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Schlagwort: Squeeze-out

Rolle rückwärts!

Zunehmend mehr Unternehmen verlassen die Börse – ein Gegensteuern ist dringend erforderlich. Die Zahl der Börsenabgänge hat jene der IPOs und Listings in den letzten...

Aareal Bank: Squeeze-out für Restaktionäre beabsichtigt

Die Atlantic BidCo GmbH (www.atlantic-offer.com) hat sich mehr als 95% der Aktien der Aareal Bank AG (www.aareal-bank.com) gesichert und beabsichtigt die Einleitung eines Squeeze-out...
Der Text behandelt die Bedeutung von Retailinvestoren und die Herausforderungen, gezielte Ansprache und Dialogpflege dieser Gruppe umzusetzen

Auch Retail bewegt Kurse

Im Rahmen der jährlichen Budgetgespräche in Unternehmen stellt sich in vielen Investor-Relations-Abteilungen die Frage nach der Bedeutung von Retailinvestoren. Gezielte Ansprache dieser Zielgruppe und...

Squeeze-Out der wallstreet:online capital AG durch Hauptaktionär

Die wallstreet:online AG (http://www.wallstreet-online.ag) wollte seit einigen Monaten ihre Beteiligung an der wallstreet:online capital AG (WOC) zeitnah auf 100% ausweiten. Die außerordentliche Hauptversammlung der...

Squeeze-out und Abfindung

Häufig werden Squeeze-out-Entscheidungen zum Gegenstand von Gerichtsverfahren gemacht. Dabei geht es meistens um die Angemessenheit der zu gewährenden Abfindung. Aus der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung erwachsen nicht selten erhebliche wirtschaftliche Risiken.

Verfassungsmäßigkeit des übernahmerechtlichen Squeeze-out

Nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot sind dem Bieter, dem Aktien in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören, auf seinen Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen. Das Gesetz enthält Vorgaben zum Angebotspreis, insbesondere muss dieser mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenpreis der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung entsprechen.

Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out

Der Gesetzgeber hat mit dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out nach § 62 UmwG die Möglichkeit geschaffen, die Minderheitsaktionäre bei einer konzerninternen Verschmelzung auszuschließen. Eine Beteiligung von 90% reicht hierzu aus. Die ersten Squeeze-outs nach dem UmwG zeigen allerdings Schwächen und Ungereimtheiten der gesetzlichen Regelung auf. Insbesondere wird deutlich, dass besonderes Augenmerk auf die Dokumentation der Verschmelzung und die zeitliche Planung zu legen ist.

Squeeze-out

Ein seltener Vorgang. Die Dresdner Bank, eine Ikone des Börsenzettels, ein fester Bestandteil des DAX, verschwindet auf Nimmerwiedersehen in den Tiefen des Organigramms der Allianz Holding. Ist die Squeeze-out-Regelung des Übernahmegesetzes eine "Lex DreBa"?