Dass ein Investor eine Hauptversammlung einberuft, ist selbst in der schillernden deutschen HV-Geschichte ein seltener Vorgang. Ein Gericht erlaubte dem Großaktionär Dr. Thomas van Aubel mit seiner Elector GmbH (knapp 30%) genau dies im Fall der Balda AG, ein Kunststoffhersteller mit dem Schwerpunkt Spritzgusstechnik. Einziger Zweck der außerordentlichen Hauptversammlung, die am 4. September im Berliner Maritim-Hotel stattfand, war die Neubesetzung des Aufsichtsrats. Das gelang, doch der Weg dorthin war großes HV-Kino.

Es geht ums Geld
Die Hintergründe für den ungewöhnlichen Vorstoß des Großaktionärs Elector, der erst seit Januar diesen Jahres am Unternehmen beteiligt ist, liegen nur zum Teil auf der Hand: Zunächst geht es um sehr viel Geld. Die Balda AG sitzt auf Liquiditätsreserven, die den Börsenwert des SDAX-Konzerns von aktuell knapp 250 Mio. EUR noch übersteigen. Das Geld stammt aus dem lukrativen Verkauf von Unternehmensanteilen des taiwanischen Touchscreen-Herstellers TPK, der fast 500 Mio. EUR in die Kassen von Balda spülte. Nach bereits ausgeschütteten Sonderdividenden sind davon Medienberichten zufolge noch rund 270 Mio. EUR übrig.

Vordergründig geht es in der Auseinandersetzung zwischen Großaktionär und Verwaltung um die Verwendung der TPK-Millionen. So plant der Vorstand Dominik Müser eine weitere Ausschüttung in Höhe von 88 Mio. EUR an die Aktionäre. Der Rest soll in das operative Geschäft investiert werden, das zuletzt nicht wirklich profitabel war. Besonders die Sparte für Healthcare-Produkte soll vorangetrieben werden. Zwar hat van Aubel gegen die Ausschüttung wohl nichts einzuwenden – schließlich profitiert er selbst am meisten davon –, jedoch hat er für Balda womöglich andere Pläne. Wie diese aussehen, ist völlig unklar, denn er äußert sich nicht dazu. Anders als für den Vorstand besteht für den Investor nach deutschem Recht auf der HV keine Auskunftspflicht – selbst wenn er diese einberufen hat.

Dr. Michael Naschke
Dr. Michael Naschke

Unklare Motive
So kann auch nur vermutet werden, welche Motive van Aubel hat. Der bisherige Balda-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Naschke war bis 2011 Partner in van Aubels Anwaltskanzlei. Inzwischen steht es um das Verhältnis der beiden offensichtlich nicht mehr zum Besten, denn es liegt eine Strafanzeige van Aubels gegen Naschke vor. Darin geht es um eine Transaktion mit Balda-Aktienoptionen aus dem Jahr 2011, über die Naschke den Vorstand nicht informiert haben soll. Just am Tag der außerordentlichen Balda-HV berichtete das Handelsblatt ausführlich über diesen Fall – was Zufall sein mag. Wohl eher nicht zufällig lag die Zeitung im Präsenzbereich der HV aus, die entsprechende Seite bereits aufgeschlagen.

Die Fronten waren also klar: auf der einen Seite Elector-Chef van Aubel, der den Aufsichtsrat mit seiner eigenen Person und zwei Vertrauten neu besetzen wollte. Dabei hoffte er auf eine möglichst geringe Kapitalpräsenz, damit seine 29,94% für die Mehrheit in der Abstimmung reichen. Auf der anderen Seite Vorstand und Aufsichtsrat, dem neben Naschke die im Februar 2013 vom Gericht bestellten Mitglieder Irene Schetelig und Wilfried Niemann angehörten. Doch wollten bei der Besetzung des Aufsichtsrats auch weitere Großaktionäre ein Wörtchen mitreden: Die Hedgefonds Octavian und Indaba, die gemeinsam einen Anteil von gut 13% halten, schlugen mit dem ehemaligen Merck-Manager Klaus Rueth einen eigenen Kandidaten zur Wahl vor.

Zweiter Anlauf mit neuen Versammlungsleiter
Bereits im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung hatten sich Elector und Balda einige juristische Auseinandersetzungen geliefert. Elector hatte die HV zunächst per Gerichtsbeschluss durchgesetzt. Den ersten Versuch am 18. Juli ließ Naschke, der als Versammlungsleiter fungierte, aus formalen Gründen scheitern, bevor es überhaupt richtig losging. Dabei hatte er drei Rechtsgutachten auf seiner Seite. Vor der Neuauflage am 4. September zog Elector erneut vor Gericht, um zu verhindern, dass Naschke wieder die Versammlungsleitung übernahm. Das war erfolgreich, so dass Prof. Dr. Christoph Seibt von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer die HV leitete.

Nach dieser Vorgeschichte war es nicht mehr allzu überraschend, dass sich mehr „Prominenz“ auf der außerordentlichen Balda-HV zeigte, als das normalerweise bei einer SDAX-Gesellschaft zu erwarten wäre. So tummelten sich etwa auffällig viele Fachanwälte im Maritim-Hotel. Kein Wunder, waren doch sechs Wirtschaftskanzleien direkt involviert – sei es als Vertreter der Gesellschaft, von Aktionären oder für die Versammlungsleitung. Angesichts der juristischen Auseinandersetzungen im Vorfeld eignete sich die HV auch sehr gut zum Spielfeld kritischer Aktionäre.

Dominik Müser, Vorstand, Balda AG
Dominik Müser, Vorstand, Balda AG
1
2