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„Nicht-nachhaltige Produkte und Dienstleistungen haben in Unternehmen langfristig keine Chance mehr“, lässt sich Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands der grünen Wirtschaft UnternehmensGrün, zitieren. „Umweltthemen und Gerechtigkeitsfragen müssen von Anfang an bedacht werden.“ Deutsche Emittenten organisieren coronabedingt 2021 bereits die zweite Hauptversammlungssaison virtuell. ARUG II hat Gerechtigkeitsfragen wie die Vorstandsvergütung präsenter gemacht. Und dann sollen die Firmen auch sonst noch rundum ESG-konform sein – es mangelt nicht an Aufgaben. Mal sehen, wie es läuft:

Vielzählige Emittenten haben schon 2020 ihre Hauptversammlung in den virtuellen Raum verlegt – inklusive aller Herausforderungen, die mit der Digitalisierung im Eiltempo einhergingen: neue Technik, stabile Streams, Aktionärsrechte gewähren und mehr. 2021 ist für die meisten also die Neuauflage der virtuellen Hauptversammlung (HV) – die Wiederholung, bei der man alles ändern kann, was bei der Premiere noch nicht optimal lief.

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Nicola Bader, Geschäftsführerin bei BADER & HUBL, ist als Dienstleisterin bei Aktionärstreffen nah dran an den Emittenten. Sie zieht denn auch nach den frühen virtuellen HVs 2021 eine positive erste Bilanz: „In diesem Jahr ist die Routine bei allen Beteiligten eine ganz andere.“ Die digitalen Formate hätten sich eingespielt, Überraschungen seien nicht mehr zu erwarten. Das bestätigt auch die Rechtsanwältin Gudrun Moll, Legal Director bei der Kanzlei Pinsent Masons: „Im letzten Jahr waren alle sehr aufgeregt und haben sich gefragt, ob die Technik funktioniert oder wie man sich im virtuellen Raum optimal präsentiert. Jetzt ist Routine eingekehrt, alle gehen gelassener mit der Situation um – sowohl die Emittenten als auch die Dienstleister.“

Und selbst jene, die im vergangenen Jahr noch nicht mit einer virtuellen HV konfrontiert waren und daher erst 2021 die Premiere im digitalen Raum feierten, sind im Rückblick sehr zufrieden: Die DATAGROUP SE war 2020 so früh dran, dass noch vor der Verhängung des ersten Lockdowns im März eine Hauptversammlung in Präsenz abgehalten werden konnte. Peter Schneck, Vorstand Recht, Investor Relations und M&A bei DATAGROUP: „Uns wäre auch in diesem Jahr eine Präsenzveranstaltung lieber gewesen.“ Man sei noch immer ein Mittelständler und lege großen Wert auf den Austausch mit Aktionären. Als abzusehen war, dass 2021 nicht erneut ein Aktionärstreffen mit den Anteilseignern vor Ort umgesetzt werden kann, hat sich DATAGROUP für das virtuelle Format entschieden – notgedrungen, wie Schneck sagt. „Wir haben die Agenda auf das Notwendige reduziert und andere wichtige Entscheidungen auf die nächste HV verschoben.“ Die digitale Veranstaltung habe dann aber überraschend gut funktioniert – Feuertaufe bestanden.

Fragerecht bereitet Emittenten keine Probleme

Und das, obwohl der Gesetzgeber Ende 2020 noch recht kurzfristig Änderungen im COVID-19-Gesetz implementiert hat, das unter anderem die virtuelle Hauptversammlung regelt: Fragerecht statt Fragemöglichkeit, Ende der Einreichungsfrist von Fragen erst einen Tag vor der Hauptversammlung und Antragsfiktion – eingereichte Anträge gelten im Rahmen der Abstimmung als gestellt. Die verkürzte Frist für die Frageneinreichung hat vielen Emittenten im Vorfeld Kopfschmerzen bereitet; es bestand die Sorge, dass nur 24 Stunden vor der HV eine Flut an Fragen auf die IR-Abteilungen einprasseln würde, die kaum mehr zu adressieren wäre.

