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In den letzten 30 Jahren hat sich im HV-Business vieles verändert: Rechtsrahmen, Technik, Digitalisierung, Corporate Governance, Investor Engagement, Abstimmungsprozesse und Teilnehmerstruktur. Hauptversammlungen sind professioneller, rechtssicherer und technisch anspruchsvoller geworden. Erstaunlich vieles ist aber geblieben – jedenfalls in unseren Köpfen. Doch die Tradition braucht ein Update. Von Thomas Wagner
Dieser Beitrag erscheint auch im HV Magazin 03/26!
Noch immer wird das traditionelle Bild beschworen: Aktionäre kommen zahlreich zusammen, Vorstand und Aufsichtsrat stellen sich ihren Eigentümern, es wird informiert, diskutiert, gestritten und schließlich abgestimmt. Nur: Entspricht dieses Bild noch der Realität?
Als die HV noch Nachrichten machte
Vor 30 Jahren war eine Hauptversammlung ein gesellschaftliches und mediales Ereignis. Aktionäre trafen sich persönlich, Vorstand und Aufsichtsrat waren zum Anfassen. Nicht selten wurden auf der HV neue Geschäftszahlen präsentiert. Wer im Saal saß, hatte einen echten Informationsvorsprung.
Diese Welt existiert nicht mehr. Ad-hoc-Publizität, Zwischenberichterstattung und kapitalmarktrechtliche Informationspflichten sorgen dafür, dass kursrelevante Neuigkeiten nicht bis zur HV aufgehoben werden. Pressevertreter sind entsprechend selten geworden.
Auch die Aktionäre kommen nicht mehr in Scharen. Bei vielen Präsenz-HVs sinkt die Teilnehmerzahl. Wer das Idealbild der Präsenz-HV zeichnet, sollte deshalb darauf schauen, wer tatsächlich noch im Saal sitzt – und vor allem, wer dort nicht mehr sitzt.
30 Jahre Reformbetrieb
KonTraG, NaStraG, TransPuG, AnSVG, UMAG, ARUG … an Aktienrechtsreformen herrschte kein Mangel. Vieles war notwendig und erfolgreich. Das ARUG I setzte 2009 etwa dem Geschäftsmodell früherer Berufskläger durch ein verschärftes Freigabeverfahren wirksam Grenzen. Regulierung mit praktischem Effekt.
Gut gemeint trifft Wirklichkeit
Nicht jede Reformidee entwickelte ähnliche Praxisrelevanz. Wer erinnert sich noch an das Aktionärsforum nach § 127a AktG? Aktionäre sollten sich dort zusammenschließen und gemeinsam ihre Rechte ausüben – eine Art digitales schwarzes Brett der Aktionärsdemokratie. Seine Bedeutung blieb, freundlich formuliert, überschaubar.
Auch die virtuelle HV kennt Instrumente, die kaum genutzt werden. Die Möglichkeit vorab eingereichter Stellungnahmen gehört dazu. Und bei der verpflichtenden Vorabeinreichung von Fragen zeigte sich schnell: Was für Unternehmen organisatorischen Charme besitzt, löst bei Aktionären nicht zwingend Begeisterung aus. Digitalisierung per Gesetz funktioniert eben nur begrenzt.
Digital vorne, Briefmarke hinten
Besonders anschaulich zeigt sich der Widerspruch bei der Anmeldung. HV-Dienstleister übertragen Hauptversammlungen in HD, betreiben hochverfügbare HV-Portale, authentifizieren Aktionäre digital und ermöglichen elektronische Briefwahl, Vollmachten, Weisungen, Videoreden, Auskunftsverlangen und Widersprüche. Nur die Zugangsdaten zu dieser digitalen Welt kommen häufig weiterhin – kaum vorstellbar – mit der Post.
So digitalisiert das Aktienrecht die HV bis zur Videokommunikation in Echtzeit, während der Zugang im ungünstigsten Fall davon abhängt, ob ein Brief rechtzeitig durch ein Verteilerzentrum findet.
Die Lösung wäre elektronische Zustellung. Technisch keine Raketenwissenschaft – praktisch stehen Datenschutzbedenken, fehlende oder nicht zweifelsfrei nutzbare E-Mail-Adressen und komplexe Intermediärsketten im Weg. So wartet der Aktionär 2026 auf einen Brief, um anschließend digital Aktionärsrechte ausüben zu können.
