Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zum Stellen von Fragen an die Verwaltung ist in Luxemburg genauso wie in Deutschland nur eine einzige Aktie erforderlich.

Ablauf der Hauptversammlung
Auch der eigentliche Ablauf der Luxemburger Hauptversammlung ist dem der deutschen HV sehr ähnlich. Allerdings ist zu den ersten drei Tagesordnungspunkten in Luxemburg keinerlei Abstimmung erforderlich. Diese Punkte umfassen die Vorlage der Jahresabschlüsse, den Bericht des Verwaltungsrats und den Bericht des Abschlussprüfers. Der letzte dieser drei Punkte ist für deutsche „HV-Gänger“ sehr ungewohnt – ergreift hier doch der verantwortliche Abschlussprüfer das Wort und berichtet, wenn auch sehr floskelhaft, über die Prüfung der Jahresabschlüsse.

Nach der HV
Für die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse auf der Website können sich die Luxemburger Aktiengesellschaften jedoch deutlich mehr Zeit nehmen als die deutschen Gesellschaften. Erst 15 Kalendertage nach dem Tag der Hauptversammlung muss das Ergebnis der Abstimmung auf der Website zugänglich gemacht werden. In Luxemburg ticken die Uhren dann eben doch etwas anders…

Autor/Autorin

1
2