In der Praxis zeigt sich nach den ersten HVs 2021, dass die Neuerungen meist ohne große Aufregung umgesetzt werden. Die Aktionäre missbrauchen das Fragerecht nicht, die Emittenten wiederum sind bemüht, alle Fragen zu beantworten. Dazu Moll: „Die Änderung von Fragemöglichkeit zu Fragerecht war für die Emittenten nicht so gravierend.“ Auch im Vorjahr hätten die Emittenten von ihrem Recht, nach Ermessen zu entscheiden, welche Fragen beantwortet werden, zumeist keinen Gebrauch gemacht, sondern seien in der Regel auf alle Fragen eingegangen.

„Die Möglichkeit der Fragestellung direkt in der HV wird allerdings nur zögerlich umgesetzt“, erklärt Bader. Auch Moll beobachtet, dass die Emittenten zwar die neuen Vorgaben erfüllen, ihren Aktionären aber keinen zusätzlichen Schritt entgegenkommen: „Von der Fristsetzung machen eigentlich alle Unternehmen weiter Gebrauch.“ In der HV selbst wollten die Emittenten keine direkten Fragen. „Einige erlauben aber in begrenztem Rahmen Nachfragen während der Veranstaltung – von Aktionären, die Fragen gestellt haben, und auf freiwilliger Basis.“ Diese Option gehe stets auch mit der Möglichkeit von Einschränkungen einher, damit die Emittenten Missbrauchsversuchen Einhalt bieten können. Moll sieht in den Nachfragen immerhin einen „winzigen Schritt“, Aktionären wieder mehr Rechte einzuräumen.

Schneck und sein Team ließen sich von den Gesetzesänderungen nicht aus der Ruhe bringen – man habe den Mehraufwand durch die verkürzte Einreichungsfrist nur mit dem Prozedere im Backoffice während einer Präsenz-HV vergleichen müssen, um zu der Einschätzung zu kommen: „Ein Puffer von 24 Stunden erlaubt es, die Fragen in Ruhe zu beantworten, das funktioniert fast besser als im Schnellfeuer des Backoffices.“

Zurück zur Präsenzhauptversammlung?

Nun wird mit steigender Impfquote, Teststrategie und Hygienekonzepten ein Ende der Einschränkungen durch Corona oder zumindest deren Reduzieren wahrscheinlicher – zudem läuft die COVID-19-Gesetzgebung, die als Notverordnung konzipiert ist, Ende des Jahres aus. Wie wird sich also die Zukunft gestalten? Schneck findet klare Worte: „Wir wollen zurück zur Präsenz-HV.“ Dennoch sei man absolut der Meinung, dass Aktionäre auch nach Corona die Option haben müssten, online Fragen einzureichen und die Veranstaltung per Stream zu verfolgen. Bei DATAGROUP geht man davon aus, dass eine langfristige Gesetzgebung ein hybrides Format dauerhaft ermöglichen wird. „Viele haben die Vorteile der unterbleibenden Anreisezeit erkannt“, sagt Schneck. „Aktionäre schätzen auch die positiven ökologischen Aspekte, die mit der virtuellen Hauptversammlung einhergehen.“

Bader argumentiert ähnlich: „Die virtuelle HV ist ein Format, das Zukunft haben sollte und auch aufseiten der Emittenten Zuspruch findet. Es erlaubt eine schlankere Organisation, was auch in puncto Nachhaltigkeit positiv ist.“

Nachhaltigkeit als Argument für eine virtuelle HV führen sowohl die HV-Dienstleisterin als auch der IR-Verantwortliche an. Grün als neues oberstes Gebot der Anteilseigner? Einen Trend erkennt auch Rechtsanwältin Moll: „ESG-Kriterien gewinnen an Bedeutung. Aktionärsvereinigungen oder institutionelle Investoren betrachten Nachhaltigkeit heute als Imagefrage. Jeder möchte in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen investieren.“

Nicht nur virtuell – bitte auch noch grün und sozial

Emittenten müssen sich 2021 also nicht nur den Herausforderungen einer neuen Runde „virtuelle Hauptversammlung“ stellen, sondern zudem auf das gestiegene Interesse ihrer Investoren an Nachhaltigkeitsthemen eingehen. Dazu kommt, dass auch der Gesetzgeber diese adressiert: Mit ARUG II halten Neuerungen hinsichtlich Vorstands- oder Aufsichtsratsvergütung Einzug, die unter dem Aspekt der Governance umgesetzt werden müssen. Nicht nur plötzlich digital, sondern auch ESG-konform – kann das optimal gelingen?