Inwiefern sind Mitarbeiteraktienprogramme steuerlich interessant?                                                      

Leven: Für den Mitarbeiter sind Rabatt beziehungsweise kostenlose Aktien bis zu einem Wert von jährlich 360 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Außerdem können die Mitarbeiter bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze im Rahmen der vermögensbildenden Leistungen beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen. Leider ist diese Förderung im internationalen Vergleich äußerst niedrig. Sie muss daher dringend ausgebaut werden, um die Einführung von Mitarbeiteraktien attraktiver zu machen.
Rösch: Österreich bietet beispielsweise einen Freibetrag von 3.000 Euro, Spanien gar von 12.000 Euro. Insbesondere auch in Großbritannien gibt es dezidierte Regelungen, die steuervorteilhafte Programme ermöglichen. International bestehen teils landesspezifische Regelungen und Verpflichtungen, die zu berücksichtigen sind. Auf Unternehmensebene ist der Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem angebotenen Programm nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die zum Teil bereits vor Auflage des Programms erfüllt sein müssen.

Warum spielt die Kommunikationsstrategie eine so wichtige Rolle?


Rösch:
Berechtige Mitarbeiter verfügen teilweise nur über rudimentäre Kenntnisse zum Thema Aktien und Kapitalmarkt. Eine verständliche Kommunikation ist daher entscheidend, um die Mitarbeiter zu erreichen. Das war auch Ergebnis der Studie von EY und DAI zur Mitarbeiterbeteiligung mit Aktien. Je nach Zielgruppe etwa hinsichtlich Alter, Hintergrund und Ausbildung eignen sich sowohl digitale Medien – wie etwa Webcasts, Videos, Apps oder Foren – als auch eine gezielte Ansprache vor Ort durch Roadshows.

Wie kann der administrative Aufwand in Grenzen gehalten werden?


Rösch:
Eine strukturierte Herangehensweise und der Rückgriff auf bewährte Best-Practice-Ansätze bereits beim initialen Setup von Programm und Projekt begrenzen den Aufwand. Simple beziehungsweise bewährte Plandesigns vereinfachen die Administration. Zudem sollte bei internationalen Roll-outs rechtzeitig ein Check länderspezifischer Anforderungen erfolgen und regelmäßig aktualisiert werden, um Verpflichtungen – wie etwa Registrierungen in China – fristgerecht nachzukommen, spezifische Prozesse wie etwa Lohnsteuereinbehaltungsverpflichtung der Payrolls rechtzeitig aufzusetzen und um „Aufräumarbeiten“ hinterher zu vermeiden.

ZU DEN PERSONEN

Gordon Rösch ist Partner bei der Ernst & Young GmbH. Er leitet den Bereich Global Equity und berät Unternehmen bei der Implementierung und Betreuung ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Dr. Franz-Josef-Leven ist stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Aktieninstituts.

Der Artikel erschien zuerst in der Specialausgabe “Mitarbeiterbeteiligung” der Unternehmeredition/des GoingPublic Magazins

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