2.Transparenzsteigerung im Bereich Abschlussprüfung
Kommunikation setzt Vertrauen in die Richtigkeit der gewährten Informationen voraus. In diesem Rahmen kommt der gesetzlichen Abschlussprüfung eine zentrale Aufgabe zu, indem sie die von den Unternehmen erstellten Informationen unabhängig auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin überprüft und ein Prüfungsurteil in Form eines Bestätigungsvermerks abgibt. Für viele Adressaten der Rechnungslegung ist die Tätigkeit des Abschlussprüfers und das Zustandekommen des Prüfungsurteils aber eine „Blackbox“. Neue Vorgaben für den Berufsstand sollen Licht in diese Blackbox bringen, den Informationsnutzen des Bestätigungsvermerks erhöhen und falschen Erwartungen an die Aufgaben der Abschlussprüfung vorbeugen.

Im Kern geht es dabei um drei Aspekte: Erstens führen die neuen Vorgaben zu einer Abkehr vom derzeitigen standardisierten Formeltestat. Stattdessen werden umfangreiche Angaben zur unternehmensindividuellen Durchführung der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk verlangt. Zweitens muss der Abschlussprüfer über für sein Prüfungsurteil besonders wichtige Prüfungssachverhalte berichten, die so genannten Key Audit Matters (KAM). Damit werden erstmalig auch bisher rein prüfungsinterne Angaben veröffentlicht. Drittens sehen die neuen Vorschriften eine explizite Beschreibung der jeweiligen getrennten Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers einerseits und der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens andererseits vor. Damit soll dem verbreiteten Missverständnis entgegengewirkt werden, der Abschlussprüfer solle oder könne selbst an der Erstellung des Abschlusses mitwirken und eigenständig erkannte Schwachstellen beseitigen. Insgesamt sind mit den neuen Vorgaben die Grundlagen für ein gesteigertes Vertrauen in die Rolle des Abschlussprüfers, die Verbesserung der Prüfungsqualität und damit letztlich für den verbesserten Schutz der Adressaten der Rechnungslegung gelegt.

3.Technologisierung der Unternehmensberichterstattung
Die Weiterentwicklung der Informationstechnologie führt vielfach zur Revolutionierung von Geschäftsmodellen und Geschäftsprozessen. Nur bei der Unternehmensberichterstattung setzen viele Unternehmen oftmals noch auf altbewährte Praktiken und vergeben damit ein enormes Potential. So könnten sich beispielsweise für Investoren und Analysten Vorteile einer XBRL-basierten Berichterstattung ergeben, wie sie in zahlreichen Ländern und von manchen Regulatoren für kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits verlangt werden. Maßgeblich hierfür ist, dass die entsprechend strukturierten Daten automatisiert gelesen und verarbeitet werden können. Es lassen sich dann – ohne manuelle Übersetzung, Übertragung und Überprüfung – mit Originaldaten zeitnah und in einer generell einheitlichen und vergleichbaren Form Unternehmensdaten analysieren. Für Unternehmen ergibt sich aus einer XBRL-basierten Unternehmensberichterstattung der Vorteil, dass bereits innerhalb des Konzernverbunds relevante Daten schnell, unkompliziert, standardisiert zwischen den Unternehmen ausgetauscht und verschiedenste Berichte ohne großen weiteren Aufwand auf einem einheitlichen Datensatz basierend erstellt werden können. Überhaupt sollte man das derzeit technologisch Mögliche auf seine Nutzbarmachung für eine effiziente, automatisierte Unternehmensberichterstattung hin prüfen. So gibt es etwa Lösungen für App-basierte Vorratsinventur, forensische Programme zum Aufspüren von Datenanomalien, automatisierte Rechnungserstellungssoftware, Software zur Dokumentierung von Compliance-Prozessen oder Risiken von Finanzinstrumenten, Big Data-Analysetools, integrierte Konzernabschlusserstellung und Planungssoftware etc. Sinnvolle Technologisierung erhöht die Verlässlichkeit der Unternehmensberichterstattung und eröffnet Chancen, sich mehr mit der Analyse statt mit der Erhebung von Daten auseinanderzusetzen.

Kommunikation setzt den Austausch von Informationen voraus. Die aktuellen Entwicklungen bieten Unternehmen und Stakeholder hierzu Möglichkeiten, wie sie noch vor einiger Zeit kaum denkbar schienen. Alle am unternehmerischen Geschehen Interessierte sind aufgefordert, diese Chancen zu nutzen.

Zum Autor:

Prof. Dr. Thomas Berndt ist Professor für Rechnungslegung an der Universität St. Gallen sowie Verwaltungsratspräsident der equia AG Zürich.

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