Schlagwort: Bernhard Orlik
Genehmigtes Kapital mit Bezugsrechtsausschluss
Am 5. Juli 2011 hat das OLG Frankfurt in einem Urteil eine bereits im Jahr 2005 ergangene Entscheidung des BGH (II ZR 90/03) fortgeführt. In der sogenannten Mangusta/Commerzbank I-Entscheidung des BGH legte dieser fest, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft nach Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Anwendung des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre über die Einzelheiten seines Vorgehens auf der nächsten ordentlichen HV zu berichten sowie Rede und Antwort zu stehen hat.
Gläubigerversammlung vs. Erörterungs- und Abstimmungstermin
Der Begriff „Gläubigerversammlung“ ist eigentlich nur ein Sammelbegriff. Genau genommen sind mindestens drei Arten von Gläubigerversammlungen zu unterscheiden.

