Der aktuelle Entwurf der Änderung der europäischen vierten Geldwäsche-Richtlinie sieht nun erstmals eine Definition für „virtuelle Währungen“ vor. Diese umfasst jede digitale Darstellung eines Werts, die als Zahlungsmittel akzeptiert wird und von keiner öffentlichen Stelle emittiert wurde bzw. nicht zwangsläufig an eine echte Währung angebunden ist. Diese sehr weite Definition erfasst neben den Kryptowährungen auch elektronische organisierte Regionalwährungen. Anbieter, die Zugang zu diesen virtuellen Währungen bieten (Wallet Provider, Exchanges) sollen künftig ebenso wie Banken verpflichtet sein, ihre Kunden entsprechend den Vorgaben der Geldwäsche-Richtlinie zu identifizieren. Die zugrunde liegenden Know-your-Customer-Checks können sehr aufwendig werden und sind sicherlich nicht von allen in dem Bereich tätigen Unternehmen zu erfüllen. Diese werden damit aus Europa verdrängt. Ob das die Nutzung von Kryptowährungen tatsächlich transparenter macht, darf bezweifelt werden. Europäische Nutzer werden schlicht verstärkt nicht-europäische „Gatekeeper“ verwenden, wenn sie Kryptowährungen einsetzen möchten.

In dieselbe Richtung geht ein weiterer Vorschlag, der aktuell in der Europäischen Kommission diskutiert wird. Danach gibt es Überlegungen, das zulässige Volumen von Zahlungen mit Bargeld ebenso wie mit Kryptowährungen zu limitieren, um eine Flucht aus dem beaufsichtigten, offiziellen Zahlungsverkehr zu erschweren. Auch hier erscheint zweifelhaft, ob ein europäisches Verbot ein globales, digitales Instrument tatsächlich effektiv regulieren kann oder lediglich zu einer Verdrängung offizieller Anbieter aus der EU führt, ohne dass die Nutzung aus der EU tatsächlich eingeschränkt werden könnte.

Ausblick

Wie geht es nun weiter? Aus rechtlicher Sicht ist offensichtlich, dass sich die neuen Geschäftsmodelle und -abläufe nicht ohne Probleme in die vorhandene rechtliche Umgebung einordnen lassen. Es finden sich teils abenteuerliche Einschätzungen zur rechtlichen Einordnung von Blockchain-Transaktionen, die große Unsicherheit verbreiten. Der Erfolg der Blockchain-Technologie wird aber auch davon abhängen, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Die enorme Attraktivität der Blockchain resultiert gerade aus der hohen Sicherheit für Transaktionen und deren Nachweisbarkeit. Dieser Vorteil lässt sich aber nur realisieren, wenn auch in rechtlicher Hinsicht derselbe hohe Grad an Sicherheit hergestellt wird.

Es gibt verschiedene Initiativen, die sich um Aufklärung bemühen und den Kontakt zur Politik suchen (werden). Sowohl der BlockchainHub widmet sich in seiner Legal Advisor Group diesen Fragen als auch der gerade entstehende Arbeitskreis bei dem Branchenverband Bitkom. Es bleibt also spannend!

Die Autorin Dr. Nina-Luisa Siedler ist Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper. Sie berät seit 15 Jahren bei strukturierten Finanzierungen im weiten Sinne. Hierzu zählen Kredit- sowie Kapitalmarktinstrumente, insbesondere Akquisition- und Projektfinanzierungen, Immobilientransaktionen, Verbriefungen, Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen bis hin zu Structured Covered Bonds. Sie leitet die deutsche FinTech-Gruppe bei DLA Piper und berät bei Projekten zu neuen Technologien (u.a. Blockchain). Siedler ist aktiver Advisor des BlockchainHub Berlin.

Der Artikel erschien zuerst in der Februar/März-Ausgabe des GoingPublic Magazins.

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