Schlagwort: Dr. Thomas Zwissler
Auskunftsrecht der Aktionäre bei laufender (Sonder-)Prüfung
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Aktiengesetz auf die Hauptversammlung und damit auf eines jener Gesellschaftsorgane bezogen, deren Willen sich in Beschlüssen manifestiert. Dem...
Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Mehrheitsaktionär und Bestellung eines besonderen Vertreters
BGH, Urteil vom 30.06.2020 – II ZR 8/19 – IFA Hotel & Touristik AG
Die Verfolgung vonSchadensersatzansprüchen gegen einen Mehrheitsaktionär ist kein einfaches Unterfangen. Dies...
Einführung eines Entsendungsrechts für Aufsichtsratsmitglieder
Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht nach den einschlägigen Bestimmungen des Mitbestimmungsrechts als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind oder ein...
Strategie und Taktik im Übernahmerecht – eine Fallstudie zum Bieterwettstreit um die OSRAM Licht...
Am 2. Januar 2020 gab die ams AG mit Sitz in Österreich das Ergebnis ihres Bar-Übernahmeangebots für die OSRAM Licht AG bekannt. Die ams...
Rechtsbehelfe im Auskunftserzwingungsverfahren
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss v. 18.11.2019 - 20 W 26/18 -Porsche Automobil Holding SE
Das Auskunftserzwingungsverfahren ist ein im Aktiengesetz verankertes
Verfahren, das dem Aktionär die Durchsetzung...
Anträge auf Abwahl des Versammlungsleiters
Der Versammlungsleiter ist eine zentrale Person jeder Hauptversammlung. Er hat für einen geordneten Ablauf der Versammlung Sorge zu tragen und soll sicherstellen, dass die Tagesordnung zügig und in angemessener Zeit abgearbeitet wird.
Kapitalmarkt 2037: Zum Jubiläum ein Blick nach vorne
Unter dem Motto „Kapitalmarkt 2037“ stand die Jubiläumsfeier am 14. Dezember in den Räumlichkeiten der GoingPublic Media AG in München, bei der rund 70 geladene Gäste teilnahmen.
Wahlverfahren auf dem Prüfstand
Wahlen zum Aufsichtsrat laufen in den meisten Fällen routiniert und unkompliziert ab. Der Aufsichtsrat unterbreitet Wahlvorschläge, die gemeinsam mit der Einladung und der Tagesordnung...
Sonderprüfungsbericht: Publizität und Vorrang des Schwärzungsverfahrens
Die Sonderprüfung ist ein Instrument zur Aufklärung von Sachverhalten, die Grundlage von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder sein können.
Besonderer Vertreter: Informationsrecht und einstweiliger Rechtsschutz bei angefochtener Bestellung
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder ist grundsätzlich Sache von Vorstand und Aufsichtsrat.