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Schlagwort: OLG Frankfurt

Beschallung des Präsenzbereichs bei Hauptversammlungen

Die Beschallung des Präsenzbereichs zählte bisher zum technischen Mindeststandard jeder Hauptversammlung. Der Aktionär sollte dadurch in die Lage versetzt werden, dem Geschehen im Versammlungssaal auch dann zu folgen, wenn er sich in Vor- und Nebenräumen des Versammlungssaals oder den Sanitärräumen aufhielt.