Ein (Teil-)Lösungsvorschlag
Eine Initiative verschiedener Emittentenvertreter und Verbände strebt nun die Schaffung eines einheitlichen Stichtags auch für Namensaktiengesellschaften an. Wie beim Record Date sollte – dem Vorschlag zufolge – zehn Tage vor der HV ein Bestandsstichtag festgelegt werden, drei Tage später sollte der Anmeldeschluss folgen. Dadurch könne der Bestand eindeutig den wahren Aktionär durch die gesamte Verwahrkette nachweisen. Dieses würde eine Vereinfachung des in Deutschland doch sehr komplexen Systems mit seinen verschiedenen Aktiengattungen bedeuten und damit auch das Verständnis für abweichende gesetzliche Regelungen bei ausländischen Aktionären verbessern.

Eine gesetzliche Regelung eines Stichtags löst nun zwar die Nachweisproblematik der Aktionärseigenschaft, jedoch nicht die Problematik in Gänze, denn das Thema Share-Blocking kann nur durch automatisierte Prozesse gelöst werden. Hierzu ist ein verbesserter, also automatisierter Informationsfluss über Grenzen hinweg vonnöten. Dafür sieht die Initiative eine Entkopplung der Stimmrechtsausübung vom Settlement vor. Eine Überwachung der Bestände durch die Bank würde damit am Anmeldetag überflüssig.

Fazit
Eine schnelle Lösung für die HV-Saison 2013 scheint nicht in Sicht. Und auch eine klärende Entscheidung durch den BGH ist wohl unrealistisch. Aus diesem Grund sollten Unternehmen Clasen zufolge eine pragmatische Lösung für die Problematik finden: „Ich rate Namensaktiengesellschaften, einmal in ihr Aktienregister zu blicken. Sollten hier Legitimitätsaktionäre identifiziert werden, die über die Meldeschwelle von 3% kommen, sollten diese aktiv angesprochen und auf eine Eintragung der wahren Eigentümer gedrängt werden. Dann stellt sich die Problematik der Meldenotwendigkeit erst gar nicht.“

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