Prospektpflicht für Crowd-Wertpapiere
Im Gegensatz zu den von dem Kleinanlegerschutzgesetz privilegierten Vermögensanlagen (wie partiarische bzw. Nachrangdarlehen), wo eine Prospektpflicht erst ab einem Gesamtverkaufspreis von 2,5 Mio. EUR greift, ist bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren bereits ab einem Gesamtverkaufspreis von 100.000 EUR ein Prospekt erforderlich. Der letzte Entwurf einer neuen EU-Prospektverordnung[1] soll nun eine einheitliche Gesamtpreisgrenze von 500.000 EUR festlegen, bis zu welcher ein Wertpapierangebot keiner Prospektpflicht unterliegt. Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, die Prospektausnahme auf ein Gesamtvolumen von 10 Mio. EUR zu erhöhen. Da ein Wertpapierprospekt ohne großen Aufwand in andere EU-Staaten passportet werden kann (EU-Pass), können Wertpapiere grundsätzlich einfacher grenzüberschreitend öffentlich angeboten werden als Vermögensanlagen.

Handel von Crowd-Wertpapieren im Sekundärmarkt
In Europa gibt es bereits mehrere MTFs, die für Equity-Crowdinvesting einen Sekundärmarkt anbieten, bspw. Alternativa (Frankreich) oder Privanet (Finnland). Kürzlich hat mit Euronext (Expert Market) erstmals eine etablierte Börsen den Handel von Equity-Crowdinvesting-Anlagen lanciert (Domibios). In Deutschland ist Mezzany derzeit die einzige (visionäre) Plattform, die sogenannte Crowd-Bonds mit einer optionalen Börsennotierung in einem Freiverkehrssegment anbietet. Pionier Bergfürst, der 2013 mit dem ersten Crowdinvesting-Angebot von Aktien (Urbanara) startete, hat inzwischen sein Geschäftsmodell geändert (Umstellung auf partiarische bzw. Nachrangdarlehen) und die Banklizenz zurückgegeben.

Bei einer Notierung im Freiverkehr müssen die Emittenten allerdings gewisse Folgepflichten beachten, die insbesondere durch die am 3. Juli 2016 in Kraft tretende Market Abuse Regulation (EU 596/2014) noch deutlich verschärft werden. So müssen die betreffenden Unternehmen dann bspw. Insiderverzeichnisse führen, Ad-hoc-Bekanntmachungen veröffentlichen und Handelsrestriktionen der Führungskräfte beachten.

Ausblick
Laut der Studie „Crowdfinanzierung in Deutschland“ von Für-Gründer.de zeigen die unterschiedlichen Segmente des Crowdinvestings sehr unterschiedliche Entwicklungen. Während Immobilien und ökologische Projekte weiter wachsen und die Start-up-Finanzierung bereits 2015 deutlich übertroffen haben (20,3 Mio EUR für Immobilien, grüne Projekte und Filme vs. 17 Mio. EUR für Start-ups), ist die Entwicklung des Start-up-Finanzierungsvolumens rückläufig. Zwar profitiert das Segment von insgesamt durchschnittlich größeren Finanzierungsrunden, insgesamt war deren Anzahl jedoch rückläufig. Der Einsatz von Wertpapieren bei der Crowdfinanzierung könnte jedoch das Marktvolumen weiter erhöhen.

[1] Vorschlag für eine Verordnung über den Prospekt, COM/2015/0583 final. Nach der alten Prospektrichtlinie 2003/71/EU wurde zwar eine Mindestgrenze von 5 Mio. EUR vorgesehen, 17 Mitgliedstaaten haben jedoch wesentlich niedrigere Ausnahmeschwellen eingeführt, sodass der derzeitige Vorschlag eine Kompromisslösung darstellen dürfte.

ZU DEN AUTOREN
Robert Michels ist Partner im Frankfurter Büro von Dentons. Er ist auf Kapitalmarkt-, Banken- und Wertpapierrecht spezialisiert und berät derzeit mehrere Crowdinvesting-Plattformen und Fintech-Unternehmen.
Valeria Hoffmann ist Associate im Frankfurter Büro von Dentons. Sie ist als Rechtsanwältin zugelassen und innerhalb
der German International Practice Group tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfasse Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht,
Datenschutzrecht und Aufsichtsrecht.

 

Autor/Autorin