Die zunehmende Praxis verschiedener Depotbanken, von Privatanlegern für die Ausstellung und Übersendung von Eintrittskarten zu Hauptversammlungen Gebühren zu erheben, stellt eine erhebliche Hürde für die Ausübung von Aktionärsrechten dar. Dies widerspricht den Vorgaben der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und gefährdet die Teilnahme privater Anleger sowie die Legitimation der Hauptversammlung als zentrales Organ der Corporate Governance. Zugleich geht durch die ungerechtfertigten Gebühren das derzeitige positive Aufflammen der Aktienkultur in Deutschland an der Hauptversammlung vorbei. Von Marc Tüngler

Dieser Beitrag ist auch im HV Magazin 01/26 erschienen!


In der jüngeren Vergangenheit lässt sich ein problematischer Trend beobachten: Privatanleger sind zunehmend damit konfrontiert, dass sie bei der Bestellung von Eintrittskarten für Hauptversammlungen bei ihrer Depotbank Gebühren entrichten müssen. Dies gilt nicht nur für Neobroker, sondern auch für klassische Banken. Dabei sieht die Aktionärsrechterichtlinie ARUG II unmissverständlich vor, dass die Ausübung von Aktionärsrechten frei von Hürden und Gebühren zu gewährleisten ist. Das Stimmrecht ist ein immanentes Beteiligungsrecht und darf nicht durch (finanzielle) Barrieren ausgehöhlt werden.

Unzulässige Kosten und Auswirkungen auf die Aktienkultur

Besonders bedenklich ist, dass die Banken bereits von den Emittenten für die Bereitstellung von Dienstleistungen rund um die Wahrnehmung von Aktionärsrechten vergütet werden. Gleichwohl werden weitere Kosten teilweise zusätzlich auf die Anleger abgewälzt. Gebühren von 10 bis 100 EUR sind nicht nur unangemessen, sondern stehen im Widerspruch zum Ziel eines barrierefreien Zugangs zu Aktionärsrechten. Dabei nehmen sich tatsächlich Neobroker und traditionelle Häuser wenig, auch wenn die Höhe der Gebühren recht unterschiedlich sind. Verlangen Neobroker im Gros zwischen 15 und 25 EUR, sind es bei Sparkassen auch einmal bis zu 100 EUR.

Diese Praxis schmälert nicht nur ganz konkret Dividenden von Anlegern, sie droht auch die ohnehin fragile Aktienkultur in Deutschland zusätzlich nachhaltig zu beschädigen. Denn faktisch wird niemand – oder nur sehr wenige Anleger – eine Eintrittskarte bestellen, wenn dafür extra Gebühren zu zahlen sind.

DSW erwägt rechtliche Schritte

Die DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. prüft daher, rechtliche Schritte gegen die Praxis verschiedener Banken einzuleiten, sollte sich keine rechtmäßige Lösung abzeichnen. Die Ausstellung einer Eintrittskarte ist notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung zentraler Aktionärsrechte und darf nicht mit Gebühren belegt werden.

Verantwortung von Banken, Verbänden und Emittenten

Für Emittenten von Inhaberaktien bedeutet dies, dass sie gemeinsam mit ihren Dienstleistern intensiv prüfen müssen, wie Aktionäre adressiert und Stimmrechte praktikabel und ohne unnötige Hürden ausgeübt werden können. Zugleich sind Bankenverbände sowie deren Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) gefordert, eine anlegergerechte und rechtmäßige Praxis wiederherzustellen. Die kostenlose Ausstellung und Übersendung von Eintrittskarten muss verbindlicher Standard sein.

Direkte Aktionärskommunikation als strategischer Vorteil

Insgesamt zeigt sich, dass die unmittelbare Kommunikation zwischen Emittenten und Aktionären – wie sie bei Namensaktien gewährleistet ist – einen entscheidenden Vorteil generiert. Gerade in Zeiten sinkender Präsenz internationaler Investoren ist es umso wichtiger, Privatanleger nicht durch Gebühren von der Teilnahme abzuhalten. Der Anteil der Privatanleger kann erneut zum Zünglein an der Waage werden, insbesondere vor dem Hintergrund einer erwartbaren Zunahme aktivistischer Investoren in der HV-Saison 2026.

Sinkende Präsenzen 2026 und mehr Aktivismus

Das Thema ist umso relevanter, wenn man bedenkt, dass einige US-amerikanische Großinvestoren den Versammlungen in der Saison 2026 wahrscheinlich fernbleiben werden; zu groß ist die Verunsicherung vor dem Hintergrund der transatlantischen Spannungen bei Themen wie DEI oder Nachhaltigkeit. Um nicht selbst ins Kreuzfeuer zu geraten, hält man dann lieber die Füße still und bleibt den Hauptversammlungen in Europa und damit auch in Deutschland fern. Dies wird zu sinkenden Präsenzen führen und damit die Tür öffnen für Zufallsmehrheiten und engere Abstimmung.

Zugleich erkennen wir, dass wir in den nächsten Jahren mit mehr Aktivismus und damit auch Attacken zu rechnen haben. Gerade hier könnten die Privatanleger eine relevante Größe auf der Hauptversammlung sein. Erreicht man die Privatanleger jedoch nicht mehr und melden sich diese wegen der unrechtmäßigen Gebühren nicht mehr zur Hauptversammlung an oder verfügen diese keine Vertretung, potenzieren sich die Probleme.

Fazit

Es ist dringend erforderlich, dass Aufsichtsbehörden wie die BaFin sowie der Gesetzgeber klarstellen, dass die Ausübung von Aktionärsrechten nicht durch Gebühren behindert werden darf. Banken, die bereits durch Emittenten vergütet werden, dürfen keine zusätzlichen Entgelte von den Aktionären verlangen. Nur durch eine rechtssichere, anlegerfreundliche Praxis kann die Hauptversammlung als zentrales Forum der Eigentümerdemokratie erhalten bleiben.

Autor/Autorin

Marc Tüngler

Hauptgeschäftsführer,
DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.