Bildquelle: © vchalup – stock.adobe.com

Die Hauptversammlung hat ihr Gesicht in den ver­gangenen Jahren grundlegend verändert – nicht nur durch Technik und Digitalisierung, sondern auch durch neue Kommunikationswege und Abstimmungsprozesse, geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und Anfor­derungen sowie gesellschaftlichen (Werte-)Wandel.
Für viele Unternehmenslenker ist sie zu einer – mitunter gefürchteten – Pflichtveranstaltung geworden. Ist die HV in der Krise?
Dieser Artikel ist im HV Magazin 4/25 erschienen. 

Noch Anfang der 2000er-Jahre galt die HV als Höhepunkt im Kalender eines börsennotierten Unternehmens – als Bühne der Aktionärsdemokratie, als gesellschaftliches Ereignis und mediales Spektakel zugleich. Dieses Bild ist vielen, die damals schon dabei waren, noch lebhaft vor Augen: eine voll besetzte Halle, engagierte Redner, schlagfertige und spontane Antworten des Vorstands, tosender Applaus, die sichtbare Macht der Bankenvertreter, die hofiert wurden, und ein hoher Nachrichtenwert in der Finanzpresse – teils sogar im Fernsehen. Für viele war die HV auch ein Wiedersehen mit ehemaligen Kollegen; bei gutem Essen, schmackhaften Getränken und anregenden Gesprächen.

Heute wirkt dieses Bild beinahe anachronistisch: deutlich geringere Besucher­zahlen und ein stark reduziertes Cateringangebot bei Präsenzveranstaltungen, ein nüchterner, sehr formalistischer Ablauf und Vorstände, die juristisch geprüfte ­Antworten geben und ihre Worte genau abwägen. Bankenvertreter und das Depotstimmrecht sind faktisch abgeschafft. Die Stimmrechtsausübung durch institutionelle Investoren ist bereits Tage vor der HV bekannt – Überraschungen sind selten.

Vom Ereignis zur Pflichtveranstaltung

Mehrere Entwicklungen haben die Wahrnehmung und Bedeutung der HV in den vergangenen zwei Jahrzehnten verschoben:

  • Geringer Nachrichtenwert: Was früher exklusiv auf der HV verkündet wurde, ist heute längst bekannt. Transparenzvorschriften, Quartalsberichte, Ad-hoc-Publizität und permanente Onlinekommunikation haben den Neuigkeitswert der HV beträchtlich verringert.
  • Internationalisierung der Aktionärsstruktur: Statt vieler inländischer Privataktionäre dominieren heute internationale institutionelle Investoren und Fonds. Die emotionale Bindung an das einzelne Unternehmen ist schwächer geworden. Und trotz Internationalisierung ist die HV nach „deutschem Verständnis“ so ein „deutsches Phänomen“ mit „Deutsch“ als Versammlungssprache, deutschen Teilnehmern unter sich und „deutschen“ formalen Besonderheiten, die ausländische Investoren sogar irritieren.
  • Erhebliches Corporate-Governance-Niveau: International hat sich mittlerweile ein sehr hoher Standard der Grundsätze guter Unternehmensführung etabliert. Professionalisierte Aufsichtsgremien, detaillierte Berichtspflichten und ein gestiegenes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Kapital haben die HV rationalisiert – und gleichzeitig emotional entkernt.
  • Aktive Stewardship institutioneller Investoren: Große Fonds und Vermögensverwalter üben ihre Mitspracherechte zunehmend durch einen strukturierten, langfristigen und kontinuierlichen Dialog aus – nicht erst auf der HV.
  • Thematische Überfrachtung: Die Vielfalt auf den Tagesordnungen ist komplex geworden – möglicherweise überladen. Themen wie Vergütungssysteme, Diversität, Nachhaltigkeit, ESG-Kriterien und Lieferketten sind zweifellos relevant, sprengen und überfordern aber oft den klassischen Diskurs während der HV. Der Austausch findet vorgelagert statt.
  • Vorgelagerte Entscheidungsprozesse: Die entscheidenden Gespräche und Abstimmungen mit den wichtigsten Stakeholdern finden heute bereits im Vorfeld statt. Orientierungshilfe geben öffentlich zugängliche Abstimmungsrichtlinien. Die HV selbst wird zunehmend zur formalen Ergebnisverkündung.
  • Debatte über das richtige Format: Präsenz oder virtuell? Auch diese Frage spaltet die Aktionärsbasis.

Die HV bleibt zentral

Trotz aller Veränderungen darf die HV nicht vorschnell als Relikt vergangener Zeiten abgetan werden. Sie bleibt das oberste Organ der Aktionärsdemokratie – und sie zeigt ihre Bedeutung immer dann, wenn es darauf ankommt.

