GoingPublic: Wie reagieren die Investoren auf solche Anfragen?
Schmidt: International ist die Namensaktie die gängige Form. Deshalb sind die institutionellen Investoren mit solchen Transparenzinstrumenten durchaus vertraut. Sie sehen das eher als Routine an. Es ist auch nicht so, dass die wahren Aktionäre sich hinter Nominees verstecken wollten. Dass sie nicht im Aktienregister erscheinen, liegt eher an den bestehenden Verwahrstrukturen, bei denen ausländische Aktionäre in Omnibus-Konten eines Nominees zusammengefasst werden. Einige größere Investoren haben das Auskunftsverlangen zum Anlass genommen, sich direkt in das Aktienregister eintragen zu lassen. Das beweist, dass das Interesse an direkter Kommunikation nicht einseitig vom Emittenten ausgeht, sondern auf Gegenseitigkeit mit dem Anleger beruht. Uns zeigt es auch, dass wir mit dem Bestreben, die größeren Aktionäre auch grenzüberschreitend in das Aktienregister zu bekommen, auf dem richtigen Weg sind. von Nussbaum: Ein Weg, der auch die Problematik der OLG Köln-Entscheidung entschärfen würde. Wenn eine steigende Zahl ausländischer Investoren sich direkt in das Aktienregister eintragen lässt, sinkt das Stimmvolumen der Nominee-Positionen. Damit verliert die WpHG-Meldepflicht von Nominees an Bedeutung.

GoingPublic: Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären: Wie sieht denn die angedachte Lösung aus?
von Nussbaum: Eine Maßnahme, um Intermediären den Anmeldeprozess zu erleichtern, wäre die Einführung eines gesetzlichen Record Date für Namensaktien. Zwar wird von den meisten Unternehmen schon jetzt ein Bestandsstichtag einige Tage vor der Hauptversammlung festgelegt. Ein gesetzlich einheitlicher Bestandsstichtag hätte aber den Vorteil, dass auch international durch die gesamte Verwahrkette deutlich würde, dass Aktien durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert werden.
Schmidt: Parallel dazu gilt es, durch entsprechende Marktpraxis aller Beteiligten die dauerhafte Direkteintragung zumindest großer Investoren in das Aktienregister zu erreichen. Hierfür sind gewisse Effizienzverbesserungen in den Abwicklungsprozessen der Verwahrkette erforderlich, um eine stärkere Automatisierung zu erreichen. Auf der anderen Seite profitieren die Investoren dann auch von der direkten Ansprache durch den Emittenten. Insofern ist diese Lösung auch für die Investoren überzeugend.

GoingPublic: Sinkt damit die Bedeutung der Privataktionäre?
Schmidt: Ganz im Gegenteil. Der Anteil der Privataktionäre ist bei vielen Gesellschaften mit Namensaktien in den letzten Jahren seit der Finanzkrise angestiegen. Im DAX liegt er zwischen 15% und 25% des Grundkapitals. Wichtig ist dabei auch das Investorenverhalten. Gerade in der Finanzkrise haben sich die Privataktionäre als sehr stabile und langfristig ausgerichtete Basis erwiesen. Auch hier bietet das Aktienregister alle Möglichkeiten, die Aktionärsbasis zu kennen und gezielt anzusprechen.
von Nussbaum: Wachsende Bedeutung haben zudem Mitarbeiteraktionäre. Immer mehr Unternehmen fördern die Mitarbeiterbeteiligung durch entsprechend breit und auch international angelegte Programme. Die grenzüberschreitende Eintragung von Mitarbeiteraktionären und die gezielte Förderung des E-Mail-Versands sind nur zwei Beispiele für die vielen Möglichkeiten, die sich hier in der Verzahnung mit dem Aktienregister und der Namensaktie bieten.

GoingPublic: Welche Zukunft hat aus Ihrer Sicht die Namensaktie?
Schmidt: Das Interesse ist ungebrochen. Die Namensaktie ist eine Geschichte mit Potenzial. Dies beweisen alleine die jüngsten Börsengänge von Evonik, Osram und Talanx, die sich für die Namensaktie entschieden haben. Aufbauend auf der Erfolgsgeschichte der letzten Jahre gilt es jetzt, die nötigen Verbesserungen zu erreichen, um das weitere Potenzial der Namensaktie voll auszuschöpfen.

Das Interview führte Daniela Gebauer.

Erschienen ist das Interview im GoingPublic Magazin Special „Namensaktien“.

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