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Im Kapitalanleger-Musterverfahren zum Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung von Nieding + Barth hervor. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Aktionäre erreicht, die Schadensersatzansprüche gegen die Porsche Automobil Holding SE geltend machen.
Streitpunkt: Vorstandskenntnisse und Informationspflichten
Im Kern des Verfahrens geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Kenntnisse von Vorstandsmitgliedern, die gleichzeitig Funktionen bei der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE innehatten, der Holdinggesellschaft zuzurechnen sind. Die klagenden Anleger – vertreten durch Nieding + Barth – machen geltend, dass der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über wesentliche Risiken informiert wurde, die sich aus dem Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen („Dieselskandal“) ergeben haben.
BGH widerspricht Vorinstanz
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuvor eine Beweisaufnahme zu den Kenntnissen einzelner Vorstandsmitglieder abgelehnt. Begründet wurde dies mit angeblichen Verschwiegenheitspflichten aus den parallelen Organfunktionen. Der BGH ist dieser Sichtweise nicht gefolgt. Er hält eine umfassende Sachaufklärung für erforderlich und hat die rechtliche Bewertung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Etappensieg für die Klägerseite

„Der Bundesgerichtshof folgt damit einer Argumentation, die wir von Beginn an vertreten haben“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding + Barth. „Vorstandsmitglieder können sich nicht pauschal auf angebliche Vertraulichkeitspflichten zurückziehen, wenn es um zentrale, kursrelevante Informationen für den Kapitalmarkt geht. Der BGH stellt klar, dass diese Fragen grundsätzlich nur im Rahmen einer umfassenden Beweisaufnahme beantwortet werden können.“
Andreas Lang, Partner bei Nieding + Barth, ergänzt: „Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ist ein Etappensieg für die Kläger. Sie zeigt, dass die aufgeworfenen Fragen weit über den Einzelfall hinausgehen. Es geht um grundlegende Maßstäbe für die Zurechnung von Wissen in Konzernstrukturen sowie um Transparenz und Kapitalmarktinformation börsennotierter Holdinggesellschaften. Die Entscheidung des EuGH wird in dieser Hinsicht richtungsweisend sein.“
Impuls für Konzerntransparenz und Aktionärsschutz
Nieding + Barth begleiten die kapitalmarktrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal seit mehreren Jahren. Die Vorlage an den EuGH stellt einen wichtigen Schritt dar, nachdem zentrale Fragen der Sachverhaltsaufklärung lange streitig geblieben waren. Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich grundsätzliche Bedeutung für die Haftung von Konzernobergesellschaften, die Zurechnung von Organwissen bei Doppelmandaten sowie die Reichweite kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten haben und dürfte über den konkreten Einzelfall hinaus Wirkung entfalten.
Fazit
Mit der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof eröffnet der BGH die Möglichkeit einer umfassenden Klärung zentraler Rechtsfragen im Dieselskandal. Für die betroffenen Anleger ist dies ein wichtiger Etappensieg, und für den Kapitalmarkt könnten daraus langfristige Leitlinien für Transparenz und Informationspflichten von Holdinggesellschaften entstehen.
Autor/Autorin
Die Redaktion der Kapitalmarkt Plattform GoingPublic (Magazin, www.goingpublic.de, LinkedIn Kanal, Events) widmet sich seit Dezember 1997 den aktuellen Trends rund um die Finanzierung über die Börse. Ob Börsengang (GoingPublic) oder die vielfältigen Herausforderungen für börsennotierte Unternehmen (Being Public), präsentiert sich GoingPublic cross-medial als Kapitalmarktplattform für Emittenten und Investment Professionals.