Wie in der Politik werden die wesentlichen Diskussionen und Entscheidungen heute oft in Ausschüssen und Vorgesprächen vorbereitet und anschließend im halbgefüllten Plenarsaal formal beschlossen. Doch wenn strategische Entscheidungen und Weichenstellungen, Übernahmen oder personelle bzw. strukturelle Veränderungen auf der Tagesordnung stehen, ist das Interesse groß. Dann wird in der HV gerungen: um Argumente, Vertrauen und Mehrheiten.

Den Unterhaltungswert der HV zu erhöhen, ist ein netter Ansatz. Im Kern geht es aber darum, die Funktion und Legitimation der HV zu stärken. Gerade in einer Zeit, in der digitale Formate, Medieninszenierungen und soziale Netzwerke die öffentliche Wahrnehmung prägen, bleibt die HV der Ort, an dem Aktionärsrechte konkret ausgeübt werden – unabhängig vom Format. Denn auch bei einer virtuellen HV können die Rechte der Aktionäre uneingeschränkt ausgeübt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass virtuelle HVs in Dauer, Intensität und Anspruch einer klassischen Präsenzveranstaltung durchaus ebenbürtig sein können.

Reformen mit Augenmaß

Änderungen des Aktienrechts haben gezeigt, dass kluges Nachjustieren Wirkung zeigt. Frühere Reformen im Beschlussmängelrecht haben den berüchtigten Berufsklägern weitgehend den Boden ent­zogen – ein wichtiger Schritt zur Funk­tionsfähigkeit der Hauptversammlung. Nun steht das Beschlussmängelrecht erneut auf dem Prüfstand: Der Koalitionsvertrag sieht vor, es zu überarbeiten, um Aktio­närsrechte zu stärken und zugleich notwendige Innovationen zu erleichtern: Denn ein modernes Kapitalgesellschaftsrecht darf sich nicht in prozessualen Schlingen verfangen, sondern muss verlässliche Rechte sichern, ohne Fortschritt zu behindern. Gelingt dem Gesetzgeber hier eine Reform mit Augenmaß, könnte das Beschlussmängelrecht erneut zeigen, wie rechtliche Präzision und ökonomische Vernunft produktiv zusammenwirken.

Aktuell rückt für weitere dringende ­Reformen das Auskunftsrecht in den ­Fokus. Die Generaldebatte darf nicht zu einem stundenlangen „Kreuzverhör“ ausarten, das an die Grenzen von ­Schi­kane oder gar Nötigung stößt oder darüber ­hinausgeht. Transparenz und Infor­ma­tionsrechte sind essenziell – aber sie müssen in einem Rahmen gewahrt bleiben, der den Zweck der HV respektiert: den sachlichen, geordneten und fairen Diskurs über die Geschicke ­eines Unternehmens.

Zwischen Ritual und Relevanz

Die HV ist kein überholtes Ritual, sondern ein Spiegel der Zeit. Sie reflektiert den Wandel der Aktionärsstruktur, der Kommunikation und der Erwartungen an Unternehmensführung. Die Emotionalität früherer Jahre mag verblasst sein, doch an ihre Stelle ist – im besten Fall – eine sachlichere, professionellere Form der Beteiligung getreten.

Gleichzeitig ist die HV ein Seismograf für Stimmungen und Störsignale. Wenn Vertrauen fehlt, zeigt sich das zuerst dort. Wenn Unzufriedenheit aufkommt, wird sie hier artikuliert. Und wenn wichtige Entscheidungen anstehen, ist die HV nach wie vor der Ort, an dem unternehmerische Verantwortung und Aktionärsrechte aufeinandertreffen.

Fazit

Die HV befindet sich im Wandel – aber nicht in der Bedeutungslosigkeit. Sie ist das Herzstück der Corporate Governance und Ausdruck gelebter Aktionärsdemokratie. Ihre Form mag sich ändern, ihre Funktion bleibt: Kontrolle, Transparenz und Legitimation unternehmerischen Handelns. Wenn es gelingt, die HV als Ort verantwortungsvoller Teilhabe und fairen Dialogs weiterzuentwickeln, wird sie auch in Zukunft das bleiben, was sie immer war – die Bühne, auf der das Eigentum an der Aktiengesellschaft seine Stimme erhebt.

Autor/Autorin

Stefanie Bernlochner
Senior Berater & Vorstand at 

Stefanie Bernlochner ist Mitgründerin und Vorstand der meet2vote AG und Expertin für Hauptversammlungen und Kapitalmarkt‑Dienstleistungen. Zuvor war sie viele Jahre bei Better Orange IR & HV AG tätig, zuletzt als Teamlead für Hauptversammlungen, und bringt über zwei Jahrzehnte Erfahrung in Beratung und Organisation von Hauptversammlungen mit.