Die Blockchain-Technologie hat im letzten Jahr viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die Großindustrie hat das Thema für sich entdeckt und erforscht diverse Anwendungsmöglichkeiten. Eine Betrachtungsweise aus rechtlicher Sicht. Von Dr. Nina-Luisa Siedler

Die Autorin Nina-Luisa Siedler, Partnerin bei DLA Piper.
Die Autorin Nina-Luisa Siedler, Partnerin bei DLA Piper.

Zur Erinnerung: Blockchain ist eine Datenbank, die verteilt auf eine Vielzahl von Servern abgelegt ist und sich auf Basis eines Konsensverfahrens aktualisiert. Die dezentrale Speicherung erhöht die Sicherheit der Datenbank, und das jeweilige Konsensverfahren soll Intermediäre wie Börsen und Banken, aber auch Vermittlungsplattformen wie Amazon, eBay und Uber obsolet machen.

Eben jene Intermediäre experimentieren vorsorglich selbst mit der neuen Technologie. Bekannt geworden sind insbesondere die großen Konsortien, in denen sich Unternehmen zur gemeinsamen Entwicklung zusammengeschlossen haben. Hierzu zählen unter anderem das R3-Konsortium aus dem Bankensektor sowie Hyperledger aus dem Industriebereich. R3 bringt dem Vernehmen nach seine Entwicklung namens Corda nun bei Hyperledger ein. Ganz allmählich zeichnet sich also eine Einigung auf gemeinsame Standards ab. Inzwischen hat auch die Versicherungsbranche mit B3i ein eigenes Konsortium gegründet.

Interesse von allen Seiten

Auch die öffentliche Hand nähert sich vorsichtig dem Thema: So hat die Bundesbank ein Pilotprojekt mit der Deutschen Börse durchgeführt. Getestet wurde die Blockchain-basierte Abwicklung von Finanztransaktionen wie Zahlungsabwicklung und Wertpapiertransfer auf einer privaten (oder auch „permissioned“) Hyperledger-Blockchain. Das Ergebnis der (technischen) Tests ist bislang positiv, sodass nun ein technisch ausgereifterer Prototyp entwickelt werden soll. Darüber hinaus hat die Deutsche Börse, selbst ein Intermediär, dessen Existenz potenziell von der neuen Technologie bedroht sein könnte, ein weiteres Konzept vorgestellt – „CollCo“ genannt, abgeleitet von „collateralised coin“, also gesicherte Münze.

Relativ unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit hat der DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ebenfalls seine Arbeit zum Thema Blockchain aufgenommen. Die Gründungssitzung des deutschen Spiegelgremiums zu „Blockchain und Technologien für verteilte elektronische Journale“ fand im Februar statt und soll den Start der entsprechenden internationalen ISO-Zertifizierungsinitiative vorbereiten. Standardisierung ist ab einem gewissem Punkt wichtig, um einem Produkt zu einem breiten Durchbruch zu verhelfen. So erstaunt es nicht, dass sich selbstverständlich die Akteure aus den bereits bestehenden Industrie-Konsortien auch in den DIN-Gremien wiederfinden.

Kryptowährungen in Verruf geraten

Technologisch deutet sich im Industriebereich also eine allmähliche Konsolidierung an. Die Aufsicht, national sowie auf europäischer Ebene, hatte ursprünglich erkennen lassen, die Entwicklung zunächst beobachten und analysieren und nicht gleich regulieren zu wollen. Diese grundsätzlich positiven Rahmenbedingungen für die Blockchain-Technologie werden jedoch inzwischen sichtbar durch den schlechten Ruf von Kryptowährungen wie Bitcoin belastet. Diese stehen im Verdacht, aufgrund der (relativen) Anonymität ihrer Nutzer unter anderem für Terrorismusfinanzierung genutzt zu werden. Vor dem Hintergrund der jüngeren Terroranschläge in Europa hat sich die EU aufgefordert gesehen, die Nutzung von Kryptowährungen stärker in die Regulierung einzubeziehen.

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