Die Lage der Lageberichterstattung

Nach § 315 HGB müssen und mussten Unternehmen schon seit geraumer Zeit finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren berichten; dabei wird das Kriterium der Wesentlichkeit einzelner Leistungsindikatoren zugrunde gelegt, die prinzipiell alle Bereiche der Wertschöpfung betreffen können. In einer kürzlich abgeschlossenen Studie zur Qualität der Lageberichterstattung in Deutschland (Dietsche/Fink, KoR April 2008) wurde anhand eines Bewertungsverfahrens der Erfüllungsgrad der Lageberichte des HDAX untersucht. Im Bereich der Geschäfts- und Rahmenbedingungen, die sich annäherungsweise und grob vereinfacht eher dem Bereich der Extra-Financials zurechnen lassen, schnitten Unternehmen des HDAX insgesamt nur mit 46,4% ab (jeweils gegenüber dem theoretischen Erfüllungsgrad von 100%); die Erläuterung des unternehmensinternen Steuerungssystems lag bei mageren 34,9%, während die Darstellung der unternehmerischen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten immerhin bei 58,6% lag. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass DRS15 zwar eine adäquate Grundlage für die Berichterstattung der Konzernlage bildet, sich aber im Hinblick auf den Nutzen für die Analyse ein Handlungsbedarf abzeichnet.

Viel zu tun

Es gibt aus meiner Sicht mehrere Gründe, warum Konzernlageberichte und Extra-Financials als Elemente noch nicht ausreichend in die Finanzanalyse Einzug gehalten haben: Es fehlen standardisierte Definitionen, die einen Vergleich und eine Benchmark erst zulassen. (Spezifische Probleme, die mit dem Format – Prosa, Papier, Einbettung in 300+ Seiten Geschäftsbericht etc. – zu tun haben, lasse ich bewusst außen vor.) Eine Standardisierung ist mitnichten ein triviales Unterfangen. Abgesehen davon, dass anders als bei den Financials hier überwiegend keine Metatheorie – Betriebswirtschaft, Buchführung, Accounting – vorhanden ist, weisen Extra-Financials häufig enge Bindungen an Geschäftsmodelle vor, sind damit sektorenspezifisch und können nicht sektorenübergreifend definiert werden.

Taking ESG into Account

Auf der Anfang März 2008 gemeinsam von EFFAS und DVFA durchgeführten Konferenz „Taking ESG into Account“ diskutierten Standardisierungsexperten und Investment Professionals über das notwendige Maß von Standardisierung für ESG-Daten. Investoren erwarten benchmarkfähige und vergleichbare Daten von Unternehmen zu Extra-Financials, in etwa vergleichbar mit der Güte von Rechnungslegungsstandards. Prinzipien-basierte Ansätze wie beispielsweise ISO-Normen sind dabei noch nicht ausreichend: Es geht um Definitionen von Posten auf Detailebene. Wer sich jemals mit Taxonomien, wie sie für XBRL-Anwendungen notwendig sind, auseinandergesetzt hat, kennt den Detaillierungsgrad, der notwendig ist, und wie stark Spielräume eingegrenzt werden müssen. In den Anmerkungen finden sich Abgrenzungsposten wieder, aber die eigentliche Kennzahl muss für sich stehen.

Suche nach einem Phantom

Im Bereich der Finanzkennzahlen gibt es – streng genommen – eigentlich keine Non-GAAP-Elemente. Warum? Jedes finanzielle Non-GAAP-Element wie z. B. ein EBITDA oder EPS basiert auf GAAP-Daten und ist damit nichts als eine Ableitung, eine Aggregation oder ein Derivat von Posten aus Bilanz, G&V oder Cashflow Statement. Das Phänomen, dass finanzielle Non-GAAP-Daten nicht auf die konstitutiven Elemente zurückgerechnet oder saldiert werden können, ist zwar keine Seltenheit, aber sicherlich nicht wünschenswert.

Die zugrunde liegenden Elemente eines EPS sind als bereits auditiert und damit standardisiert. Warum dann nicht die Kalkulation eines EPS standardisieren? Um es deutlich zu sagen: Es geht mir nicht darum, ein uniformes und für alle Unternehmen identisches EPS einzufordern. Das Ergebnis nach DVFA hatte seine Zeit, und die ist leider vorüber. Mir geht es um eine Transparenz in der Herleitung eines EPS: Welche Posten, Non-Recurring, wurden einbezogen, welche diskontiert? Nachvollziehbarkeit der Herleitung ist das Gebot, nicht Vereinheitlichung. Dafür ist eine standardisierte Granularität notwendig.

Ausblick

Wenn ein Konzern Restrukturierungsaufwendungen als einmalige Aufwendungen aus dem Ergebnis je Aktie diskontiert, ein Finanzanalyst jedoch bei jährlich wiederkehrender Restrukturierung die Ausgaben dafür als ergebnisrelevant einstuft und das EPS as reported damit saldiert, dann ist eine Normierung der Offenlegung aller wesentlichen Line Items und der methodischen Verarbeitung notwendig. Die jeweiligen Korrekturen eines EPS von Investment Professionals sollten nicht normiert werden. Gleiches gilt für andere Non-GAAP-Maße wie EBIT, EBITDA oder Adjusted Cashflow. Es geht um Granularität und damit, die vom Unternehmen vorgenommenen Kalkulationsschritte nachzuvollziehen. XBRL wird in diesem Thema ein wesentliche Rolle zufallen, da XBRL auf Basis von Taxonomien für Posten aus Finanzberichten (die Taxonomien dafür liegen bereits vor) jedem Nutzer die Möglichkeit gibt, auf der von ihm/ihr gewünschten granularen Stufe zu arbeiten.
Von Ralf Frank, Geschäftsführer DVFA
Dieser Artikel erschien ursprünglich im GoingPublic Magazin 5/2008.
(Erscheinungstermin 26. April 2008)

 

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