DIRK CornerAm 21. September 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten beschlossen.

Die beabsichtigten Änderungen dienen der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU hinsichtlich der Angaben nichtfinanzieller sowie die Diversität betreffender Informationen („CSR-Richtlinie“). Die Richtlinie ist bis zum 6. Dezember 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Worum geht es?
Künftig sollen (börsennotierte) Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lagebericht oder in einem gesonderten Bericht eine nichtfinanzielle Erklärung über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung abgeben. Insbesondere für das Geschäft wesentliche Risiken und deren Behandlung inkl. der hierzu ggf. im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge sollen enthalten sein. Eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens sowie eine Einordnung in den Geschäftsverlauf bzw. des -ergebnisses, der Lage des Unternehmens und der potenziellen Auswirkungen sind erforderlich. Außerdem wird der bestehende Bußgeldrahmen für bilanzrechtliche Ordnungswidrigkeiten deutlich angehoben. Möglich ist danach eine Geldbuße gegen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats von bis zu 2 Mio. EUR. Wird die Geldbuße gegen die Gesellschaft verhängt, kann diese bis zu 10 Mio. EUR betragen.

Worauf muss bei Nachhaltigkeitsberichten geachtet werden?
Die Berichterstattung muss die Unternehmensrealität abbilden und darf ihr nicht vorauseilen, um Fehlinformationen der Berichtsadressaten und einen möglichen Vertrauensverlust zu vermeiden. Die Angaben sind insoweit zu machen, als sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie ihrer Auswirkungen erforderlich sind, und werden durch eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens ergänzt.

Was sind die Vorteile?
Das Engagement von Unternehmen für ESG- bzw. CSR-Themen sowie die laufende aktive Überprüfung der Compliance mit gesetzlichen Regelungen wirkt risikomindernd. Die angemessene Gewichtung von Themen und die darauf aufbauende Priorisierung dienen als Basis für die Umsetzung eines integrierten Managementansatzes. Dieser bietet eine Vielzahl von Synergie- und Effizienzoptimierungspotenzialen, eine Zunahme der Wertschöpfung und eine damit einhergehende Reputationssteigerung. Die Darstellung dieser Zusammenhänge ist auch für Investoren von Interesse. Zudem benötigen Unternehmen – beispielsweise für große Investitionsprojekte wie den Bau von Produktionsstätten – zunehmend die Akzeptanz der bürgerlichen Gesellschaft für die erfolgreiche Durchführung ihrer Vorhaben. Ein klar formuliertes und durch den Vorstand kommuniziertes Ziel, das nachvollziehbar und im Einklang mit den Kernkompetenzen der Organisation steht, vertieft das Verständnis der Anforderungen an das Unternehmen und der damit verbundenen Handlungsfelder. Dementsprechend ist Nachhaltigkeit auch ein Kerngebiet der Investor-Relations-Arbeit.

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