Die Naturaldividende lebt
Kaum ein Thema zeigt die emotionale Seite der Debatte so deutlich wie die virtuelle HV. Bisweilen klingt es, als stünden sich Aktionärsdemokratie und Vorstandswillkür gegenüber. Dabei geht es zunächst um eine Formatfrage: Welches Modell ermöglicht effiziente, rechtssichere und angemessene Kommunikation?
Und selbstverständlich gibt es die Naturaldividende. Kaffee, Brötchen, Würstchen oder Leberkäse mögen im Aktiengesetz keine Anspruchsgrundlage besitzen. In der Wahrnehmung mancher HV-Besucher genießen sie beinahe Verfassungsrang. Ein unterhaltsamer Tag unter Gleichgesinnten ist legitim. Für das Unternehmen kann er aber schwerlich das entscheidende Kriterium für die Wahl des HV-Formats sein.
Die eigentliche HV findet vorher statt
Während öffentlich über Würstchen, Rederecht und Veranstaltungsformate diskutiert wird, hat sich eine fundamentalere Veränderung vollzogen: Die Kommunikation zwischen Unternehmen und wesentlichen Investoren findet heute überwiegend vor der HV statt.
Unternehmen führen Governance-Roadshows, sprechen mit institutionellen Investoren und Proxy Advisors und analysieren deren Abstimmungsrichtlinien. Tagesordnungspunkte werden lange vor der HV auf Zustimmungsfähigkeit geprüft und gewissermaßen „verprobt“.
Das führt zu einer paradoxen Situation: Formal ist die HV Ort der Willensbildung. Wirtschaftlich steht das Abstimmungsergebnis schon Tage vorher fest. Die entscheidenden Stimmen sind per Briefwahl oder Weisung abgegeben. Die physisch anwesenden Aktionäre repräsentieren dagegen oft nur einen verschwindend geringen Teil des Grundkapitals.
Weniger Entscheidung, mehr Kommunikation
Vielleicht liegt genau darin die künftige Rolle der HV. Sie ist immer weniger der Ort, an dem institutionelle Investoren ihre Entscheidung treffen – diese ist längst vorbereitet und elektronisch übermittelt.
Sie bleibt aber der Ort, an dem der Vorstand öffentlich Rechenschaft ablegt. Sie schafft Sichtbarkeit, ermöglicht Kritik und gibt auch dem privaten Aktionär eine Stimme, dessen wenige Aktien für das Ergebnis irrelevant sein mögen, dessen Frage aber trotzdem berechtigt ist.
Man sollte diesen Wert nur nicht mit der Vorstellung verwechseln, dass sich einmal jährlich sämtliche Eigentümer versammeln, diskutieren und anschließend gemeinsam entscheiden. Diese Hauptversammlung gibt es kaum noch.
Fazit
Die deutsche HV ist professioneller, transparenter, digitaler und rechtssicherer geworden. Gleichzeitig haben sich Macht- und Kommunikationsstrukturen fundamental verschoben. Institutionelle Investoren sprechen ganzjährig mit Unternehmen, Abstimmungsentscheidungen fallen vor der HV, kapitalmarktrelevante Informationen werden unverzüglich veröffentlicht, und immer weniger Aktionäre verbringen freiwillig einen ganzen Tag in einer Messehalle.
Vielleicht sollten wir deshalb aufhören, jede Veränderung daran zu messen, wie gut sie das traditionelle Bild konserviert. Entscheidend ist nicht, ob die HV von morgen aussieht wie vor 30 Jahren – entscheidend ist, ob Aktionäre ihre Rechte wirksam ausüben können, Unternehmen Rechenschaft ablegen, echter Dialog möglich ist und Entscheidungen transparent und rechtssicher getroffen werden.
Wenn das gewährleistet ist, darf sich auch die Hauptversammlung verändern. Selbst wenn dabei der Leberkäse auf der Strecke bleibt.
Autor/Autorin

Thomas Wagner
Thomas Wagner ist Senior Berater und Boards Advisor bei meet2vote.




