Checkliste 2: Gute Aufsichtsratarbeit
Checkliste 2: Gute Aufsichtsratarbeit

Die tägliche Aufsichtsratsarbeit
Der Aufsichtsrat ist der Gesetzeslage entsprechend nach wie vor das oberste Überwachungsgremium einer Gesellschaft. Es kontrolliert die Arbeit des Vorstands und berichtet regelmäßig den Aktionären über seine Arbeit und die Ergebnisse dieser. Dazu muss der Aufsichtsrat Sorge tragen, dass er vom Vorstand der Gesellschaft umfassend und regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und aktuelle Themen informiert wird. Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben, in der die Aufgaben der und die Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder genau definiert werden. Bei der Bestellung des Abschlussprüfers soll sich der Aufsichtsrat über dessen Eignung und die Unabhängigkeit erkundigen.

Neben der Entwicklung eines nachhaltigen und erfolgsorientierten Vergütungssystems für den Vorstand, soll auch das Vergütungsmodell des Aufsichtsrats ebenfalls auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll dafür Sorge tragen, nur aus dringlichen Gründen eine Teilnahme abzusagen. Inzwischen ist die Entlastung gefährdet, wenn Mitglieder an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilnehmen. Des Weiteren sollte möglichst vermieden werden, dass Mitglieder nicht an der jährlichen Hauptversammlung teilnehmen oder diese vorzeitig verlassen. Zur Erfüllung der Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit sollten regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen aktiv wahrgenommen werden.

Ein weiteres aktuelles Thema ist ein mögliches „Overboarding“ der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden. Jedes Mitglied und vor allem der Vorsitzende sollten sicherstellen, dass genügend Zeit für die Wahrnehmung der einzelnen Mandate zur Verfügung steht.

Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. Hier ist es wünschenswert, dass das Gremium über das Ergebnis der Prüfung berichtet und ggf. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung erläutert. Jedes Aufsichtsratsmitglied sollte Interessenkonflikte offenlegen und in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren.