Schlagwort: Zirngibl Langwieser
Vertrauensentzug gegenüber einem Vorstand: Anforderungen an die Beschlussfassung
Für das Verhältnis der Aktiengesellschaft zu ihrem Vorstand ist grundsätzlich der Aufsichtsrat zuständig. Er ist zuständig für die Bestellung und die Abberufung des Vorstands, den Abschluss von Anstellungsverträgen und deren Beendigung.
Besonderer Vertreter: Modalitäten des Informationsanspruchs
Das Aktiengesetz sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Sachverhalte durch externe Sonderprüfer aufzuklären und gegebenenfalls durch einen sogenannten besonderen Vertreter verfolgen und durchsetzen zu lassen.
Sonderprüfungsbericht: Publizität und Vorrang des Schwärzungsverfahrens
Die Sonderprüfung ist ein Instrument zur Aufklärung von Sachverhalten, die Grundlage von Ersatzansprüchen gegen Organmitglieder sein können.