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Schlagwort: Corporate Governance Kodex

Relevanz von ESG in der Praxis steigt

Zum 10.Mal seit 2014 führte GBC 2023 eine Befragung unter börsennotierten Gesellschaften von MDAX, SDAX bis hin zum m:access durch. Die Ergebnisse sind ermutigend:...

Die Chefetage ist nachhaltig gefragt

Am 27. Juni 2022 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) in Kraft getreten. Die Änderungen beziehen sich vor allem...

Update für den Governance Kodex

Bildquelle: beebright - Adobe Stock Ziel: ökologische und soziale Nachhaltigkeit für die Leitung und ­Kontrolle börsennotierter Unternehmen zum Maßstab machen. Die Regierungskommission will zum einen die...

Praxisleitfaden zur systematischen Aufsichtsratsbesetzung

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat mit ihren jüngsten Änderungsvorschlägen die Empfehlungen zur Zusammensetzung von Aufsichtsräten weiterentwickelt.

Wahlverfahren auf dem Prüfstand  

Wahlen zum Aufsichtsrat laufen in den meisten Fällen routiniert und unkompliziert ab. Der Aufsichtsrat unterbreitet Wahlvorschläge, die gemeinsam mit der Einladung und der Tagesordnung...

Quo vadis Kodex?

Erdacht vor 12 Jahren, will der Deutsche Corporate Governance Kodex Grundsätze guter Unternehmensführung bei börsennotierten Gesellschaften festschreiben und das durch diverse Krisen gelittene Vertrauen der Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaften und auch der Öffentlichkeit wieder aufbauen.

Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 15. Mai 2012 nach erstmaliger Durchführung eines Konsultationsverfahrens verschiedene ­materielle Anpassungen des Kodex beschlossen sowie Gesetzesänderungen...

Gute Zeiten für Online-Aktionäre …

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai in letzter Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) beschlossen. Danach werden Aktionäre künftig besser informiert und es wird ihnen die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung erheblich erleichtert.