„Regulatorische Hemmnisse und langsame Entscheidungsprozesse“

Die zunehmenden regulatorischen Hemmnisse durch langsame Entscheidungsprozesse in Deutschland und zusätzliche Anforderungen durch die europäische Medizinprodukte-Verordnung sind vor allem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine große Belastung. Zu den weiteren Hemmnissen aus nationalen Regelungen gehören die Absenkung sachkostenintensiver DRG-Fallpauschalen und die neue MedTech-Nutzenbewertung nach § 137h SGB V.

 

Bemängelt wird vor allem das niedrige Niveau der Erstattungspreise in Deutschland. 60% bezeichnen das Erstattungsniveau als „eher schlecht“ beziehungsweise „sehr schlecht“. Das spiegelt die Tatsache wider, dass Deutschland beispielsweise durch die Mechanismen des G-DRG-Systems weltweit die niedrigsten Preise für Implantate hat. Nur 16% der befragten Unternehmen bezeichnen das Niveau der Erstattungspreise in Deutschland als „gut“.

BVMed-Innovationsklima-Index ist rückläufig

Der seit dem Jahr 2011 erhobene Innovationsklima-Index des BVMed ist daher weiter leicht rückläufig. Auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten die Unternehmen das Innovationsklima für Medizintechnik in Deutschland im Durchschnitt mit 4,8. Der Index 2016 ist damit gegenüber dem Vorjahr (4,9) leicht rückläufig. In den Jahren 2012 und 2013 lag er noch bei 6,2 Punkten.

Als innovativsten Forschungsbereich schätzen die Unternehmen die Kardiologie ein, gefolgt von der Onkologie und der Neurologie. Nur 41% der MedTech-Unternehmen sehen sich derzeit von der Digitalisierung betroffen. Die größten Veränderungen erwarten sie bei medizinischen Apps und elektronischen Beschaffungsmaßnahmen.

Gesundheitspolitische Forderungen

Bei den gesundheitspolitischen Forderungen wünschen sich die MedTech-Unternehmen vor allem eine bessere gegenseitige Anerkennung von Studien und einheitliche europäische Nutzenbewertungsverfahren. Weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stehen weiterhin die Beschleunigung der Innovationseinführung und die Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Industrie in die G-BA-Prozesse. Im Hilfsmittelbereich wünschen sich die Unternehmen Verhandlungsverträge statt Ausschreibungen sowie die Wahlfreiheit des Hilfsmittel-Leistungserbringers für den Patienten.