlangt darin, dass die Tagesordnung präzise beschreiben muss, worüber im Einzelnen entschieden werden soll. Es ist noch unklar, ob sich dies auf die Überschrift oder den Begleittext bezieht. Die Unklarheit führt bei einigen Gesellschaften bereits dazu, dass Überschriften deutlich länger werden. Die Herausforderung besteht darin, dass die technischen Formate wie ISO 20022/SRD II nur 140 Zeichen für eine Überschrift vorsehen; eine Begrenzung, die für den Bundesanzeiger nicht besteht. Der Bundesanzeiger spielt aber für die internationalen Abstimmungssysteme kaum eine Rolle. Insofern bleibt es spannend, ob das Urteil des BGH sich wirklich auf die Überschrift bezieht. In diesem Falle würde die verständliche Kürzung der Überschriften für die SRD-II-konforme Übermittlung zur Herausforderung.
Satzungsänderungen
Um die elektronische Globalurkunde bei Clearstream einreichen zu können, braucht man die Satzungsvoraussetzung. Viele Emittenten haben diese Änderung auf die Tagesordnung gesetzt. Vereinzelt wird auch der Gerichtsstandort für HV-bezogene Streitigkeiten in die Satzung aufgenommen.
Fazit
Das HV-Jahr 2026 bringt einige Änderungen mit sich, die sich in den ersten Versammlungen bereits niederschlagen. Wir empfehlen Emittenten, die genannten Faktoren in ihre Planungen einfließen zu lassen. Zwar erwarten wir grundsätzlich eine ähnliche HV-Saison wie im vergangenen Jahr mit Fokus auf Präsenz- und virtuellen Versammlungen (und keiner hybriden HV) – allerdings dürfte das volatile wirtschaftliche und politische Umfeld die Vorbereitungen besonders herausfordernd machen.
Autor/Autorin

Christof Schwab
Christof Schwab ist Director Business Development, Sales & Strategy bei Computershare. Er verantwortet die strategische Geschäftsentwicklung, den Vertrieb und den Ausbau nachhaltiger Kundenbeziehungen.
Christof.schwab@computershare.de





